Sechste illegale Beautyklinik aufgedeckt: Nervengift statt Nagellack
In Wien wurde wieder eine illegale Schönheitsklinik aufgedeckt. In einem Nagelstudio gabs Botox, statt Nagellack.
Nach eigenen Ermittlungen und Hinweisen hat die Gruppe Sofortmaßnahmen gestern, Donnerstag, gemeinsam mit der Wiener Polizei, der Finanzpolizei sowie den zuständigen städtischen Dienststellen erneut eine illegale Schönheitsklinik aufgedeckt. In einem Nagelstudio in Wien-Alsergrund wurden Botulinumtoxin (Botox) und Filler angeboten.
Botox darf nur von Ärzten eingesetzt werden
Diese Substanzen dürfen ausschließlich von Ärzten beziehungsweise medizinisch qualifizierten Fachpersonen verabreicht werden. Beim Eintreffen der Behörden wurde die vermeintliche Ärztin bei einer Behandlung erwischt. Die Substanzen wurden behördlich beschlagnahmt und Anzeigen wurden unter anderem nach dem Ärztegesetz sowie wegen Kurpfuscherei und Schwarzarbeit gelegt.
Bereits die sechste „aufgeklatschte“ Klinik
Dies ist bereits die sechste illegale Klinik, die in Wien durch die Kontrollen der Gruppe Sofortmaßnahmen aufgedeckt wurde. Walter Hillerer, Leiter der Gruppe Sofortmaßnahmen, betont: „Jede entdeckte Klinik ist ein weiterer Schritt, um gefährliche Praktiken zu stoppen. Unsere Arbeit schützt Menschen vor möglichen gesundheitlichen Risiken. Ich rufe daher weiterhin dazu auf, Hinweise sofort zu melden, damit die Gruppe Sofortmaßnahmen rasch eingreifen kann.“
Was ist Botox?
Botox ist die Kurzform für Botulinumtoxin. Es handelt sich um ein Nervengift, das in der Medizin in stark verdünnter Form eingesetzt wird.
Einsatzgebiete:
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In der Schönheitsmedizin zur Glättung von Falten
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In der Medizin z. B. gegen Migräne, starkes Schwitzen oder Muskelkrämpfe
Wirkung:
Botox blockiert die Reizübertragung zwischen Nerven und Muskeln. Dadurch entspannen sich die Muskeln, was glattere Haut oder eine Linderung von Beschwerden bewirkt.
Risiken:
Falsch angewendet kann Botox zu Nebenwirkungen wie Schwellungen, Lähmungen oder Schmerzen führen. Daher darf es nur von speziell ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten verabreicht werden.