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Der Angeklagte wurde vor Gericht zu lebenslanger Haft verurteilt.

Lebenslang Gefängnis nach Kopfschuss: „Hatte das Gefühl, dass…“

Nachdem er seine Ex-Freundin in Maria Alm (Pinzgau, Salzburg) erschossen hatte, wurde ein 33-jähriger Ungar von einem Geschworenengericht nun schuldig gesprochen. Er muss lebenslang hinter Gitter.

von Phillip Plattner Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
4 Minuten Lesezeit(794 Wörter)
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Nach der Tötung einer 34-Jährigen auf einem Parkplatz in Maria Alm (Pinzgau) am 3. Mai 2025 hat der Ex-Freund der Frau, ein inzwischen 33-jähriger Ungar, am Donnerstag vor einem Geschworenengericht in Salzburg die Tat gestanden. Ihm wird das Verbrechen des Mordes vorgeworfen, dafür wurde er nun auch zu lebenslanger Haft verdonnert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Ich hatte das Gefühl, dass ich das tun muss“, sagte der Angeklagte jedenfalls vor Gericht.

Durch Kopfschuss getötet

Die aus Thüringen stammende Ex-Freundin wurde kurz nach Mitternacht durch einen stirnseitig aufgesetzten Kopfschuss getötet. Der Beschuldigte soll dazu eine Langwaffe verwendet haben, die behördlich registriert war. „Die Waffe habe ich zum Selbstschutz gekauft. Ich hatte in der Vergangenheit mit schlechten Menschen zu tun“, so der Angeklagte. Der Ungar, laut eigenen Angaben ein gelernter Koch, war seit 2019 in Österreich beschäftigt und arbeitete wie die Deutsche im Pinzgau in der Gastronomie. Eine Beziehung wurde nach einigen Monaten im Herbst 2024 beendet, Anfang Mai 2025 vereinbarten sie auf jenem Parkplatz ein Treffen, wo schließlich die Schreckenstat geschehen sollte. Eigentlich hätten nur Gegenstände ausgetauscht werden sollen.

Angeklagter: „Das hätte nicht passieren dürfen“

„Ich weiß nicht mehr, was ich gesagt habe, ich weiß noch, dass ich abgedrückt habe. Das hätte nicht passieren dürfen. Ich bereue es“, sagte der Ungar bei dem Prozess. „Mir kam plötzlich dieser Gedanke, dass ich das zu meinem Schutz tun muss.“ Zu einem Streit kam es nicht, es habe lediglich ein kurzes Gespräch zwischen den beiden gegeben, das die 34-Jährige aufgenommen hatte und im Gerichtssaal abgespielt wurde. Der Ungar fragte in englischer Sprache: „Alles gut bei dir?“. Als die Frau bejahte, hakte er noch nach: „Wirklich?“. Nachdem sie die persönlichen Sachen ausgetauscht und sich verabschiedet hatten, sagte der Angeklagte auf Englisch sinngemäß: „Warte noch kurz“, worauf die Frau mit der Frage „warum“ reagierte. Die Antwort des Mannes ist auf dem Band schwer zu verstehen, jedenfalls fiel das Wort „stupid“ (im dem Fall bedeutet es übersetzt „Idiot“, Anm.). An den Wortlaut könne er sich nicht mehr erinnern, wie er beteuerte.

Nach der Flucht in den Niederlanden verhaftet

Anschließend fuhr der Ungar mit dem Mietwagen nach München und stieg dort in einen Zug Richtung Niederlande. Die Polizei konnte mit internationaler Hilfe die Spur des Mannes verfolgen, und fünf Tage nach dem Tötungsdelikt wurde der Ungar beim Verlassen eines Supermarkts in Utrecht festgenommen. Laut Staatsanwaltschaft hat der Verdächtige in der Haft zunächst behauptet, dass es ihm psychisch nicht gut gehe. Er habe ein Schizophrenie-Problem und hätte Stimmen gehört. Deswegen wurde ein psychiatrisches Gutachten eingeholt. Wie die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter am Donnerstag erklärte, war der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig. Sie habe weder eine Geisteskrankheit noch eine Persönlichkeitsstörung feststellen können.

„Tat- und Nachtatverhalten war geplant und zielgerichtet“

Der Staatsanwalt hielt fest, dass es eindeutige Beweisergebnisse gebe. Daher bestünden keinerlei Zweifel, dass der Angeklagte die Frau getötet habe und der Tatbestand des Mordes erfüllt sei. „Das Tat- und Nachtatverhalten war geplant und zielgerichtet.“ Den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft werde nicht entgegengetreten, sagte der Verteidiger zu Prozessbeginn. „Der Angeklagte möchte ein reuevolles Geständnis ablegen.“ Angeklagt wurde der Ungar auch wegen Sachbeschädigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt. Er soll am 5. September 2025 in der Justizanstalt Wäschestücke auf einer Matratze angehäuft und angezündet haben. Beim Einsatz soll er sich dann gegen die Beamten gewehrt haben. Dieser Sachverhalt wurde am Donnerstag nicht verhandelt.

Opfer zeigte Ex-Freund schon im Jahr 2024 an

Im Zuge der Ermittlungen ist auch bekannt geworden, dass das Opfer den mutmaßlichen Täter schon im Jahr 2024 wegen gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung angezeigt hatte. Konkret soll sich der Ungar Zutritt in die Wohnung der 34-Jährigen verschafft und dort einen Adventkranz beschädigt haben. Offenbar wollte er nicht wahrhaben, dass die Frau die Beziehung beendet hatte. Er versuchte mehrmals, mit ihr Kontakt aufzunehmen. Am 2. Dezember schickte er ihr eine Handynachricht, in der er ankündigte: „Ich kann dir versprechen, dass ich dein Leben zum Albtraum machen werde“. Das habe er nicht ernst gemeint, sagte der Beschuldigte vor Gericht.

Verfahren im Jänner 2025 eingestellt

Kurz nach Jahreswechsel stellte die Staatsanwaltschaft aber das Ermittlungsverfahren ein. „Bei der Handynachricht hat es sich schon nach dem Wortlaut um keine gefährliche Drohung gehandelt, dazu bedarf es einer konkreten Androhung einer Verletzung an Körper, Freiheit, Ehre, Vermögen oder des höchstpersönlichen Lebensbereiches“, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft. Und auch die Sachbeschädigung habe man nicht nachweisen können. Daher sei das Verfahren im Jänner 2025 eingestellt worden. (APA/red, 5.2.26)

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 05.02.2026 um 16:04 Uhr aktualisiert
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