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/ ©Fotomontage: Canva
Foto in Beitrag von 5min.at: Zu sehen ist ein älterer Mann mit einem Stift in der Hand, hinter ihm ist eine Uhr und daneben eine Gelddose, wo Pension draufsteht.
Bei der Korridorpension steht im kommenden Jahr eine wichtige Änderung an.

Länger arbeiten: „Größte Sorge der Betroffenen ist fast immer dieselbe“

Ab 2026 müssen viele Österreicher schrittweise "länger" arbeiten. Grund dafür ist die Erhöhung des Antrittsalters und der benötigten Versicherungsjahre bei der Korridorpension. Hier bei uns erfahrt ihr alles, was ihr wissen müsst.

von Phillip Plattner Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
2 Minuten Lesezeit(305 Wörter)
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Bei den Pensionen in Österreich bleibt im kommenden Jahr kaum ein Stein auf dem anderen. Mehrmals wurden Pensionsreformen angekündigt und werden auch umgesetzt. So wird etwa die Teilpension eingeführt und die Korridorpension reformiert. Alles zu den Änderungen und Neuerungen erfahrt ihr auch hier: Pensionen in Österreich: Kürzungen, Reformen und was noch so geplant ist.

Was hältst du von den Änderungen bei den Pensionen ab 2026?

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So schaut es um die Korridorpension in Österreich aus

Bei der Korridorpension werden Antrittsalter und benötigte Versicherungsjahre schrittweise mit 1. Jänner 2026 ansteigen. Während man aktuell noch mit 62 Jahren und 480 Versicherungsmonaten (40 Jahre) gehen kann, wird das schon bald bei 63 Jahren und und 504 Versicherungsmonaten (42 Jahre) liegen. In den kommenden beiden Tabellen kannst du nachschauen, mit welchem Geburtstag welche Regelung für dich gilt.

GeburtstagAntrittsalter für Korridorpension
vor dem 1. Jänner 1964 geboren62 Jahre
zwischen 1. Jänner und 31. März 196462 Jahre und 2 Monate
zwischen 1. April und 30. Juni 196462 Jahre und 4 Monate
zwischen 1. Juli und 30 September 196462 Jahre und 6 Monate
zwischen 1. Oktober und 31. Dezember 196462 Jahre und 8 Monate
zwischen 1. Jänner und 31. März 196562 Jahre und 10 Monate
nach dem 31. März 1965 geboren63 Jahre
GeburtstagVersicherungsmonate für Korridorpension
vor dem 1. Jänner 1964 geboren480
zwischen 1. Jänner und 31. März 1964482
zwischen 1. April und 30. Juni 1964484
zwischen 1. Juli und 30. September 1964486
zwischen 1. Oktober und 31. Dezember 1964488
zwischen 1. Jänner und 31. März 1965490
zwischen 1. April und 30. Juni 1965492
zwischen 1. Juli und 30. September 1965494
zwischen 1. Oktober und 31. Dezember 1965496
zwischen 1. Jänner und 31. März 1966498
zwischen 1. April und 30. Juni 1966500
zwischen 1. Juli und 30. September 1966502
nach dem 30. September 1966 geboren504

Was ist die Korridorpension überhaupt?

Bei der Korridorpension handelt es sich in Österreich grundsätzlich um eine Art vorgezogener Alterspension – wenn man die Voraussetzungen erfüllt. Aktuell ist das ein Alter von 62 Jahren und mindestens 480 Versicherungsmonate (40 Jahre).

Dabei muss man aber mit Abschlägen rechnen, genauer gesagt gibt es für jeden Monat, den man vor dem Regelpensionsalter in den Ruhestand geht, um 0,425 Prozent weniger Geld. Pro Jahr sind das dann 5,1 Prozent, auf die drei Jahre zwischen 62 und 65 Jahren gerechnet, sind es 15,3 Prozent, die man weniger an Pension bekommen würde.

