Urteil gegen Meta: 1.500 Euro Schadenersatz für Facebook-Nutzer
Bereits vergangenes Jahr wurde bekannt, dass Meta User illegal überwacht haben soll. Nun gibt es für Nutzer Schadenersatz.
Zwei Oberlandesgerichte, eine klare Botschaft: Meta muss zahlen. Die OLGs Dresden und München haben gestern und vorgestern Facebook- und Instagram-Nutzern Schadenersatz wegen illegaler Überwachung zugesprochen und Meta zur Unterlassung verplichtet. Das OLG Dresden (Az.: 4 U 292/25) sprach dem Kläger sogar 1.500 Euro zu und ließ die Revision an den Bundesgerichtshof nicht zu, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Europäische Nutzer wurden ausspioniert
Über Jahre hinweg hat der Meta-Konzern Millionen europäische Nutzer von Facebook und Instagram systematisch über Drittwebseiten überwacht, ihre Daten ausgewertet und kommerziell verwertet – ohne wirksame Einwilligung, ohne Transparenz, ohne Rücksicht auf europäisches Datenschutzrecht. Das bestätigten die zweitinstanzlichen Urteile von dieser Woche. Kern des Skandals sind die sogenannten „Meta Business Tools“: Kaum sichtbar, aber auf zahllosen Webseiten aktiv, verfolgen sie Nutzer weit über Facebook und Instagram hinaus. Meta erfährt, wo Menschen im Internet unterwegs sind, was sie lesen, anklicken und kaufen – und nutzt diese Informationen, um sie für Werbezwecke zu monetarisieren. Die Business Tools werden von 30-40% der Webseitenbetreiber im Internet auf deren Homepage eingebettet, um Webseitenbesucher anschließend auf den Plattformen von Meta besser zu erreichen und Werbekampagnen effektiver zu analysieren.
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Auch Österreich klagte mit
Die Urteile wurden in Individualverfahren von der Rechtsanwaltskanzlei Baumeister & Kollegen erstritten, die auch die vom österreichischen Prozessfinanzierer Padronus finanzierte Verbandsklage des österreichischen Verbraucherschutzvereins (VSV) gegen den Social-Media-Riesen führt. Ziel der Verbandsklage ist es, für sämtliche Nutzer in Österreich und Deutschland, die der Verbandsklage unter www.meta-klage.de bzw. www.meta-klage.at beitreten, einen ähnlichen Schadenersatz zu erzielen. Bereits über 150.000 Nutzer in Deutschland und über 50.000 Nutzer in Österreich haben sich für die Sammelklage angemeldet. Der Geschäftsführer von Padronus Richard Eibl hält dies für den größten Überwachungsskandal seit der NSA-Affäre. „Die Botschaft der Gerichte ist unmissverständlich: Das bisherige Geschäftsmodell von Meta ist mit europäischem Recht nicht vereinbar und eine gravierende Missachtung deutscher Grundrechte“, so der Prozessfinanzierer. „Meta interessiert europäisches Datenschutzrecht schlicht nicht und verlässt sich darauf, dass sich Geschädigte nicht zur Wehr setzen. Genau dafür gibt es das Instrument der Verbandsklage: um Konzernmacht mit Kapital, Ausdauer und juristischer Schlagkraft zu besiegen.“
Präzedenzfall für ganz Europa
Grundlage der Entscheidungen ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Deshalb haben die Urteile auch für Österreich Signalwirkungen und reichen weit über Meta und Deutschland hinaus: Es geht um nichts weniger als die Frage, ob US-amerikanische Big-Tech-Konzerne europäisches Recht in Zukunft ernst nehmen müssen – oder nicht. Die deutschen Gerichte haben begonnen, diese Frage zu beantworten. Die Verbandsklage sorgt dafür, dass diese Antworten auch wirtschaftliche Konsequenzen haben. Wie umkämpft diese Frage ist, zeigt das bisherige Verhalten führender US-Akteure in Politik und Tech-Industrie. Mark Zuckerberg nahm Bußgelder und Verfahren jahrelang in Kauf, statt Metas datengetriebenes Geschäftsmodell an die jeweilige Gesetzeslage anzupassen. Donald Trump reagierte auf die EU-Datenschutzstrafe gegen die Plattform X mit offener Empörung. Vor diesem Hintergrund entscheidet sich nun in den Gerichtssäälen, ob Europa seine rechtliche Souveränität behauptet und eigene Gesetze nicht nur formulieren, sondern auch durchsetzen kann.
In Österreich 6 Millionen Nutzer betroffen
Die aktuellen Urteile zeigen, dass Gerichte bereit sind, diese Datenschutzverstöße nicht nur festzustellen, sondern auch konsequent zu sanktionieren. Sollten sich die nunmehr bestätigten Schadenersatzansprüche in der Verbandsklage durchsetzen, könnte die Überwachungspraxis ein schmerzhaftes Nachspiel für den Konzern haben. In Deutschland sind rund 50 Millionen, in Österreich etwa 6 Millionen Nutzer von der illegalen Überwachung betroffen. Selbst bei einer moderaten Beteiligung der betroffenen Nutzer könnten sich die Forderungen auf zweistellige Milliardenbeträge summieren.
So könntest du Schadenersatz bekommen:
Nach den aktuellen Urteilen gegen den Meta-Konzern hast du als Nutzer von Facebook und Instagram in Deutschland oder Österreich gute Chancen auf eine Entschädigung. Der Weg über eine Verbandsklage ist für dich besonders unkompliziert:
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Prüfen: Besuche die Website www.meta-klage.de (für Deutschland) oder www.meta-klage.at (für Österreich).
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Anmelden: Registriere dich mit deinen Daten, um dich der Sammelklage des Verbraucherschutzvereins (VSV) anzuschließen.
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Kein Kostenrisiko: Die Klage wird komplett von einem Prozessfinanzierer (Padronus) vorfinanziert. Du zahlst keine Anwalts- oder Gerichtskosten – nur wenn die Klage gewonnen wird, behält der Finanzierer einen Teil als Provision ein.
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Dein Recht: Eingeklagt wird Schadenersatz für die jahrelange, illegale Überwachung durch Meta-Tools auf fremden Webseiten.
KI Hinweis: Nur die Infobox wurde mittels KI erstellt, die Redaktion hat den Text aber vor Veröffentlichung geprüft.