Neues Pensionsmodell ab Jänner: „Besser, als ganz in Pension zu gehen“
Mit 1. Jänner 2026 startet in Österreich das neue Modell der Teilpension. Dabei kann ein Teil der Pension neben einer aktiven Arbeit bezogen werden. Was genau gilt, erfahrt ihr hier bei uns.
Mit Jänner 2026 jagt bei der Pension in Österreich eine Reform die nächste. So wird etwa das Antrittsalter und die benötigten Versicherungsjahre bei der Korridorpension schrittweise erhöht. Mehr dazu unter anderem hier: Länger arbeiten: „Größte Sorge der Betroffenen ist fast immer dieselbe“. Generell stehen zahlreiche Änderungen an, welche das genau so alle sind, erfahrt ihr auch hier: Pensionen in Österreich: Kürzungen, Reformen und was noch so geplant ist. Eine für 2026 versprochene steuerliche Entlastung ist nun aber jedenfalls erst mit 2027 geplant, diese wird also (noch) nicht kommen, wie am gestrigen Mittwoch bekannt wurde.
Was hältst du von den Änderungen bei den Pensionen ab 2026?
Teilpension wird ab Jänner eingeführt
Eine der wohl größten und weitreichendsten Änderungen im kommenden Jahr ist aber auf jeden Fall die Einführung der Teilpension. Bei dieser neuen Pensionsart kann man, sobald man in den Ruhestand gehen könnte, die Arbeitszeit reduzieren und stattdessen schon einen Teil der Pension zusätzlich zum Gehalt bekommen. Dabei gibt es drei Modelle, wobei die Arbeitszeit um mindestens 25 bis maximal 75 Prozent reduziert werden kann.
Diese drei Modelle gibt es bei der Teilpension:
- Modell 1: bei einer Arbeitszeitreduktion um 25 bis 40 Prozent erhält man 25 Prozent der Pensionsleistung zusätzlich zum Gehalt
- Modell 2: reduziert man die Arbeitszeit um 41 bis 60 Prozent, bekommt man 50 Prozent der Pensionsleistung zusätzlich ausgezahlt
- Modell 3: bei einer Arbeitszeitreduktion von 61 bis maximal 75 Prozent, bekommt man 75 Prozent der Pensionsleistung ausgezahlt
Was die Teilpension auch finanziell bringt
Finanziell bringt dir die Teilpension übrigens auch für den danach folgenden Ruhestand etwas. Da nur ein Teil des Pensionskontos geschlossen wird, steigt das Guthaben im übrig gebliebenen Teil weiter an, womit man später mehr Geld aus der Kasse bekommt. Heißt: Es können weitere Teilgutschriften erworben und somit der spätere Ruhestand aufgebessert werden, so Alexander Pasz von der Arbeiterkammer Wien gegenüber 5 Minuten. Einen großen Überblick könnt ihr euch hier verschaffen: Ab 2026: Teilpension kommt, wie Österreicher davon profitieren können. Wir haben nun bei den Präsidentinnen des Pensionistenverbands Österreich (PVÖ), Birgit Gerstorfer, und des Seniorenbunds, Ingrid Korosec, nachgefragt, was sie von der Teilpension halten.
Teilpension in Österreich:
5 Minuten: Was halten Sie von der Teilpension, die mit 1. Jänner 2026 dann ja möglich sein soll?
PVÖ-Präsidentin Brigit Gerstorfer: Wir betrachten die Teilpension an sich als grundsätzlich gutes Werkzeug – wünschen uns aber ergänzend, dass ein Rechtsanspruch darauf besteht und Pension und Gehalt gemeinsam versteuert werden können. An beiden Punkten wird unseres Wissens gerade gearbeitet.
Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec: Die Teilpension kann angetreten werden, wenn man eine Alterspension (z.B. Korridorpension, Schwerarbeiterpension etc.) in Anspruch nehmen könnte. Daher beurteile ich die Teilpension positiv, da es besser ist, zumindest teilweise weiterzuarbeiten, als ganz in Pension zu gehen.