Pensionistenvertreterinnen stehen 5 Minuten Rede und Antwort

Bezüglich dieser Regelung haben wir nun bei den jeweiligen Präsidentinnen des Pensionistenverbands Österreich (PVÖ), Birgit Gerstorfer, und des Seniorenbundes, Ingrid Korosec, angefragt. In einem kurzen Interview sind sie uns Rede und Antwort unter anderem dazu gestanden, was sie davon halten, dass man künftig etwas länger arbeiten muss, bis man in Korridorpension gehen kann.

Korridorpension in Österreich:

5 Minuten: Das Antrittsalter und die Versicherungsjahre, die für die Korridorpension benötigt werden, sollen ja Schritt für Schritt erhöht werden. Was halten Sie von dieser Maßnahme?

PVÖ-Präsidentin Birgit Gerstorfer: Ab dem 1. Jänner 2026 wird der Zugang zur Korridorpension in Österreich schrittweise verschärft: Das frühestmögliche Antrittsalter steigt von 62 auf 63 Jahre, während sich die erforderlichen Versicherungsmonate von 480 auf 504 (42 Jahre) erhöhen. Diese Änderungen erfolgen schrittweise und betreffen Personen, die ab dem 1. Jänner 1964 geboren sind. Auch hier gilt: Es muss ausreichend altersgerechte Arbeitsplätze geben. Maßnahmen, um das faktische an das gesetzliche Pensionsantrittsalter heranzuführen, sind grundsätzlich begrüßenswert. Nur dürfen sie zu keinen finanziellen Nachteilen für die Betroffenen führen z.B. durch Arbeitslosigkeit oder höhere Abschläge. Denn die Altersarbeitslosigkeit steigt immer noch an, Personen 50 + und Frauen gehören zu jenen Gruppen, die am stärksten von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Hier müssen noch mehr zielgerichtete Maßnahmen gesetzt werden.

Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec: Ich sehe diese Maßnahme positiv, da sie die Möglichkeit, diese Frühpensionsart in Anspruch zu nehmen, reduzieren wird.

Würden Sie etwas an der Umsetzung und der Maßnahme allgemein ändern? Falls ja: Was wäre das?

Gerstorfer: Der PVÖ fände es begrüßenswert, wenn es begleitend zu diesen Maßnahmen ein Monitoring geben würde, das genau erfasst, wo wie viele und wie alte Arbeitnehmer*innen in Beschäftigung sind.

Korosec: Ich würde jetzt einmal nichts ändern, sondern schauen, wie diese Maßnahme wirkt (Evaluierung nach 2 Jahren im Endausbau, also 2029).

Denken Sie, dass durch diese Maßnahme Menschen auch länger im Berufsleben gehalten werden können und sich damit das faktische Antrittsalter erhöhen wird?

Korosec: Ja, ist eine sinnvolle Maßnahme, um das faktische Pensionsantrittsalter zu erhöhen.

Haben sich Betroffene bei Ihnen zu dem Thema gemeldet? Falls ja: Was halten die Menschen von dieser Reform?

Gerstorfer: Die größte Sorge der Betroffenen ist fast immer dieselbe: Werde ich tatsächlich bis zum Erreichen des Antrittsalters im Berufsleben verbleiben können oder werde ich von meiner Firma in die Frühpension gedrängt, gekündigt oder kann aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zum Erreichen des Antrittsalters arbeiten.

Korosec: Wir haben einige, wenige Reaktionen von Personen, die in Korridorpension gehen wollen und persönlich von dieser Gesetzesänderung betroffen sind. Diese Reaktionen sind negativ, da sie bis zu einem Jahr erst später in Pension gehen können (mit 63 Jahren statt mit 62 Jahren aktuell).

Foto in Beitrag von 5min.at: Zu sehen ist die Präsidentin des Seniorenbundes, Ingrid Korosec, mit den Händen in den Hosentaschen.
©Ben Leitner
Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec: „Ich würde jetzt einmal nichts ändern, sondern schauen, wie diese Maßnahme wirkt.“
Foto in Beitrag von 5min.at zeigt die Präsidentin des Pensionistenverbands Österreich, Birgit Gerstorfer.
©PVÖ
Präsidentin des Pensionistenverbands Österreich, Birgit Gerstorfer, zeigt die größten Sorgen der Betroffenen auf.
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