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/ ©Fotomontage: Canva
Foto in Beitrag von 5min.at zeigt zwei Pensionisten, die gerade einen Brief oder dergleichen schreiben, daneben ein Laptop und im Vordergrund eine Hand mit Geld.
Die Teilpension ist eine Mischung aus Arbeit und Pension.

Neu 2026: Dein Weg in die Teilpension – was du alles wissen musst

Seit 1. Jänner 2026 kann man in Österreich in Teilpension gehen, sprich: einen Teil des Geldes durch Arbeit verdienen, einen Teil von der Pension bekommen. Wie das funktioniert und was du wissen musst erfährst du hier bei uns.

von Phillip Plattner Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
3 Minuten Lesezeit(728 Wörter)
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25, 50 und 75. Das sind die drei magischen Zahlen, die rund um die Teilpension in Österreich wieder und wieder kreisen. Bei dieser handelt es sich um ein neues Pensionsmodell, das Arbeit und den Ruhestand miteinander verbinden und einen gleitenden Übergang in die Rente sicherstellen soll. Gleichzeitig hofft man, damit ältere Menschen hierzulande noch etwas länger in der Arbeit zu halten. Die 25, 50 und 75 sind prozentual jene Werte, die man von der bisher „angesparten“ Pension ausgezahlt bekommen kann, wenn man die Arbeitszeit um 61 bis 75, 41 bis 60 oder 25 bis 40 Prozent verringert. Genaueres dazu in der folgenden Infobox.

Die drei Teilpensions-Modelle:

  • Modell 1: bei einer Arbeitszeitreduktion um 25 bis 40 Prozent erhält man 25 Prozent der Pensionsleistung zusätzlich zum Gehalt
  • Modell 2: reduziert man die Arbeitszeit um 41 bis 60 Prozent, bekommt man 50 Prozent der Pensionsleistung zusätzlich ausgezahlt
  • Modell 3: bei einer Arbeitszeitreduktion von 61 bis maximal 75 Prozent, bekommt man 75 Prozent der Pensionsleistung ausgezahlt

Man muss die Arbeitszeit also mindestens um 25, darf sie aber nicht mehr als um 75 Prozent verringern.

Wann man in Teilpension gehen kann

In Teilpension kann man genau dann gehen, wenn man bereits einen Pensionsbescheid bekommen, diese aber noch nicht angetreten hat. Ist man also bereits im Ruhestand, fällt die Teilpension für einen ins Wasser, weiß auch Florian Moser von der Arbeiterkammer (AK) Steiermark im Gespräch mit 5 Minuten. Alexander Pasz von der AK Wien erklärt, dass man mit dieser neuen Form nicht früher in die Rente kann, es muss bereits Anspruch auf Korridor-, Langzeitversicherten-, Schwerarbeits- oder Alterspension bestehen. Übrigens: Auch wenn man im Jahr davor arbeitslos war, kann man in Teilpension gehen, für die Arbeitszeitreduktion wird in diesem Fall einfach von der Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden ausgegangen. Altersbeschränkung gibt es jedenfalls keine.

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Hier kannst du bei der PVA die Teilpension beantragen

Seitens der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) heißt es auf Nachfrage von 5 Minuten, dass – wie auch sonst – empfohlen wird, etwa drei Monate vor dem gewünschten Stichtag einen entsprechenden Antrag zu stellen. Alle Informationen dazu und zum Antragsformular kommt ihr übrigens hier auf der Website der PVA – zumindest wenn man bei der PVA auch versichert ist. Wichtig ist in jedem Fall, dass man die Teilpension auch mit dem Arbeitgeber abspricht, Rechtsanspruch besteht laut Pasz nämlich nicht, wie er gegenüber 5 Minuten klarstellt.

Welche finanziellen Vorteile die Teilpension bringt

Und die Teilpension bringt einen ganz eindeutigen Vorteil finanzieller Natur. Während man nämlich noch ein wenig Arbeitet, wird der noch offene Teil des Pensionskontos – jener, aus dem nichts bereits ausgezahlt wird – nämlich weiter aufgefüllt. Heißt: Der spätere Ruhestand kann so aufgebessert werden. Gleichzeitig ist laut AK das Nettoeinkommen trotz Stundenreduktion „vergleichsweise hoch“. Und ein Beispiel der Experten zeigt auch, was das konkret finanziell bedeuten würde. Dabei wird angenommen, dass ein Arbeitnehmer die Arbeitszeit um 50 Prozent für zwei Jahre reduziert. Geht er dann in Vollpension, bekommt er nach den zwei Jahren über 100 Euro im Monat mehr. In den beiden Jahren davor verdient er aber vergleichsweise nur etwas weniger als in einer Vollanstellung.

Beispiele, wie die Teilpension wirkt:

Beispiel 1:

Ein Arbeitnehmer will in Korridorpension und gleichzeitig seine Arbeitszeit um 50 Prozent reduzieren. Er beantragt also eine 50-prozentige Teilpension. Bei einem Vollzeit-Einkommen von 3.500 Euro brutto (2.453,11 Euro netto) und einer Korridorpensionhöhe von 2.700 Euro brutto wirken sich zwei Jahre Teilpension plus Arbeit folgendermaßen aus:

  • