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Bild auf 5min.at zeigt das Parlament Brüssel
AK-Experte Valentin Wedl und ÖGB-Vertreterin Angela Pfister kritisieren die Abschwächung des EU-Lieferkettengesetzes.

Kritik an EU-Lieferkettengesetz: „Big Business gibt den Ton an“

Das EU-Lieferkettengesetz sollte Menschenrechte und Umweltstandards sichern. Nach massivem Druck großer Konzerne wurde es jedoch deutlich abgeschwächt, heißt es.

von Nadia Alina Gressl Bild auf 5min.at zeigt Nadia Alina Gressl
2 Minuten Lesezeit(389 Wörter)

Das im Vorjahr beschlossene EU-Lieferkettengesetz soll sicherstellen, dass Menschenrechte, Arbeits- und Umweltstandards von großen Unternehmen eingehalten werden. Die EU-Mitgliedstaaten hätten es eigentlich bis Mitte 2026 in nationales Recht umsetzen sollen. Auf Druck von Konzernen erfolgte jedoch eine Verschiebung, nun eine weitreichende Verwässerung.

AK und ÖGB: „Big Business gibt in Brüssel den Ton an“

In einer Aussendung äußerte sich Valentin Wedl, Leiter der Abteilung EU und Internationales der AK Wien, kritisch zur Entwicklung: „Einmal mehr zeigt sich, dass gegenwärtig Big Business in Brüssel den Ton angibt! Internationale Konzerne lobbyieren massiv in Brüssel und setzen die Aufweichung von europäischen Gesetzen durch, die in einem demokratischen Prozess beschlossen wurden und für mehr Fairness im globalen Wettbewerb sorgen würden. Das ist sehr besorgniserregend.“ Auch Angela Pfister, Leiterin des volkswirtschaftlichen Referats im ÖGB, warnt in einer Aussendung vor den Folgen: „Das EU-Lieferkettengesetz wurde beschlossen, um gegen Kinder- und Zwangsarbeit entlang von Lieferketten vorzugehen. Es garantiert grundlegende Rechte für Arbeitnehmer:innen entlang globaler Lieferketten. Die Verwässerung des Gesetzes bedeutet einen Schritt zurück zu ausbeuterischen Geschäftspraktiken.“

Schwächere Regeln: Nur noch Mega-Konzerne betroffen

Von dem im Vorjahr beschlossenen Lieferkettengesetz wären Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten und einem Nettojahresumsatz in Höhe von 450 Millionen Euro betroffen gewesen. Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments spricht sich – ebenso wie die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten – dafür aus, Unternehmen erst ab 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Umsatz zu erfassen. Das Gesetz hätte außerdem vorgesehen, dass Betroffene von schädlichen Unternehmenspraktiken nach EU-weit einheitlichen Regeln Entschädigung einklagen können. Doch auch diese Regelung soll nun fallen. Auch der Klimaschutz soll verwässert werden. Große Unternehmen sollen einen Klimaübergangsplan entwickeln, die Verpflichtung zur Umsetzung soll jedoch gestrichen werden.

Positive Effekte schrumpfen nach Abschwächung deutlich

Die AK Studie „Expected economic effects of the EU CSDDD“ von Johannes Jäger der Fachhochschule des BFI Wien hat gezeigt, dass das EU-Lieferkettengesetz sich positiv auf die Wirtschaft auswirken wird, sowohl in der EU als auch in Ländern des globalen Südens. Ein Update der Studie vom September 2025 zeigt, dass im Zuge der Verwässerung die positiven Effekte deutlich geringer ausfallen werden. Nach der gestrigen Abstimmung im Rechtsausschuss des EU-Parlaments beginnen die Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Rat der EU und EU-Parlament.

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