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/ ©Fotomontage: Canva
Foto in Beitrag von 5min.at zeigt im Vordergrund eine Hand mit mehreren Euroscheinen, im Hintergrund eine Person vor einem Laptop, der angestrengt auf den Bildschirm schaut.
Gleich zwei große Änderungen bei Überweisungen im gesamten EU-Raum stehen an.

Das ändert sich ab 9. Oktober für alle Bank-Kunden in Österreich

Mit 9. Oktober ändert sich bei den Bank-Überweisungen so einiges. Nicht nur wird die Echtzeitüberweisung in maximal zehn Sekunden zur Pflicht, auch für ein Sicherheitssystem wird gesorgt. Wir haben hier den Überblick für euch.

von Phillip Plattner Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
2 Minuten Lesezeit(441 Wörter)

Eine EU-Vorschrift macht es möglich, dass ab Donnerstag, 9. Oktober 2025, so einige Änderungen auf die Bank-Kunden in Österreich bzw. im ganzen EU-Raum zukommen. Dazu gehört etwa die Pflicht, eine Echtzeitüberweisung anzubieten – und sie darf nicht mehr kosten, als übliche Überweisungen das ebenfalls tun. In den allermeisten Fällen wird sie damit wohl gratis sein. Zusätzlich darf diese Art der Geldübertragung auch nicht länger als zehn Sekunden dauern. Künftig ist das Geld vom einen auf dem anderen Konto also in nicht mehr als zehn Sekunden.

Ermittler in Sorgen: „Gelder können nicht mehr zurückgeholt oder eingefroren werden“

Ein Ermittler äußerte diesbezüglich gegenüber 5 Minuten auch Sorgen um die Sicherheit des Geldes, könnte es doch in kürzester Zeit einmal durch ganz Europa geschleust werden. „Gelder können nicht mehr zurückgeholt und eingefroren werden“, meint er dazu etwa. Wir haben auch bei der Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer (WKÖ) diesbezüglich nachgefragt, wo man erklärt, dass Echtzeitüberweisungen „bereits seit längerem“ verfügbar seien und „von Kunden aktiv genutzt“ würden. Gleichzeitig weiß man aber: „Auch Kriminelle passen sich den Entwicklungen der digitalen Welt an.“

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Schutz der Bank-Kunden „hat oberste Priorität“

Dennoch möchte man festhalten, dass bei österreichischen Banken auch für Echtzeitüberweisungen „hohe Sicherheitsstandards“ gelten würden. „Der Schutz der Kunden hat oberste Priorität – nach dem Grundsatz ‚Sicherheit geht vor Geschwindigkeit'“, heißt es aus der WKÖ-Bundessparte auf Nachfrage von 5 Minuten.

Zweite Änderung: Abgleich von IBAN und Namen

Und da kommt auch gleich die nächste Änderung ins Spiel, die mit 9. Oktober österreich- und EU-weit umgesetzt wird: ein Ampelsystem für Überweisungen. Um Betrugsversuche effektiver bekämpfen zu können, wird künftig vor dem Abschluss der Überweisung überprüft, ob IBAN und Empfängername übereinstimmen. Dem Kunden wird das dann in Form einer Ampelfarbe mitgeteilt. Die Ampel kann dabei grün bei voller Übereinstimmung, gelb bei einer Nahezu-Übereinstimmung und rot bei keiner Übereinstimmung leuchten. Bei letzterer Version sollte man die Daten eventuell noch einmal überprüfen. Überweisen könnte man, ganz unabhängig von der Ampelfarbe, dennoch – dann geschieht es allerdings auf eigenes Risiko.

Das sagen die Ampelfarben für Überweisungen ab 9. Oktober aus:

  • Grün: IBAN und Name des Empfängers stimmen voll überein
  • Gelb: IBAN und Name des Empfängers stimmen fast überein – möglich ist eventuell ein Tippfehler
  • Rot: IBAN und Name des Empfängers stimmen nicht überein – hier sollte man eventuell handeln und die Daten noch einmal überprüfen
  • Grau: Überprüfung der IBAN- und Namens-Übereinstimmung konnte aus technischen Gründen nicht durchgeführt werden

Weitere Maßnahmen, um Bank-Kunden-Sicherheit zu gewährleisten

Seitens der WKÖ-Bundessparte spricht man auch noch weitere Maßnahmen an, die ergriffen werden, um Überweisungen so sicher wie möglich zu gestalten: „Banken setzen auf mehrstufige Authentifizierung, Überwachungs-Tools (Betrugs-Screening) und umfassende Aufklärungskampagnen. Kunden werden regelmäßig über neue Betrugsmuster informiert – etwa über die Website, soziale Medien oder direkt in der Banking-App.“

Was sich bei den Banken EU-weit ab 9. Oktober 2025 konkret ändert:

  • Sofortüberweisungen müssen von allen Bankinstituten angeboten werden
  • Preise müssen an jene der herkömmlichen Überweisungen angepasst werden – in den allermeisten Fällen bedeutet das: gratis Sofortüberweisungen
  • Echtzeitüberweisung darf maximal zehn Sekunden in Anspruch nehmen
  • IBAN müssen mit Empfängernamen abgeglichen werden, stimmen sie nicht überein, wird eine deutliche Meldung angezeigt
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