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Bild auf 5min.at zeigt das AMS in Graz.
Beim AMS-online-System bleibt ab 17. November 2025 kein Stein auf dem anderen.

Ab heute: AMS ändert online-System, was das für dich bedeutet

Hunderttausende Österreicher sind von einer Änderung betroffen, die beim AMS mit 17. November 2025 startet. In einer dreiwöchigen Phase wird das online-System umgestellt. Wir haben hier die wichtigsten Informationen für euch.

von Phillip Plattner Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
2 Minuten Lesezeit(465 Wörter)
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Aus dem alten „eAMS“ wird ab dem heutigen Montag, 17. November 2025, das neue „meinAMS„. Das online-System wird damit von Grund auf erneuert, in drei Wochen – genauer ab 8. Dezember – soll der Zugang für Arbeitslose und betroffene Personen in Ausbildung dann nur noch über die neue Variante möglich sein, heißt es vom AMS in einer Aussendung. Bis dahin muss man also umgestellt haben, um keine Nachricht zu verpassen oder die online-Leistungen des AMS weiter in Anspruch nehmen zu können. Und davon sind auch nicht zu wenige Menschen betroffen, waren doch im Oktober etwa 388.000 Personen in Österreich arbeitslos. Im Jahr 2024 haben insgesamt knapp 629.000 Menschen hierzulande das „eAMS“-Konto genutzt.

Foto in Beitrag von 5min.at zeigt eine Nachricht vom AMS an alle Kunden.
©Leserin
„eAMS“-Nutzer haben Ende Oktober bereits eine Nachricht im Konto bekommen, die die Umstellung angekündigt hat.

Wieso aus „eAMS“ nun „meinAMS“ wird

Wie das AMS auf Nachfrage von 5 Minuten erklärt, sei das aktuelle System mehr als 20 Jahre alt und hätte den Anforderungen nicht mehr entsprochen. Als Ziel hat man sich nun gesetzt, administrative Tätigkeiten vermehrt in den Selbstbedienungsbereich zu verlegen, man möchte also digitaler werden. Damit wolle man Kunden und Berater gleichermaßen entlasten. Erstere sollen sich unnötige Wege ersparen, Letztere mehr Zeit für Gespräche und Beratungen haben. All jene, die dennoch lieber noch persönlich vorsprechen, kann AMS-Pressesprecher Gregor Bitschnau auf Nachfrage beruhigen: „Anträge können auch weiterhin persönlich eingebracht werden.“

Wann man ab nun noch zum AMS persönlich hin muss

Persönlich muss man übrigens dann wirklich nur noch in zwei Fällen hin, weiß Bitschnau weiter: „Bei erstmaliger Antragstellung oder bei Antragsstellung nach über zwei Jahren Pause.“ Alle weiteren Antragstellungen, Nachrichten, das Vereinbaren von Terminen, Bewerbungen und das Beantragen von Beihilfen? Soll ab sofort dann alles rein online stattfinden und auch möglich sein. Neu wird dabei auch das Login, heißt es in einer AMS-Nachricht, die alle „eAMS“-Nutzer bekommen haben. Dort heißt es: „Neben dem Login mit E-Mail-Adresse und Passwort können Sie sich zukünftig auch mit Ihrer ID-Austria anmelden.“ Die wichtigsten Fragen werden übrigens auch online auf einer Hilfeseite des AMS hier beantwortet.

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Zwei weitere Änderungen stehen beim AMS an

Änderungen, die im Zusammenhang mit dem AMS stehen, stehen österreichweit übrigens auch im Dezember und im Jänner an. So gibt es ab Dezember etwa mit dem „Grenzgänger“ eine Neuerung im Ausländerbeschäftigungsgesetz. Alles dazu unter anderem hier: AMS: Diese Neuerung gibt es ab Dezember 2025. Eine große Änderung betrifft den Zuverdienst zum AMS-Geld, der für die allermeisten Betroffenen ab Jänner (mit einer einmonatigen Übergangsfrist) gestrichen werden soll. Aktuell wird aber noch daran gearbeitet, Personen, die in längeren Schulungen sind, sollen ebenfalls als Ausnahme gelten. Mehr dazu und zur Zuverdienst-Änderung allgemein findet ihr hier: Ab Jänner: An AMS-Änderung beim Zuverdienst wird noch geschraubt.

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