Bankkunden aufgepasst: Diese Änderungen kommen bald
Gute Nachrichten, vor allem für die, die am Land leben. Künftig soll man – neben anderen Änderungen – Bargeld im Geschäft abheben können, und das, ohne dafür etwas kaufen zu müssen.
In ländlichen Gebieten ist der Zugang zu Bargeld nämlich oft schwierig. Teilweise gibt es keinen Bankomaten in der Nähe – vor allem ältere Menschen leiden darunter, wenn sie keine Möglichkeit haben, zu einem nächstgelegenen Automaten zu kommen. Deshalb haben sich Unterhändler des Europaparlaments sowie die EU-Staaten am Mittwoch auf neue Regeln geeinigt. Bevor die Vorgaben in Kraft treten können, müssen die Einigungen von beiden Institutionen aber noch formell angenommen werden.
Bargeld im Geschäft abheben: Das ändert sich
Demnach sollen alle Menschen die Möglichkeit bekommen, im Geschäft Geld abzuheben. Bisher war es immer so, dass man zumindest eine Kleinigkeit kaufen musste, damit man Geld abheben konnte. In Zukunft sollen Barabhebungen zwischen 100 und 150 Euro möglich sein – und das, ohne etwas kaufen zu müssen.
Zahlst du mit Bargeld oder mit der Karte?
Gebühren bei Kartenzahlung und Geldabhebung
Ein weiteres Ziel ist es, den Konsumenten mehr Transparenz bei Gebühren zu bieten. Damit sollen die Menschen besser vor Online-Betrug sowie vor versteckten Kosten geschützt werden. Alle Gebühren müssen vor einer Kartenzahlung oder bei einer Abhebung angezeigt werden. Das betrifft etwa Wechselkurskosten oder Abhebungsgebühren an Automaten.
Kampf gegen Betrug in Österreich
Damit Betrug schwerer möglich ist, müssen Zahlungsdienstleister wie Banken überprüfen, ob Name und Kontonummer des Empfängers übereinstimmen, bevor eine Überweisung ausgeführt wird. Ist das nicht der Fall, darf das Geld nicht überwiesen werden. In Österreich wurde diese Regel bereits teilweise ab Oktober umgesetzt. Mehr dazu hier: Das ändert sich ab 9. Oktober für alle Bank-Kunden in Österreich.
Opfer von Betrug? Du bekommst dein Geld zurück
Sollten Kunden trotz der Sicherheitsvorkehrungen Opfer von Betrug werden, zum Beispiel durch Identitätsdiebstahl, könnten die Zahlungsdienstleister für den Verlust haftbar gemacht werden. Laut Europaparlament müssen die Zahlungsdienstleister in solchen Fällen den vollen Betrag erstatten. Voraussetzung ist, dass die Kunden den Betrug bei der Polizei melden.
Online-Plattformen müssen aufpassen
Auch Online-Plattformen müssen in Zukunft vorsichtiger werden. Wenn sie über betrügerische Inhalte informiert werden und diese nicht entfernen, könnten sie laut Angaben des Europaparlaments gegenüber den Banken, die die Kunden entschädigen, ebenfalls haftbar gemacht werden.