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Das Foto auf www.5min.at zeigt ein älteres Paar auf der Couch sitzen.
Bis zu einer Brutto-Pension von 2.500 Euro bekommen Betroffene um 2,7 Prozent, also exakt die zugrundeliegende Inflation mehr.

Pensionserhöhung 2026: Wie die Erhöhung in Österreich genau funktioniert

Die Pensionsanpassung ist eine jährliche Anpassung der Pensionen an die aktuelle Teuerung und Preisentwicklung. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Pensionistinnen und Pensionisten trotz Inflation ihre Kaufkraft behalten.

von Yvonne Schmid-Berger
2 Minuten Lesezeit(395 Wörter)
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Die Anpassung schützt somit vor realen Einkommensverlusten und stabilisiert die finanzielle Situation im Alter. Für das Jahr 2026 wurde nun die gesetzliche Grundlage für die Anpassung beschlossen. Diese nimmt sowohl auf die durchschnittliche Inflation als auch eine soziale Ausgewogenheit Rücksicht.

Das Wichtigste für dich zusammengefasst:

  • Ausgleichszulage: 2,7 Prozent Erhöhung für Pensionen bis 2.500 Euro brutto
  • 1,65 Mio. PensionistInnen in Österreich bekommen die volle Anpassung
  • Höhere Pensionen mit Fixbetrag von 67,50 Euro

Pension 2026: Wie diese nächstes Jahr berechnet wird

Aus der durchschnittlichen Inflation, betrachtet wird der Zeitraum August 2024 bis Juli 2025 ergibt sich ein Richtwert für die Pensionsanpassung 2026. Dieser beträgt 1,027 und bildet die Grundlage für die jährliche Anpassung der Pensionen. Die Pensionen werden ab 1. Jänner 2026 angeglichen. Für höhere Pensionen wird die Erhöhung durch einen Fixbetrag ermöglicht.

Berechnung durch Gesamteinkommen

Die Pensionsanpassung 2026 wird wie folgt berechnet: Nicht nach den verschiedenen Pensionsarten, sondern nach dem Gesamtpensionseinkommen. Woraus setzt sich diese zusammen? Durch die gesetzliche Pensionsversicherung und weiteren im Gesetzbuch definierten Pensionsleistungen. Zum Beispiel, wenn eine Person eine Alterspension und eine Hinterbliebenenpension erhält, werden beide Einkommen zusammengezählt. Wenn du dir dazu gerne eine Tabelle zu den Pensionen 2026 ansehen möchtest, kannst du die Werte hier nachlesen: Pensionserhöhung nimmt letzte Hürde. So viel bekommst du ab Jänner mehr.

Änderung: Einheitliche Pensionserhöhung ab 2026

Durch das Budgetbegleitgesetz 2025 wurde die Regelung für die erstmalige Erhöhung einer Pension angepasst. Ab dem Jahr 2026 werden alle neuen Pensionen bei ihrer ersten Anpassung einheitlich um 50 Prozent des Anpassungsfaktors erhöht. „Nun ist es unabhängig davon, in welchem Monat der Pensionsstichtag genau liegt. Durch diese neue Herangehensweise wird die bisherige Aliquotierung ersetzt“, heißt seitens des Sozialministeriums. Das Gute daran: Alle Personen, die im selben Jahr erstmals eine Pension beziehen werden gleich behandelt und werden eine einheitliche erste Erhöhung erhalten. Wann kann ich in Pension gehen? Der Online Rechner der Arbeiterkammer errechnet, wann du gehen darfst und wie hoch die Pension sein wird.

Neu ab 2026: Was bedeutet die Teilpension?

Die Teilpension wird als Zwischenschritt zwischen Arbeit und Pension gesehen. Wie funktioniert das genau? Sobald du einen Anspruch auf eine (vorzeitige) Pension hast, kannst du eine Teilpension in Anspruch nehmen. Dazu zählen zum Beispiel Korridor-, Langzeitversicherten-, Schwerarbeits- oder reguläre Alterspension. Aber Vorsicht, die Voraussetzung ist eine Reduzierung der Arbeitszeit um mindestens 25 bis maximal 75 Prozent. Neben Einkommen über deinen Job, kann also auch schon ein Teil der Pension bezogen werden, abhängig von deiner gewählten Arbeitszeitreduktion.

Wie stark steigt deine Pension 2026 an?

Um 2,7 Prozent
Um weniger als 2,7 Prozent
Ich bin noch nicht in Pension
Weiß ich nicht

Häufig gestellte Fragen

Bis zu einer Brutto-Pension von 2.500 Euro bekommen Betroffene um 2,7 Prozent – also exakt die zugrundeliegende Inflation – mehr. Ab diesem Wert gibt es einen Pauschalbetrag von plus 67,50 Euro – jener Wert, der einer Erhöhung von 2,7 Prozent bei einer Brutto-Pension von 2.500 Euro entspricht.

Pensionsneulinge, die 2025 ihren Pensionsantritt haben/hatten, bekommen jeweils die Hälfte der Erhöhung ab.

Die Regierung hat bei allen Pensionen, die höher als 2.500 Euro brutto sind, einen Deckel eingezogen. Das liegt an der budgetär prekären Situation, in der sich Österreich aktuell befindet.

Ja, alle Personen, die im Jahr 2025 in Pension gehen oder bereits gegangen sind, bekommen „nur“ 50 Prozent der Erhöhung bei ihrer ersten Pensionsanpassung. Das gilt auch für den Pauschalbetrag.

Die Pensionserhöhung bzw. Pensionsanpassung gilt immer ab 1. Jänner des jeweiligen Jahres. Mit Ende Jänner wird also erstmals mehr Geld überwiesen.

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