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/ ©Fotomontage Canva
Das Bild auf 5min.at zeigt eine Silhouette mit Handschellen vor einer Gefängniszelle.
Der 26-Jährige wurde am Landesgericht Feldkirch zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Ex-Freundin brutal getötet: 26-Jähriger muss lebenslang ins Gefängnis

Am Freitag musste sich ein Mann wegen Mordes vor Gericht verantworten. Er soll seine Ex-Freundin zu Tode geschlagen haben. Er beteuerte, er habe „nichts getan“, wurde aber zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

von APA/RED
3 Minuten Lesezeit(572 Wörter)
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Wegen Mordes ist ein 26-Jähriger am Freitagabend am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Geschworenen sahen es einhellig als erwiesen an, dass der Angeklagte im September 2024 seine 25-jährige Ex-Partnerin mit einem länglichen Gegenstand brutal erschlagen hat. Außerdem hat er an Angehörige des Opfers Zahlungen in der Gesamthöhe von 110.000 Euro zu leisten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Angeklagter: „Ich habe es nicht getan“

Der Richter hob in seiner Urteilsbegründung das „Ausmaß der Gewalt“ bei der Tat hervor. Ebenso wirkte sich erschwerend aus, dass es sich bei dem Opfer um die Mutter der beiden Kinder des Angeklagten handelte. Angesichts dieser Umstände und eines fehlenden Geständnisses habe es in Bezug auf die lebenslange Freiheitsstrafe „keine andere Möglichkeit“ gegeben, so der Richter. Der 26-Jährige hatte die Tötung der Frau bis zuletzt bestritten. „Ich habe es nicht getan“, beteuerte er zum Abschluss des Beweisverfahrens.

Frau wurde zu Tode geschlagen

Die Leiche der Frau wurde am 8. September 2024 in Kennelbach (Bezirk Bregenz) unweit einer Schrebergartenanlage in der Nähe der Bregenzer Ache von Passanten entdeckt. Das Opfer war mit mindestens sieben Schlägen gegen Kopf und Gesicht getötet worden. Die Tatwaffe – ein länglicher Gegenstand – wurde allerdings nicht gefunden, unmittelbare Tatzeugen gab es keine, auch der genaue Tatort blieb unbekannt. Eine knappe Woche später meldete die Polizei die Festnahme des 26-Jährigen.

Frau wehrte sich nicht gegen tödliche Schläge

Der Angeklagte, der vom Opfer getrennt lebte, sprach von gelegentlichen Treffen. Dabei sei es auch immer wieder zu Geschlechtsverkehr gekommen. Am Abend des 3. September fuhren der Mann und die Frau – beide spanische Staatsbürger und seit wenigen Jahren in Vorarlberg wohnhaft – zunächst mit dem Zug von Bregenz nach Bludenz. Dort wurde offenbar viel an Alkohol und Drogen konsumiert. Die Gerichtsmedizinerin ging bei dem Opfer von einem Alkoholpegel von zwei Promille aus. Ebenso wurde bei der 25-Jährigen Cannabiskonsum festgestellt, hingegen hat sie sich gegen die letztlich tödlichen Schläge nicht gewehrt. An der Hand und im Genitalbereich der Frau wurde DNA-Material des Angeklagten gefunden, aber keine DNA einer dritten Person.

Angeklagte „konnte sich nicht mehr erinnern“

Der 26-Jährige sagte zunächst aus, sich nach der Rückfahrt nach Bregenz von der Frau getrennt zu haben. Später hieß es, er könne sich aufgrund seiner massiven Alkoholisierung in jener Nacht nicht mehr erinnern. Zeuginnen und Zeugen zeichneten überwiegend das Bild einer schwierigen Beziehung, in der es auch zu körperlichen Misshandlungen der 25-Jährigen gekommen sei. Diesen Vorwurf wies der 26-Jährige als unwahr zurück. Die Verteidigung sah einen „reinen Indizienprozess“, aufgrund von E-Mails wisse man, dass eine dritte Person im Spiel gewesen sein könnte. Außerdem kritisierte der Verteidiger „Ermittlungspannen“.

Mann stritt „erhebliche Drogenprobleme“ ab

Gerichtspsychiater Reinhard Haller hielt den Angeklagten in seinem Gutachten für zurechnungsfähig. Er schilderte den 26-Jährigen aber auch als emotional instabil und attestierte ihm eine Persönlichkeitsstörung und eine niedrige Reizschwelle. Außerdem habe der Angeklagte „erhebliche Drogenprobleme“ – auch das wurde von ihm bestritten.

Urteil nicht rechtskräftig

Nach dem Ende des zweitägigen Beweisverfahrens berieten die Geschworenen für rund zwei Stunden über Schuld oder Unschuld des Angeklagten. Die Verteidigung meldete nach der Urteilsverkündung Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. (APA/RED; 3.10.25)

Hilfe bei Gewalt in Österreich

(S E R V I C E – In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u. a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217; Polizei-Notruf: 133)

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