AMS-Änderung ab 17. November: Wann man jetzt noch persönlich hin muss
In einer Woche, am 17. November 2025, steht beim AMS eine große Änderung an. Das online-System wird dabei gänzlich erneuert, hunderttausende Österreicher sind davon betroffen.
Ende Oktober haben die Nutzer der online-Plattform eAMS bereits eine Nachricht bekommen, die die Änderung im System ankündigt. Demnach wird ab 17. November in einer dreiwöchigen Umstellungsphase auf das neue „meinAMS“ verwiesen, ab 8. Dezember wird man nur noch dort Zugang zu den AMS-Leistungen und Co haben. Damit soll alles einfacher und digitaler werden. Betroffen sind davon laut Aussendung übrigens hunderttausende Menschen hierzulande, haben doch im Jahr 2024 rund 629.000 Personen das eAMS-Konto genutzt. Wir haben nun nachgefragt, was die Änderung konkret bedeutet.
AMS: „Bisheriges System entsprach nicht mehr den Anforderungen“
„Das bisherige System wurde vor mehr als 20 Jahren entwickelt, entsprach nicht mehr den Anforderungen und musste erneuert werden“, erklärt AMS-Pressesprecher Gregor Bitschnau auf Nachfrage von 5 Minuten. Ziel der Neuerung sei dabei ganz klar: Man möchte administrative Tätigkeiten vermehrt hin in den Selbstbedienungsbereich – „also hin zu online“ – verlegen. „Mit MeinAMS ersparen wir unseren Kunden nicht nur unnötige Wege, sondern sorgen gleichzeitig dafür, dass unsere Berater mehr Zeit für die Gespräche und Beratungen mit ihren Kunden haben“, so Bitschnau weiter. Gleichzeitig beruhigt er: „Anträge können auch weiterhin persönlich eingebracht werden.“ Möchte man das alles also lieber noch offline erledigen, sei das auch möglich. Zu den Öffnungszeiten könne man jedenfalls weiterhin uneingeschränkt zur jeweiligen AMS-Zweigstelle kommen.
meinAMS: Was in Zukunft alles online möglich sein wird
Das neue System preist er als den „schnellsten, sichersten und verlässlichsten Weg“ an. Die Nachrichten, die Kunden hätten, würden mit „MeinAMS“ direkt zu den Beratern gehen. „Eine persönliche Vorsprache bei Antragstellung ist künftig nur noch in zwei Fällen erforderlich: bei erstmaliger Antragstellung oder bei Antragstellung nach über zwei Jahren Pause“, weiß Bitschnau gegenüber 5 Minuten. Online möglich werden dadurch in Zukunft Formalitäten wie (alle anderen) Antragstellungen, das Beantragen von Beihilfen, Nachrichten, das Vereinbaren von Terminen und Bewerbungen sein.
Arbeitslosen steht weitere Änderung ab 2026 ins Haus
Das ist allerdings nicht die einzige Änderung, die Arbeitslosen in Österreich in absehbarer Zukunft ins Haus steht. Mit Jahresbeginn 2026 werden geringfügige Jobs neben der Arbeitslosigkeit nämlich in den meisten Fällen nicht mehr erlaubt sein. Wir haben auf der Straße nachgefragt, die Österreicher sind dabei eher geteilter Meinung. Alles dazu hier: AMS-Änderung beim Zuverdienst: „Entweder geht man arbeiten oder…“.