Bürokratieabbau: Pickerl-Intervalle sollen schon bald ansteigen
Die Bundesregierung hat sich auf ein erstes Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung geeinigt. Darunter finden sich etwa die Verlängerung der Pickerl-Intervalle und die Erhöhung für Buchführungsgrenzen.
Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) erklärte im Ministerrat, dass man nicht wie sonst neue Regelungen und Gesetze auf den Weg gebracht, sondern Regelungen abgeschafft und entrümpelt hätte. „Die Bürokratie belastet die Wirtschaft und ist ein Ärgernis für die Bürgerinnen und Bürger“, so der Kanzler. Als Beispiele für die Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen nannte er unter anderem die Anhebung der Grenze für die doppelte Buchführung von 700.000 auf 1 Mio. Euro sowie Erleichterungen bei der Beantragung eines Reisepasses, indem bereits hinterlegte Dokumente nicht erneut eingebracht werden müssen.
Schellhorn: Paket in „urdemokratischem Prozess“ entstanden
Der für Deregulierung zuständige Staatssekretär Josef Schellhorn (NEOS) sprach von einem „enorm wichtigen Schritt“, der die Handlungsfähigkeit der Regierung zeige. Das Paket sei in einem „urdemokratischen Prozess entstanden: im Zuhören“, betonte Schellhorn und verwies auf rund 300 Gespräche, die er mit Unternehmerinnen und Unternehmern geführt habe sowie die mehr als 4.000 Vorschläge von Bügerinnen und Bürgern.
Zahlreiche Maßnahmen – immerhin wurden 113 Punkte aufgelistet – wurden beschlossen, darunter etwa die bereits angekündigte Beschleunigung von UVP-Verfahren. Andere Maßnahmen sind teilweise noch vage formuliert, so wird eine Deregulierung des Abfallwirtschaftsgesetzes für 2026 etwa in Aussicht gestellt. Kleinere Maßnahmen wirken dagegen schon recht konkret, so die Abschaffung diverser Berichtspflichten und auch von Genehmigungspflichten, etwa bei der Errichtung von PV-Anlagen und Ladestationen oder die Einführung eines digitalen Gästeblatts für Hoteliers.
Intervalle für Auto-Pickerl steigen auf 4, 2, 2, 2, 1
Beim Auto-Pickerl sollen die Intervalle zur Verlängerung von derzeit 3, 2, 1 Jahren auf 4, 2, 2, 2, 1 Jahre verlängert werden, erklärte Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ). Damit muss man künftig erst ab dem zehnten Jahr jährlich in die Werkstatt und nicht wie bisher ab dem fünften Jahr.
Vorhaben sollen nun möglichst rasch umgesetzt werden
Die Vorhaben sollen nun möglichst rasch per Gesetzesbeschlüssen, Verordnungen und Erlässen umgesetzt werden, wurde betont. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) meint etwa, dass die Gesetzesentwürfe aus seinem Ministerium in der kommenden Woche in Begutachtung geschickt würden. (APA/red, 3.12.25)