Ab 2026: Teilpension kommt, wie Österreicher davon profitieren können
Eine der wohl größten Änderungen bzw. Neuerungen, die bei den Pensionen in Österreich im kommenden Jahr ansteht, ist die Einführung einer "Teilpension". Was das bedeutet und wie ihr davon profitiert, erfahrt ihr hier bei uns.
Ab Jänner 2026 ist es so weit, bei Österreichs Pensionen steht eine Reform an, die es so wohl noch nicht allzu oft gegeben hat. Während Antrittsalter und Versicherungsjahre der Korridorpension schrittweise erhöht werden, wird die Teilpension neu eingeführt. Wir haben nun bei der Arbeiterkammer nachgefragt und erklären euch, was es mit der Teilpension genau auf sich hat, wo ihr sie beantragen könnt, welche Vorteile sie hat und was sie euch am Konto effektiv bringt.
Was ist die Teilpension?
„Teilpension bedeutet, dass die Arbeitszeit zwischen 25 und 75 Prozent reduziert wird und gleichzeitig ein anteiliger Pensionsantritt erfolgt“, erklärt Alexander Pasz von der Arbeiterkammer (AK) Wien gegenüber 5 Minuten. Dabei gibt es drei Modelle, wobei man 25, 50 oder 75 Prozent seiner Pension schon neben der Arbeit mit ausgezahlt bekommt. Das Pensionskonto selbst wird für den beanspruchten Teil dann „geschlossen“. Der restliche Teil bleibt bestehen und wächst je nach Einkommen weiter an. Beantrag man die Vollpension wird es zur Gänze geschlossen und wächst nicht mehr.
Die drei Modelle der Teilpension:
- Modell 1: bei einer Arbeitszeitreduktion um 25 bis 40 Prozent erhält man 25 Prozent der Pensionsleistung zusätzlich zum Gehalt
- Modell 2: reduziert man die Arbeitszeit um 41 bis 60 Prozent, bekommt man 50 Prozent der Pensionsleistung zusätzlich ausgezahlt
- Modell 3: bei einer Arbeitszeitreduktion von 61 bis maximal 75 Prozent, bekommt man 75 Prozent der Pensionsleistung ausgezahlt
Wann kann ich in Teilpension gehen?
Teilpension kann man ab jenem Alter beantragen, in dem bereits ein Anspruch auf Korridor-, Langzeitversicherten-, Schwerarbeit- oder Alterspension besteht, so Pasz weiter. „Dies bedeutet, dass mit der Teilpension niemand früher in Pension gehen kann.“ Man kann diese neue Form übrigens auch anwenden, wenn man im Jahr davor arbeitslos war. „Für die Arbeitszeitreduktion wird dann von der Normalarbeitszeit in der Höhe von 38,5 Wochenstunden ausgegangen“, so die AK. Nicht beantragen und beanspruchen kann man sie jedenfalls, wenn man bereits eine gesetzliche Pension zugesprochen bekommen hat – ergo, wenn man bereits in Pension ist, weiß Florian Moser von der AK Steiermark auf Nachfrage von 5 Minuten. Nach oben hin gibt es alterstechnisch jedenfalls theoretisch keine Beschränkung. Die Voraussetzungen sind nur: Man darf noch nicht in Pension sein und muss gleichzeitig aber bereits einen Pensionsanspruch haben.
Wo kann man die Teilpension beantragen?
Man muss diese neue Form auch aktiv beantragen, heißt es seitens der AK. Dazu braucht es einen Antrag beim zuständigen Pensionsversicherungsträger. In der Regel handelt es sich dabei um die PVA. Hier gilt wie auch beim normalen Ruhestand: Den Antrag sollte man schon etwas früher stellen. „Eine gute Vorlaufzeit sind zwei bis drei Monate“, so Moser. Aufpassen muss man aber auf jeden Fall, dass man sich zuvor mit dem Arbeitgeber abspricht und die Modalitäten vereinbart. Rechtsanspruch auf Teilpension besteht laut Pasz nämlich nicht.
Was sind die Vorteile der Teilpension?
