
Deshalb muss der Handels-KV jetzt neu verhandelt werden
Wegen der anhaltend hohen Teuerung muss der Kollektivvertrag für Handelsangestellte vorzeitig neu verhandelt werden. Der Handelsverband warnt vor steigenden Kosten und fordert Entlastung bei Energie und Bürokratie.
Die Inflation in Österreich lag im September laut Statistik Austria bei +4,0%. Preistreiber bleiben auch weiterhin Restaurants/Hotels (+6,2%), Mieten (+4,6%) und vor allem Strom mit +35,9%. Lebensmittel liegen hingegen mit +3,1% deutlich unter der allgemeinen Inflationsrate, der Lebensmittelhandel agiert somit inflationsdämpfend. Aufgrund der hohen allgemeinen Inflation muss der für zwei Jahre abgeschlossene Kollektivvertrag für Handelsangestellte nun aufgeschnürt werden, teilt der Handelsverband am Freitag mit.
Deshalb soll der Handels-KV neu verhandelt werden
Im Vorjahr war vereinbart worden, dass bei einer Inflationsrate von 3% oder mehr im Zeitraum Oktober 2024 bis September 2025 die KV-Erhöhung für 2026 neu verhandelt werden muss. Mit den kürzlich veröffentlichten finalen September-Inflationsdaten liegt die rollierende Inflation der letzten zwölf Monate bei 3,008%, heißt es.
KV-Verhandlungsspielraum sei „stark begrenzt“
„Aufgrund der von der SPÖ ausgelösten Billigpreisdebatte bei Lebensmitteln ist der Spielraum für die anstehenden KV-Neuverhandlungen stark begrenzt. Jede Lohnerhöhung wirkt sich natürlich auf die Preise im Regal aus. Die Arbeitsplatzsicherung im Handel muss jetzt im Vordergrund stehen“, so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer ersten Stellungnahme. „Bereits jetzt liegen die durchschnittlichen Personalkosten pro Kopf im österreichischen Lebensmittelhandel um 31% höher als in Deutschland und sogar um 59% über dem EU-Schnitt.“ Generell kämpft der heimische Handel mit hohen Beschaffungspreisen, volatilen Weltmärkten, enormen Kostensteigerungen bei Energie, Personal, Logistik, Mieten und Fremdkapital sowie mit der Kaufzurückhaltung der Bevölkerung.
Will: „Teuerung endlich an der Wurzel bekämpfen„
Umso wichtiger wäre es laut Handelsverband, dass die Bundesregierung „endlich bei den wahren Ursachen der hohen Inflation im Land ansetzt.“ „Energiekosten runter, Bürokratiedschungel lichten und Fernost-Ramschhändler mit einer nationalen Plattformhaftung für die korrekte Warendeklaration stärker in die Pflicht nehmen, das sind die drei Gebote der Stunde“, so Will. Der Handelsverband unterstützt daher auch die Forderung der BWB nach einer Auflösung der Kreuzbeteiligungen im Energiesektor. Denkbar wäre auch eine Obergrenze für Minderheitsbeteiligungen zwischen Energieversorgern von maximal 5%, sofern keine vollständige Entflechtung möglich ist. Dadurch könnte auch die Marktmacht einzelner Anbieter verringert werden. „Wer die Teuerung wirklich stoppen will, muss bei den Energiekosten ansetzen. Solange hier teilstaatliche Oligopole und Kreuzbeteiligungen bestehen, werden Konsument:innen und Betriebe die Leidtragenden bleiben“, so Handelssprecher Rainer Will abschließend.