Ex-Linz-Bürgermeister Luger muss im Dezember vor Gericht
Der ehemalige Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) muss sich im Dezember vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: Untreue im Zusammenhang mit einem Gutachten aus der Brucknerhaus-Affäre.
Der frühere Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) wird sich im Dezember vor Gericht verantworten müssen. Wie die „Kronen Zeitung“ berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Untreue erhoben. Konkret geht es um die Frage, ob der Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA durch Lugers Vorgehen ein finanzieller Schaden entstanden ist. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein Rechtsgutachten, das Luger im Zuge der Brucknerhaus-Affäre in Auftrag gegeben hatte. Dieses Gutachten sollte nach dem Hearing-Skandal um den damaligen Brucknerhaus-Chef Dietmar Kerschbaum Empfehlungen für künftige Verfahren liefern.
Verschwiegenes Detail mit Folgen
Gegenüber den Gutachtern verschwieg Luger, dass er selbst dem späteren Brucknerhaus-Direktor Kerschbaum die Bewerbungsunterlagen samt Fragen vorab übermittelt hatte. Dieses Detail könnte für das Gutachten entscheidend sein und ist nun Gegenstand der Verhandlung. Das Gericht muss klären, ob durch dieses Verschweigen ein finanzieller Nachteil für die LIVA entstanden ist. Andere Punkte der Ermittlungen, darunter die Weitergabe der Unterlagen selbst sowie die Kosten für einen Krisen-PR-Berater, wurden laut Krone bereits eingestellt.
Ermittlungen zunächst auf Eis
Interessant ist auch der Weg, den das Verfahren bisher genommen hat: Nach Angaben der „Kronen Zeitung“ wollte die Staatsanwaltschaft Linz das Verfahren bereits im Frühjahr einstellen. Auch die Oberstaatsanwaltschaft soll zugestimmt haben. Erst auf Weisung des Justizministeriums wurde das Verfahren fortgesetzt, offenbar wegen der politischen Brisanz des Falls. Der Strafrahmen für den Vorwurf der Untreue beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Das Gutachten, um das es geht, soll rund 19.000 Euro gekostet haben. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, müsste Luger nicht nur für diese Summe, sondern auch für die Prozesskosten aufkommen.
Anwalt: „Fehler, aber keine Straftat“
Lugers Rechtsanwalt René Haumer bestätigte gegenüber der „Kronen Zeitung“ den Strafantrag. Die rechtliche Beurteilung sei komplex, da das Gutachten trotz allem „überwiegend werthaltige Aussagen“ für die LIVA enthalte. Ob tatsächlich Untreue vorliege, müsse nun das Gericht entscheiden. Haumer betonte außerdem, dass Luger zu seinem Handeln stehe und es rückblickend als Fehler sehe, auch wenn er eine strafrechtliche Relevanz bestreitet. Der Prozess gegen den früheren Linzer Bürgermeister startet am Freitag, dem 12. Dezember 2025.