Welche Punkte sehen Sie bei der Teilpension ganz besonders positiv?
Gerstorfer: Die Möglichkeit, dass man nicht unmittelbar zwischen „Pension“ und „Arbeit“ entscheiden muss und „sanft“ vom Erwerbsleben in den Ruhestand übergehen kann. Damit bleibt auch das Potenzial und Know-How älterer Mitarbeiter*innen länger erhalten.
Korosec: Besonders positiv ist, dass hier die Arbeitszeit verkürzt werden kann, sodass ein Weiterarbeiten erleichtert wird. Folgende Ziele werden erfüllt: Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand, Entlastung des Bundesbudgets und Bekämpfung des Fachkräftemangels.
Wenn Sie von angehenden PensionistInnen gefragt werden: Würden Sie dieser Person eher die Teilpension oder einen allgemeinen Zuverdienst zur Alterspension raten?
Gerstorfer: Dies kann leider nicht pauschal beantwortet werden, da hier viele individuelle Faktoren eine Rolle spielen. Wenn sich angehende Pensionist*innen an unsere PVÖ-Expert*innen wenden, so sind dies immer persönliche Beratungen, bei denen alle individuellen Faktoren berücksichtigt werden. Die wichtigste Frage hierbei ist natürlich: Kann die/der Betroffene in seiner Firma die Teilpension überhaupt in Anspruch nehmen? Das heißt: Stimmt die/der Arbeitgeber*in zu und gibt es altersgerechte Arbeitsmöglichkeiten.
Korosec: Eine Teilpension kann auch bei Frühpensionen in Anspruch genommen werden, also z. B. bei Korridorpension oder Schwerarbeiterpension. Hier stellt sich dann die Frage eines allgemeinen Zuverdienstes (über der Geringfügigkeitsgrenze) nicht. Wenn man in eine normale Alterspension gehen kann, hängt es von den persönlichen Umständen ab, was günstiger für den Einzelnen/die Einzelne ist. Wenn das Weiterarbeiten in der Pension begünstigt wird, wie durch steuerliche Entlastungen, dann kann es sein, dass die sofortige Inanspruchnahme der Alterspension günstiger ist als die Teilpension. Das muss man aber dann für den Einzelfall berechnen.
Gibt es bei der Teilpension noch Verbesserungspotenzial? Falls ja: Bei welchen Punkten müsste man wie nachschärfen und wo und wie könnte man noch an Schrauben drehen?
Korosec: Bei Bezug einer Teilpension und eines reduzieren Lohnes (Einkommen) wird es zu einer Nachversteuerung kommen, die für viele Betroffene dann eine unangenehme Überraschung sein wird. Die Bundesregierung soll über diesen Umstand aufklären und entsprechende Informationen den Betroffenen zur Verfügung stellen.
Was gibt es zur Teilpension noch zu sagen, das von den Fragen nicht umfasst ist?
Gerstorfer: Der wichtigste Faktor bzw. eigentlich die absolute Grundvoraussetzung für alle Maßnahmen, die einen längeren Verbleib im Erwerbsleben ermöglichen sollen, sind altersgerechte Arbeitsplätze. Hier müssen die Unternehmen Verantwortung für ältere Beschäftigte übernehmen. Wenn wir wollen, dass die Menschen länger arbeiten, dann müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Das geht aber nur, wenn auch die Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. Altersgerechte Arbeitsbedingungen sind notwendig, um einen längeren Verbleib im Berufsleben zu ermöglichen. Hier wäre z. B. ein Monitoring gut, das zeigt wie viele ältere Beschäftigte in welchen Betrieben/Branchen tatsächlich tätig sind. Wenn sich dabei große Unterschiede zeigen, wäre ein Bonus-Malus-System zu diskutieren.
Korosec: Man sollte die Auswirkungen der Teilpension beobachten und spätestens nach zwei Jahren evaluieren.