Bekommt jetzt tausende Euro: Junge Frau wird krank, muss Lehre beenden
Erfolgreich hat die Arbeiterkammer (AK) Burgenland eine Entschädigung für eine 19-jährige Frau durchgesetzt. Ihr Lehrverhältnis war zuvor rechtswidrig beendet worden.
Im Jänner 2025 hat die Betroffene eine Lehre zur Einzelhandelskauffrau begonnen – wie üblich mit einer dreimonatigen Probezeit. Gegen Ende dieser war sie dann für drei Tage im Krankenstand, dieser zog sich auch über den ersten Tag nach dem Ende der Probezeit. Plötzlich und völlig überraschend sei sie dann von der Arbeitgeberin angerufen worden, ihr wurde mitgeteilt, nach dem Krankenstand nicht mehr zur Arbeit erscheinen zu brauchen, berichtet die Arbeiterkammer in ihrer neuesten AK-Info.
Junge Frau bekommt tausende Euro ausbezahlt
Am darauffolgenden Tag kam dann auch die Info, dass ihr Lehrverhältnis aufgelöst wird. Doch da wird es jetzt spannend: Die Auflösung war nämlich erst nach Ablauf der Probezeit erfolgt, womit sie frist- und rechtswidrig sei, wissen die Experten. Die AK unterstützte die junge Frau und intervenierte mit Erfolg bei der ehemaligen Arbeitgeberin. So bekam die 19-Jährige nicht nur ihren ausstehenden Lohn sowie Resturlaub und die gesetzlichen Sonderzahlungen von fast 3.000 Euro brutto ausbezahlt, ihr wird nun auch eine tausende Euro schwere Kündigungsentschädigung (8.029 Euro brutto) überwiesen.
„Besonders Lehrlinge brauchen einen starken Partner“
„Lehrlinge sind keine Arbeitskräfte zweiter Klasse. Wer eine Ausbildung beginnt, hat Anspruch auf faire Behandlung und die Einhaltung arbeitsrechtlicher Regeln. Denn besonders Lehrlinge brauchen einen starken Partner – dieser sind wir als AK“, weiß Burgenlands AK-Präsident Gerhard Michalitsch.