
Diese Bank könnte dir jetzt Geld zurückzahlen: Was du dafür tun musst
Du hast vor dem Jahr 2018 ein Kundendepot bei der Oberbank gehabt? Dann könntest du jetzt Geld zurück bekommen. Dafür musst du dich aber bei der Sammelaktion anmelden. Mehr dazu hier im Artikel.
Werden Fondsanteile auf Kundendepots verwahrt, bekommen Banken für diese oft Provisionen von Dritten in Form von „Bestandsprovisionen“. Werden diese aber nicht offengelegt, sollten sie unzulässig sein und an die Kunden zurückgezahlt werden – so zumindest die Rechtsauffassung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), wie dieser in einer Aussendung erklärt. Mit einer Bank konnte man nun auch eine außergerichtliche Einigung erzielen. „Konsumenten, denen bis einschließlich 31. Dezember 2017 ein Fondsprodukt über die Oberbank vermittelt wurde haben die Möglichkeit, sich bis zum 15. Dezember 2025 kostenfrei zur Sammelaktion anzumelden“, so der VKI. Das geht unter anderem hier online.
Anmeldung wichtig, sonst gibt es kein Geld zurück
Bereits im Frühjahr hat der VKI mit zwei Banken eine Lösung zur Rückzahlung einbehaltener Provisionen gefunden, nun hat man auch andere Institute aufgefordert, ihren Kunden ein dementsprechendes Angebot zu machen. Die „unzureichende Offenlegung von erhaltenen Bestandsprovisionen“ würde nämlich „die gesamte Bankenbranche“ betreffen, so der VKI. Die nun zwischen VKI und Oberbank erzielte Lösung sieht jedenfalls vor, dass die Oberbank Betroffenen individuelle Rückerstattungsangebote unterbreiten soll. Voraussetzung dafür ist allerdings die rechtzeitige Anmeldung unter oben genanntem Link.
„Wichtiger Schritt für betroffene Konsumenten“
„Die Einigung mit der Oberbank ist ein wichtiger Schritt für betroffene Konsumenten und soll diesen eine rasche, unbürokratische Möglichkeit bieten, ihre Ansprüche auch tatsächlich geltend zu machen. Wir hoffen, dass weitere Banken diesem Beispiel folgen werden“, so Stefan Schreiner, Experte für Verbraucherrecht im VKI.