190.000 Pensionen werden im Jänner erhöht UND gekürzt
Bei Millionen Österreichern ist das schon im Juni 2025 geschehen, nun sind noch die Ausgleichszulagenbezieher dran. Bei ihnen werden mit Jänner die Krankenversicherungs-Beiträge erhöht - gleichzeitig mit der Pensionserhöhung.
Es war wohl einer der größten Aufreger des letzten Jahres als bereits im Jänner erstmals über eine Erhöhung der Krankenversicherungs-Beiträge (KV-Beiträge) von Pensionisten diskutiert wurde – damals noch in den Verhandlungen zwischen den bei der Wahl Erst- und Zweitplatzierten FPÖ und ÖVP. Die Regierung sollte schließlich freilich eine andere werden, die Idee wurde aber übernommen. Mit der Juni-Pension wurden die Netto-Auszahlungen damit etwas verringert, so mancher bekommt seither hunderte Euro im Jahr weniger. Alles dazu hier: Am 1. Juli: Pensionen werden ausgezahlt, weniger Geld kommt aufs Konto. Doch nicht bei allen wurde das monatliche Geld gekürzt.
Wie viel Pension bekommst du netto?
Ausgleichszulagenbezieher sollten nicht unterjährig belastet werden
Ausgleichszulagenbezieher und deren Angehörige sind nämlich bisher verschont geblieben. Man wollte Personen mit geringen Einkommen „nicht unterjährig belasten“, hat es im Juli auf Nachfrage von 5 Minuten dazu geheißen. Daher sollten sich die KV-Beiträge für diese Personengruppe erst mit der gleichzeitig stattfindenden Pensionserhöhung im Jänner von 5,1 auf sechs Prozent erhöhen. Nun ist es so weit, wir haben beim Sozialministerium nachgefragt, was das für die Betroffenen genau bedeutet.
Was ist die Ausgleichszulage?
Bei der Ausgleichszulage handelt es sich um eine Zuzahlung zur eigentlichen Pension bis hin zu einem gewissen Richtsatz. Die Ausgleichszulage hat also prinzipiell keine feste Höhe sondern passt sich an die jeweilige Pensionshöhe des/der Betroffenen an.
So hoch ist die Ausgleichszulage 2026 brutto
Ausgleichszulagenbezieher werden nämlich – wie auch sämtliche sonstige Pensionen unter 2.500 Euro brutto im Monat – um die zugrundeliegende Inflation und damit um 2,7 Prozent erhöht. 2025 haben Betroffene, die alleinstehend sind, noch 1.273,99 Euro bekommen, in Partnerschaft lebend lag der Richtsatz bei 2.009,85 Euro brutto. Nun steigen diese Werte auf 1.308,39 bzw. 2.064,12 Euro an.
Was die KV-Beitragserhöhung mit der Netto-Ausgleichszulage macht
Da der KV-Beitrag nun allerdings nachträglich von 5,1 auf sechs Prozent ansteigt, bedeutet das etwas weniger Netto vom Brutto. 1.241,66 Euro netto wären es nämlich für Alleinstehende ohne KV-Beitragserhöhung, 1.229,89 Euro sind es mit einer solchen. Monatlich also fast zwölf Euro weniger, im Jahr summiert sich das auf fast 165 Euro. Lebt man in einem gemeinsamen Haushalt sind es statt 1.837,20 nur 1.826,11 Euro netto*. Auch hier gibt es Einbußen von mehr als 150 Euro im Jahr. Dass beim niedrigeren Bezug das Netto-Minus größer ist als beim Höheren erklärt Bernhard Angeler, der das online-Tool „finanzrechner.at“ entwickelt hat, gegenüber 5 Minuten folgendermaßen: „Bei niedrigeren Pensionen wird keine oder nur sehr wenig Lohnsteuer entrichtet. Daher wirkt sich eine Erhöhung der KV-Beiträge direkter auf den Nettobezug aus.“ Übrigens: Freilich bekommen alle Betroffenen dank der gleichzeitigen Pensionserhöhung insgesamt mit Jänner aber dennoch etwas mehr aufs Konto.
| 2025 brutto | 2026 brutto | 2026 netto ohne KV-Erhöhung | 2026 netto mit KV-Erhöhung | |
| Alleinstehend | 1.273,99 | 1.308,39 | 1.241,66 | 1.229,89 |
| In Partnerschaft | 2.009,85 | 2.064,12 | 1.837,20 | 1.826,11 |
*Nettowerte von Verheirateten:
„Die Berechnung der Nettowerte für Verheiratete erfolgt unter der Annahme, dass nur ein:e Ehepartner:in eine Pension bezieht. Beziehen beide eine Pension, kommt es zu abweichenden Werten“, so das Sozialministerium.
So viele Pensionisten sind von der KV-Beitragserhöhung betroffen
Betroffen von der Erhöhung der KV-Beiträge sind übrigens tatsächlich nur jene Menschen, die eine Ausgleichszulage beziehen. Das sind knapp 190.000 Personen, erklärt das Ministerium gegenüber 5 Minuten. Für jene Pensionisten, die eine Pensionsleistung unterhalb des Richtsatzes erhalten, aber keinen Anspruch auf eine Ausgleichszulage haben, sind die Beiträge bereits mit Juni auf sechs Prozent erhöht worden. Erstmals mehr Geld gibt es dank der Pensionserhöhung für alle Betroffenen dann übrigens am 30. Jänner 2026. Trotz der größeren gesetzlichen Anpassungen im neuen Jahr – Stichwort Teilpension, Reform der Korridorpension usw. – findet die Auszahlung „ohne Verzögerung“ und „wie gewohnt pünktlich“ statt, so das Sozialministerium.