Steuern aufs Pfand? Welche Regeln in Österreich gelten
Damit hat wohl kaum jemand gerechnet: Auch auf Pfand-"Einkünfte" muss man theoretisch Steuern zahlen. Wie das aussieht und ab wann das Pfand Steuern verursacht, erfahrt ihr hier bei uns.
Das erste Jahr vom neuen Einwegpfandsystem ist in zwei Monaten auch schon wieder um, mittlerweile wurden über eine Milliarde Flaschen und Dosen zurückgebracht. Mehr dazu hier: Pfand-Meilenstein in Österreich erreicht: „Das System wirkt“. Diskussionslos wird es allerdings weiterhin nicht angenommen, wie Facebook-Kommentare von 5 Minuten-Lesern zeigen: Einwegpfand in Österreich: „Kaufe jetzt meine Getränke in Italien“. Und für besonders fleißige Pfandsammler könnte das System nun um eine Facette reicher werden: Wenn im März der Steuerausgleich ansteht, „droht“ eventuell eine Rückzahlung. Wir kennen die genauen Zahlen.
Wie findest du das neue Pfandsystem in Österreich?
Muss ich für meine eigenen Pfandflaschen Steuern zahlen?
Eines vorweg: Für die allermeisten Menschen und Sammler hierzulande wird eine Steuerpflicht auf Pfandeinnahmen definitiv nicht bestehen. Und auch der normale Verbraucher und Konsument, der kein Pfandgut von anderen Menschen sammelt, hat nichts zu befürchten, wie das Finanzministerium gegenüber 5 Minuten erklärt: „Die Rückgabe von ‚eigenem Pfandgut‘ löst keine Einkommensbesteuerung aus.“ Lediglich wenn der Pfandbetrag von einer anderen Person entrichtet wurde, muss man es ab einem gewissen Betrag versteuern. Geht man keiner Arbeit nach bzw. hat keine weiteren Einkünfte, entsteht eine Steuerpflicht dabei erst bei jährlichen „Pfand-Einkünften“ von mehr als 13.308 Euro – dabei handelt es sich um das steuerfreie Existenzminium. Bedeutet: Es können 53.232 Flaschen und Dosen, die man selbst nicht gekauft hat, gesammelt und zurückgegeben werden, ehe man Steuern zahlen muss.
Was, wenn man einer Arbeit nachgeht?
Hat man im Jahr nun aber lohnsteuerpflichtige Einkünfte von mehr als 14.517 Euro, darf man „nur noch“ 730 Euro steuerfrei dazuverdienen, heißt es aus dem Finanzministerium. In diesem Fall werden die Pfandflaschen und -dosen aus Plastik und Aluminium also „schon“ nach 2.920 Stück, die man nicht selbst gekauft hat, steuerpflichtig. Und abschließend: „Bei Überschreiten dieser Grenzen müssen die Einkünfte im Wege einer Einkommensteuererklärung (Formular E1) erklärt werden. Die Einkünfte durch das Sammeln von Pfandgut unterliegen dann – wie andere steuerpflichtige Einkünfte auch – der Einkommensbesteuerung nach den dafür allgemein geltenden Regeln.“