
AMS-Auszahlung: An diesen Tagen kommt das Geld im Oktober
Mehr als 375.000 Menschen in Österreich warten derzeit auf ihre AMS-Zahlung. Im Oktober wird das Geld für den Anspruchsmonat September ausbezahlt – abhängig von der Überweisungsart an unterschiedlichen Tagen.
Die Zahl der beim Arbeitsmarktservice (AMS) gemeldeten Arbeitslosen ist im September weiter gestiegen. 375.120 Personen waren zum Monatsende arbeitslos gemeldet oder befanden sich in Schulungen. Das entspricht einem Anstieg von 5,8 Prozent beziehungsweise 20.455 Personen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Damit setzt sich der zuletzt beobachtete Aufwärtstrend bei den Arbeitslosenzahlen fort. Besonders betroffen sind laut AMS vor allem saisonabhängige Branchen sowie der Handel und Teile der Industrie.
Wann das AMS-Geld im Oktober ausbezahlt wird
Für die Betroffenen stellt sich nun die Frage: Wann kommt das Geld?
Das AMS zahlt das Arbeitslosengeld rückwirkend für den Vormonat aus – also im Oktober für den Anspruchsmonat September 2025. Die Auszahlung erfolgt je nach Zustellungsart an unterschiedlichen Tagen:
| Monat (Anspruch) | per Überweisung | per Post |
|---|---|---|
| September 2025 | Montag, 6. Oktober 2025 | Mittwoch, 8. Oktober 2025 |
Wer sein Geld auf ein Konto überwiesen bekommt, kann daher in der Regel zu Wochenbeginn mit dem Eingang rechnen. Bei Postzustellung kann es ein bis zwei Tage länger dauern.
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Auszahlung immer am Monatsanfang
Die AMS-Auszahlungstermine liegen meist in der ersten Woche des Folgemonats. Wochenenden und Feiertage können den Termin jedoch leicht verschieben. Eine fixe Regel gilt dennoch: Das Geld kommt immer rückwirkend, also nie mitten im laufenden Monat. Zur Berechnung der individuellen Höhe des Arbeitslosengeldes bietet etwa Finanz.at einen Arbeitslosengeld-Rechner an.
So wird das AMS-Geld berechnet
Wer Anspruch auf AMS-Geld hat, muss in Österreich arbeitslos gemeldet sein und bestimmte Versicherungszeiten erfüllen.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem letzten Einkommen – die sogenannte Nettoersatzrate beträgt in der Regel 55 Prozent des letzten Nettogehalts.