Automatische Preis- und Mietanpassungen: Regierung schafft Klarheit
Neue Regeln sollen sowohl Unternehmen als auch Konsumenten mehr Sicherheit bieten. Betroffen sind Miet- und Handyverträge sowie Versicherungen.
Die Wertsicherungsklauseln haben in der Vergangenheit bereits für viel Diskussion gesorgt. Diese Klauseln erlauben es, bei langfristigen Verträgen die Preise an die Inflation anzupassen. Betroffen sind dabei vor allem Handy- und Mietverträge sowie Versicherungen.
Urteile führten zu Verunsicherungen bei Mietern
In der Vergangenheit führten Urteile des Obersten Gerichtshofs (OGH) und des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zu Verunsicherung bei den Mietern. Kritik kam vor allem von der Arbeiterkammer. Für sie sind die Wertsicherungsklauseln eine systematische Benachteiligung von Mietern. Sie forderten außerdem gesetzliche Regeln zur Mietzinsanpassung für alle Wohnmietverträge.
Schutz für Mieter in den ersten zwei Monaten
Der Verfassungsgerichtshof bestätigte Ende Juli, dass eine Bestimmung im Konsumentenschutzgesetz nicht verfassungswidrig ist und damit die Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen angewendet werden darf. Konkret bedeutet das, dass sowohl Konsumenten als auch Mieter weiterhin vor unzulässigen Vertragsbestimmungen und Preiserhöhungen in den ersten zwei Monaten nach Vertragsabschluss geschützt sind. Wenige Wochen später urteilte jedoch ein Senat des OGH – entgegen der Rechtsprechung anderer Senate –, dass diese Bestimmung doch nicht auf Mietverträge und andere Dauerschuldverhältnisse, die länger als zwei Monate laufen, zutrifft. Betroffen waren vor allem Kredit- oder Kontoführungsverträge bei Banken. Damit herrschte große Verunsicherung. Die Regierung möchte dem ein Ende bereiten und klare Regeln schaffen.
Regierung plant klare Regeln für Verträge
Laut mehreren Medienberichten hat die Regierung beschlossen, zwei Ergänzungen im ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) und im Konsumentenschutzgesetz vorzunehmen. Demnach sollen die neuen Regeln rückwirkend gelten, damit Vermieter und Unternehmen bereits geleistete Zahlungen nicht überraschend zurückzahlen müssen. Gleichzeitig soll die Möglichkeit bestehen, unrechtmäßige Zahlungen der letzten fünf Jahre einzuklagen.
Planungssicherheit für Mieter und Vermieter
Das Justizministerium verspricht dabei, dass alle Beteiligten dadurch Planungssicherheit und stabile Rahmenbedingungen erhalten. Mieter sollen Anpassungen besser vorhersehen können. Diese klaren Regeln sollen verhindern, dass Investitionen gestoppt werden und damit weniger neu gebaut wird. Das hätte in der Folge zu steigenden Mieten und Preisen geführt.
Wertsicherungsklauseln: Neues Gesetz schafft Rechtssicherheit
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Rückwirkende Wirkung: Vermieter und Unternehmer müssen bereits geleistete Zahlungen nicht überraschend zurückzahlen.
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Alle Dauerschuldverhältnisse: Langfristige Verträge mit wiederkehrenden Zahlungen – von Mieten über Versicherungen bis zu Handyverträgen – erhalten eine klare rechtliche Basis.
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Planungssicherheit: Sowohl Konsumenten als auch Unternehmen können ihre Kosten und Einnahmen künftig besser planen.
Wirtschaftskammer begrüßt neue Regeln
Besonders die Wirtschaftskammer begrüßt diese Entscheidung. „Für sogenannte Dauerschuldverhältnisse, etwa Konto-, Versicherungs- und Leasingverträge werden nun klarere Regeln geschaffen. Das ist im ureigensten Interesse sowohl der Banken und Versicherungen als auch ihrer Kundinnen und Kunden“, betont Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Im Detail wird der Vorschlag der Politik allerdings noch genau geprüft.