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Foto in Beitrag von 5min.at zeigt eine Frau, einen Rechner und ein paar Euro.
Die frühere Pension für Pflegekräfte kommt nicht von selbst, man muss dafür etwas machen.

Neu 2026: Hunderte dürfen früher in Pension, müssen aber aktiv werden

Mit 1. Jänner 2026 wurden die Pflegeberufe in die Schwerarbeiterverordnung aufgenommen. Heißt konkret: Erfüllt man die Voraussetzungen, kann man bereits ab 60 Jahren in den Ruhestand. Dazu muss man aber selbst aktiv werden.

von Phillip Plattner Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
3 Minuten Lesezeit(596 Wörter)
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Seit 1. Jänner 2026 gelten die Pflegeberufe in Österreich als Schwerarbeit. Das Sozialministerium rechnet dabei mit rund 1.000 früheren Pensionsantritten von Frauen durch diese Regelung pro Jahr, wie man gegenüber 5 Minuten erklärt. Währenddessen macht man sich in den großen Krankenhausverbänden Österreichs nicht wirklich Sorgen, dass plötzlich ein Pflegerinnenmangel entstehen könnte. Mit Grund daran ist unter anderem die Schwierigkeit für Pflegekräfte, die Voraussetzungen für die Schwerarbeitspension zu erlangen, heißt es auf Nachfrage von 5 Minuten etwa seitens der KAGes in der Steiermark. Alles dazu auch hier: Früher in Pension: Warum das den Krankenhäusern keine Sorgen bereitet.

Schwerarbeitszeiten müssen aktiv beantragt werden

Die Arbeiterkammer (AK) Vorarlberg erklärt nun allen Betroffenen, dass zwar ein früherer Antritt möglich ist, man dafür aber etwas machen muss. Sollte man die Voraussetzungen erfüllen, kommt man nicht automatisch in Pension, auch die Anerkennung etwa der Schwerarbeitszeiten erfolgt nicht von selbst. Letztere muss man aktiv nachweisen und bei der Pensionsversicherung beantragen, erst dann kann man von der Neuregelung profitieren. Diese besagt übrigens, dass Pflegekräfte mit 60 Jahren in eine nahezu abschlagsfreie Pension gehen dürfen, sofern sie 45 Versicherungsjahre vorliegen haben und innerhalb der letzten 20 Jahre mindestens 120 Monate (zehn Jahre) Schwerarbeit geleistet haben – und diese eben auch nachweisen können.

Voraussetzungen für die Schwerarbeitspension in Österreich:

  • ab Vollendung des 60. Lebensjahres möglich
  • Schwerarbeit geleistet
  • 120 Schwerarbeitsmonate (zehn Jahre) innerhalb jener 240 Monate (20 Jahre) vor Pensionsantritt
  • Insgesamt 540 Versicherungsmonate (45 Jahre) angehäuft
  • bei Pensionsantritt nicht in der Pensionsversicherung pflichtversichert
  • man geht keiner sonstigen selbstständigen oder unselbstständigen Arbeit mit einem Gehalt über der Geringfügigkeitsgrenze nach
  • man bewirtschaftet keinen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb mit mehr als 2.400 Euro Einheitswert
  • man bekommt nicht mehr als 5.550,92 Euro monatlich aus einem öffentlichen Mandat (z. B. Bürgermeister)

„Tägliche Belastung im Pflegealltag findet endlich Wertschätzung“

Die Anerkennung der Pflege als Schwerarbeit sieht Vorarlbergs AK-Präsident Bernhard Heinzle als „Ergebnis jahrelanger Bemühungen der Arbeitnehmervertretung“. Und: „Die tägliche Belastung im Pflegealltag, sei es im Krankenhaus oder in der Langzeitbetreuung, findet nun endlich die angebrachte Wertschätzung und gesetzliche Einordnung.“ Früher war die Anerkennung von Schwerarbeit vor allem auf Bereiche wie die Hospiz- und Palliativpflege begrenzt, viele Beschäftigte aus der allgemeinen Pflege haben daher negative Bescheide erhalten, weiß auch Franz Beck, Leiter der Abteilung für Sozialrecht bei der AK Vorarlberg. Im Interview mit 5 Minuten finden übrigens auch die Pensionistenvertreterinnen kaum ein Haar in der Suppe. Alles dazu hier: Früher in Pension: „Das ist ein wirklicher Meilenstein“.

Früher abgelehnt? Eventuell lohnt sich ein neuerlicher Antrag

Übrigens: Frühere Ablehnungsgründe haben nun eben keine Relevanz mehr, weiß Beck. Daher würde es sich laut ihm auch lohnen, bereits abgelehnte Fälle noch einmal prüfen und gegebenenfalls neu beantragen zu lassen. „Die geänderte Rechtslage macht den Weg frei, wo früher gesetzliche Hürden eine Anerkennung verhindert haben“, so der Sozialrecht-Experte. Um festzustellen, ob sich ein neuerlicher Antrag lohnen würde, rät die AK Vorarlberg nun zu einer individuellen Abklärung – etwa direkt bei den Arbeiterkammer-Experten.

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Für diese Personen gilt die neue Schwerarbeiterregelung

Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) erklärt auch, für welche Personen die neue Regelung seit Jahresbeginn nun denn wirklich gelte. Das seien neben diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen auch Pflegefachassistentinnen und Assistenten. Zudem können auch Teilzeitkräfte von der Schwerarbeitspension profitieren. Die einzige Voraussetzung (neben jenen, die weiter oben bereits genannt wurden): Sie müssen in einem Beschäftigungsausmaß von mindestens 50 Prozent angestellt gewesen sein.

Änderungen bei Pensionen in Österreich 2026

Mit 2026 hat sich übrigens so einiges bei den Pensionen geändert. Neben der Aufnahme der Pflegekräfte in die Schwerarbeiterverordnung gibt es etwa auch monatlich mehr aufs Konto (oder bar auf die Hand), eine gänzlich neue Pensionsform wurde eingeführt und langsam aber stetig steigen Antrittsalter und Versicherungsjahre für eine Korridorpension. Alle Änderungen im Überblick findet ihr auch hier: Später in Pension, mehr Geld: Was sich 2026 in Österreich ändert.

Häufig gestellte Fragen:

Seit 1. Jänner 2026 sind Pflegeberufe in Österreich neu in der Schwerarbeiterverordnung. Betroffen sind:

  • diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal
  • Pflegefachassistentinnen und Assistenten

Dazu muss man die Schwerarbeit im Pensionskonto vermerken lassen. Das geht it einem Antrag bei der Pensionsversicherung.

Das ist kein Problem, die Schwerarbeit kann trotz vorheriger Ablehnung ganz normal noch einmal beantragt werden. Alte Ablehnungsgründe (etwa weil man nicht im Hospiz gearbeitet hat) sind nun hinfällig.

Pflegekräfte dürfen in Österreich seit 1. Jänner 2026 mit 60 Jahren theoretisch in Pension gehen, sofern sie 45 Versicherungsjahre in ihrem gesamten Arbeitsleben angehäuft haben und 120 Monate Schwerarbeit innerhalb der letzten 20 Jahre des Arbeitslebens nachweisen können.

Die Abschläge bei der Schwerarbeitspension in Österreich liegen bei 1,8 Prozent pro Jahr. Verglichen mit den 5,1 Prozent bei einem früheren Antritt mittels Korridorpension ist das ein klarer Gewinn für Pflegekräfte, die nicht bis 65 arbeiten, gleichzeitig aber die Voraussetzungen für die Schwerarbeitspension erfüllen.

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