Regierung verlängert Stopp des Familiennachzugs
Der Familiennachzug wird für ein halbes Jahr ausgesetzt. Für die Bezugspersonen von Jugendlichen soll es eine Ausnahme geben.
Der Stopp des Familiennachzuges soll um weitere sechs Monate verlängert werden. Das hat der Ministerrat am Mittwoch laut Protokoll beschlossen. Es braucht allerdings noch das Einvernehmen des Hauptausschusses im Nationalrat, der am Nachmittag des 17. Dezembers zusammenkommen wird. Die Anträge von Angehörigen von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten werden damit für ein weiteres halbes Jahr quasi gehemmt.
Ausnahmen bei Minderjährigen
Ausnahmen kann es zur Achtung des Privat- und Familienlebens geben. Dabei geht es im Wesentlichen darum, dass für Jugendliche eine adäquate Bezugsperson am Aufenthaltsort präsent sein muss. Die Hemmung der Anträge kann laut Asylgesetz höchstens drei Mal um bis zu sechs Monate verlängert werden, maximal aber bis zum 30. September 2026. Die erste entsprechende Verordnung ist am 3. Juli 2025 in Kraft getreten und gilt für sechs Monate, und wäre demnach Anfang Jänner ausgelaufen.
(APA/RED 17.12.2025)