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Bild auf 5min.at zeigt eine Österreich-Flagge und Geldscheine.
Ab 3. Oktober 2025 können Österreicher die Förderung für Sanierung und Heizung beantragen.

Diese Förderung in Österreich kann jetzt beantragt werden

In Zeiten steigender Kosten können Haushalte und Betriebe in Österreich erneut auf Unterstützung bei Sanierung und Heizungstausch zählen. Wie das Ganze abläuft, erfährst du hier.

von Stella Sabitzer Das Bild auf 5min.at zeigt die Online-Redakteurin Stella Sabitzer von 5 Minuten Österreich.
2 Minuten Lesezeit(480 Wörter)

In Zeiten der Teuerung werden jetzt Privathaushalte und Betriebe weiter unterstützt und zwar mit der Sanierungsoffensive Neu. Das Umwelt- und Klimaministerium hat am Freitag, dem 3. Oktober, das neue Konzept vorgestellt. Dadurch können österreichweit Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser, aber auch Wohnbau- und Reihenhausanlagen profitieren.

Sanierungsoffensive Neu: Was wird gefördert?

Das neue Konzept bietet die Möglichkeit, Heizsysteme zu modernisieren und die Gebäude thermisch-energetisch zu verbessern. Dafür werden von 2026 bis 2030 jährlich rund 360 Millionen Euro zur Verfügung gestellt – insgesamt also 1,8 Milliarden Euro. „Mit der neu aufgelegten Förderung für Sanierungen und den Tausch von Heizungen treiben wir praxistauglichen Klima- und Umweltschutz voran und unterstützen die Österreicherinnen und Österreicher bei Investitionen“, erklärt die Vorsitzende der Kommission und steirische Landesrätin, Simone Schmiedtbauer (ÖVP).

Mit was heizt du?

Fernwärme
Gas
Öl
Pellets
Strom
Holz
Solarenergie

Einsparungspotenzial bei Sanierung und Heizungstausch

Ganz neu ist diese Förderung aber nicht. Eine Analyse des Schweizer Instituts Prognos hat die bisherigen Förderungen im Bereich Sanierung und Heizungstausch geprüft und kam zu einem klaren Ergebnis: Es besteht ein großes Einsparungspotenzial.

Förderung im Bereich Sanierung und Heizungstausch: Das ändert sich jetzt

In Zukunft wird die Förderung nicht mehr wie bisher maximal 75 Prozent, sondern maximal 30 Prozent betragen. „Wir setzen Steuergeld effizienter ein als bisher und geben Privathaushalten und Betrieben echte Planungssicherheit. Wir investieren damit kräftig in den Umwelt- und Klimaschutz und kurbeln gleichzeitig die regionale Wertschöpfung und das Wirtschaftswachstum in Österreich an“ betont Umwelt- und Klimaminister Norbert Totschnig (ÖVP).

Längere Verfügbarkeit der Förderung von Heizung und Sanierung

Was sich auch verbessert, ist, dass die Fördermittel länger ausreichen. Bisher waren Mittel, die eigentlich bis 2027 reichen hätten sollen, bereits Ende 2024 verbraucht. Mit dem neuen Konzept wird pro Kalenderjahr ein fixes Budget von den 360 Millionen Euro festgelegt.

Sanierungsbonus und Heizungsförderung: So läuft die Registrierung und Antragstellung ab

Die Registrierung beziehungsweise Antragstellung ist ab Mitte November 2025 unter sanierungsoffensive.gv.at möglich. Dabei werden Leistungen für den Kesseltausch bereits ab Freitag, den 3. Oktober 2025, anerkannt. Auch eine Kombination mit Förderungen aus den Bundesländern ist weiterhin möglich. Die Anträge und die Registrierung können so lange durchgeführt werden, bis das Budget verbraucht ist, längstens bis zum 31. Dezember 2026. „Im Sinne der Planungssicherheit wird das Registrieren ab sofort auch verbindlicher gestaltet: Künftig ist bereits bei der Registrierung im Bereich Ein- und Zweifamilienhaus der Nachweis einer Energieberatung zu erbringen sowie eine Authentifizierung per ID Austria oder Ausweiskopie notwendig“, erklärt KPC-Abteilungsleiter Andreas Vidic.

So sieht die Förderung für Sanierung und Heizung aus

Die Förderung wird dabei als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss in Form einer Pauschale gewährt. Dabei gilt die Begrenzung von maximal 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Beim Kesseltausch werden bei der Pauschale zusätzlich mögliche Zuschläge berücksichtigt.

Förderung für Sanierung und Tausch von Heizungen: Wer kann sie beantragen?

Sanierungsbonus

• Privatpersonen
• Für Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus
• Kein Hauptwohnsitz am Wohnobjekt erforderlich
• Gebäudealter mindestens 15 Jahre

Kesseltausch

⦁ Privatpersonen
⦁ Für Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus
⦁ Kein Hauptwohnsitz am Standort des Heizungstausches erforderlich
⦁ Keine Einkommensprüfung
⦁ Kein Mindestalter der fossilen Bestandsheizung

Häufig gestellte Fragen

Österreichweit können Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser sowie Wohnbau- und Reihenhausanlagen gefördert werden. Sowohl Privathaushalte als auch Betriebe können die Förderung nutzen.

Gefördert werden der Austausch von Heizsystemen und die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden, um Energie zu sparen und Kosten zu senken.

Die Förderung erfolgt als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss. Maximal werden 30 % der förderfähigen Kosten übernommen. Beim Kesseltausch können zusätzlich mögliche Zuschläge berücksichtigt werden.

Die Registrierung und Antragstellung ist ab Mitte November 2025 auf sanierungsoffensive.gv.at möglich. Leistungen für den Kesseltausch werden bereits ab 3. Oktober 2025 anerkannt

Ja, die Sanierungsoffensive kann weiterhin mit Förderungen aus den Bundesländern kombiniert werden.

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