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/ ©Montage: ASFINAG, 5 Minuten & Canva
Eine Bildmontage auf 5min.at zeigt die A2 Südautobahn, eine rote Vignette sowie zwei Hundert-Euro-Scheine.
Aufgepasst: Am 31. Jänner 2026 endet das Vignettenjahr 2025.

Feuerrot ist Pflicht: Ohne neue Vignette droht bald saftige Strafe

"Mein Hund hat die Vignette gefressen." - Mit dieser Ausrede kommt ihr bei den ASFINAG-Mautaufsichtsorganen wohl eher nicht durch. Daher gilt: Noch vor dem 1. Februar 2026 eine Vignette zu besorgen.

von Tanja Janschitz Tanja Janschitz Onlineredaktion 5min.at
2 Minuten Lesezeit(303 Wörter)

Die ASFINAG-Mautaufsichtsorgane stellen im Rahmen von Mautkontrollen immer wieder fest, dass Fahrzeuglenker sehr kreativ sein können, wenn es um die Begründung geht, warum sie gerade keine gültige Vignette auf der Windschutzscheibe angebracht oder keine Digitale Vignette gekauft haben. Eine Fülle an Ausreden wird dabei ins Spiel gebracht – vom Ausreden-Klassiker „die Vignette als Geschenk auf eine Weinflasche geklebt“ bis zum oft zitierten „mein Hund hat die Vignette gefressen“.

Wer keine Vignette hat, zahlt bis zu 200 Euro Strafe

Fest steht: Wer ohne gültige Vignette erwischt wird, muss mit einer Ersatzmautforderung rechnen. Diese beträgt, je nach Fahrzeug, schonmal zwischen 100 und 200 Euro. Daher gibt es von uns nochmal eine kleine Erinnerung für euch. Ab 1. Februar sind nur noch die Klebevignette 2026 in Feuerrot sowie die Digitale Vignette 2026 gültig. Der bevorstehende Vignettenwechsel wird übrigens der letzte Auftritt für die Klebevignette sein. Ab 2027 wird es nämlich ausschließlich die digitale Vignette geben. Mehr dazu unter: Feuerrot zum Abschied: Das muss man bei der Vignette 2026 beachten. Aber keine Sorge! „Für den digitalen Umstieg ab dem Vignettenjahr 2027 stehen ein umfassendes Vertriebsnetz, Online-Mautshop, die Mautstellen und Verkaufsautomaten bereit, begleitet mit intensiven Informationsmaßnahmen. Der Kauf wird via Mautshop, aber auch bei Vertriebsstellen – wie bei der Klebevignette seit Jahren bereits gewohnt – möglich sein“, versichert ASFINAG-Geschäftsführer Bernd Datler.

18-Tage-Frist beachten

Die ASFINAG weist in diesem Zusammenhang außerdem darauf hin, dass beim Online-Kauf die Konsumentenschutzfrist zu berücksichtigen ist. Dadurch ist die Digitale Vignette erst am 18. Tag nach Kauf auch zu verwenden. Für Kurzentschlossene gibt es jedoch sofort gültige Digitale Jahres-Vignetten an den Verkaufsautomaten der ASFINAG, bei ausgewählten Vertriebsstellen, an den sechs ASFINAG-Mautstellen, bei Trafiken und Tankstellen sowie bei den Partnern ÖAMTC, ARBÖ und ADAC.

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