Im Vergleich zum Zuverdienst zur Alterspension wird bei der Teilpension das Pensionskonto nicht komplett geschlossen. Heißt: Es können weitere Teilgutschriften erworben und somit der spätere Ruhestand aufgebessert werden, so Pasz gegenüber 5 Minuten. „Gleichzeitig ist Ihr Nettoeinkommen während der Teilpension trotz Stundenreduktion vergleichsweise hoch“, weiß auch die Arbeiterkammer generell.
Was bringt mir die Teilpension jetzt konkret finanziell?
Konkret finanziell bekommt man durch die Korridorpension nicht nur ein Gehalt zusätzlich zur Pension ausbezahlt, auch die Pension steigt weiter an – zumindest ein Teil des Kontos wird nämlich nicht geschlossen. Ein Beispiel der Arbeiterkammer zeigt dabei recht gut, wie sie wirkt, indem man einen Arbeitnehmer annimmt, der seine Arbeitszeit um 50 Prozent für zwei Jahre reduzieren will. In der Vollpension bekommt er nach diesen zwei Jahren deutlich über 100 Euro im Monat mehr, während er in den beiden Jahren davor nur knapp weniger als davor in der Vollanstellung „verdient“.
Beispiele, wie die Teilpension wirkt:
Beispiel 1:
Ein Arbeitnehmer will in Korridorpension und gleichzeitig seine Arbeitszeit um 50 Prozent reduzieren. Er beantragt also eine 50-prozentige Teilpension. Bei einem Vollzeit-Einkommen von 3.500 Euro brutto (2.453,11 Euro netto) und einer Korridorpensionhöhe von 2.700 Euro brutto wirken sich zwei Jahre Teilpension plus Arbeit folgendermaßen aus:
- Gesamteinkommen brutto: 3.100 Euro, Gesamnetto sind das 2.369,32 Euro – und damit nur 83,79 Euro weniger als während der Vollzeittätigkeit
- Vollpension beträgt nach zwei Jahren rund 3.073,45 Euro brutto bzw. 2.424,26 Euro netto – damit ist sie um 192,26 Euro höher als wenn man gleich mit 63 Jahren die Vollpension angetreten hätte
Beispiel 2:
Eine 61-jährige Person hat Anspruch auf die Schwerarbeitspension und sich bisher eine Gutschrift von 2.800 Euro am Konto erarbeitet. Nun möchte er oder sie die Arbeitszeit um 75 Prozent reduzieren, von den 2.800 Euro bekommt die Person also 75 Prozent monatlich ausbezahlt. Minus der Abschläge (vier Mal 1,8 Prozent) macht das eine zusätzliche monatliche Auszahlung zum Gehalt von knapp 1.950 Euro.
Was muss ich bei der Teilpension noch beachten?
„Steuerlich werden sich Nachzahlungen ergeben, weil Gehalt und Pension erst im Zuge der Veranlagung zusammengerechnet werden“, weiß Pasz. Während des Jahres zahlt man also – wie bei zwei oder mehr Jobs gleichzeitig – zu wenig Lohnsteuer. Bis 30. September des Folgejahres muss man bei Bezug der Teilpension dementsprechend einen Steuerausgleich beim Finanzamt einreichen. „Die endgültige Steuer wird dann auf Basis des gesamten Jahreseinkommens berechnet. Die zu wenig einbehaltene Lohnsteuer ist dann dem Finanzamt nachzuzahlen“, so die AK.
Bist du schon in Pension?
Viele Änderungen im Pensionsbereich in Österreich 2026
Bei den Pensionen bahnen sich mit Anfang nächsten Jahres aber noch viel mehr Änderungen an als „nur“ die Einführung der Teilpension. So ist etwa eine Flat Tax fürs Arbeiten in der Pension geplant, Pflegekräfte profitieren künftig von der Schwerarbeitspension und die Gutschrift am Pensionskonto fällt außergewöhnlich hoch aus. Alles zu den Änderungen und Neuerungen könnt ihr etwa hier nachlesen: Pensionen in Österreich: Kürzungen, Reformen und was noch so geplant ist.