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/ ©Bettina Nikolic
Ein Bild auf 5min.at zeigt das Arbeitsmarktservice in Klagenfurt.
Aus dem online-Service "eAMS" wird aktuell "MeinAMS".

AMS verlängert wichtige Frist für hunderttausende Österreicher

Mit 17. November 2025 hat beim AMS ein Prozess gestartet, der ein neues online-System zur Folge hat. Während man eigentlich nur bis 8. Dezember Zeit für den Wechsel gehabt hätte, wurde diese Frist nun verlängert.

von Phillip Plattner Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
2 Minuten Lesezeit(405 Wörter)
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Aus „eAMS“ wird aktuell „MeinAMS“. Das alte System des Arbeitsmarktservice in Österreich, das immerhin von hunderttausenden jedes Jahr verwendet wird, hat ausgedient und soll einem neuen weichen. Seit 17. November 2025 können die Betroffenen bereits umsteigen und eigentlich hätten sie das bis in wenigen Tagen fertig erledigen sollen, um die Nachrichten des AMS auch weiterhin zu bekommen. Wie man nun gegenüber 5 Minuten aber bestätigt, wurde die Frist verlängert. „Das alte System wird noch länger parallel zum Neuen laufen“, weiß AMS-Pressesprecher Gregor Bitschnau. Und zwar bis Anfang 2026, wie es auch auf der Website heißt.

Digitale AMS-Services bleiben „durchgehend verfügbar“

Auf der Website erklärt man auch: „So stellen wir sicher, dass alle Kundinnen und Kunden genügend Zeit haben, um auf ‚MeinAMS‘ umzusteigen.“ Und übrigens: „Die digitalen Services des AMS bleiben während dieser Übergangsphase durchgehend verfügbar.“ Trotz des nun deutlich verlängerten Parallelbetriebs des alten und des neuen Systems, rät man den betroffenen Kunden, „am besten noch heute“ zum neuen „MeinAMS“ zu wechseln.

Was bringt das neue AMS-online-System?

Grund für die Umstellung ist, dass das mehr als 20 Jahre alte System nicht mehr den modernen Anforderungen entsprochen hätte. Mit dem neuen „MeinAMS“ möchte man jedenfalls administrative Tätigkeiten vermehrt in den Selbstbedienungsbereich verlegen und damit digitaler werden. Sowohl Kunden als auch Berater möchte man damit entlasten. Auf Nachfrage von 5 Minuten beruhigt Bitschnau allerdings: „Anträge können auch weiterhin persönlich eingebracht werden.“ Hin muss man persönlich aber tatsächlich nur noch bei erstmaliger Antragstellung oder bei Antragstellung nach über zwei Jahren Pause. Alles weitere soll im neuen System online stattfinden und möglich sein.

Hunderttausende in Österreich betroffen

Übrigens: Bei „MeinAMS“ kann man sich – neben dem normalen Login via E-Mail-Adresse und Passwort – auch mit der ID-Austria anmelden. Betroffen sind hunderttausende Österreicher, haben doch im Vorjahr mehr als 600.000 Menschen hierzulande das „eAMS“ verwendet. Zudem waren im November in Österreich fast 400.000 Personen arbeitslos gemeldet.

Foto in Beitrag von 5min.at zeigt eine Nachricht vom AMS an alle Kunden.
©Leserin
„eAMS“-Nutzer haben Ende Oktober bereits eine Nachricht im Konto bekommen, die die Umstellung angekündigt hat.

AMS-Änderung auch ab 1. Jänner

Die einzige AMS-Änderung in naher Zukunft ist das übrigens nicht. Im kommenden Jahr – genauer gesagt mit 1. Jänner 2026 – wird es für AMS-Kunden nämlich nur noch in gewissen Fällen möglich sein, daneben auch einer geringfügigen Arbeit nachzugehen. Alle Infos dazu bekommt ihr unter anderem hier: Ab Jänner: An AMS-Änderung beim Zuverdienst wird noch geschraubt.

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Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 04.12.2025 um 16:00 Uhr aktualisiert
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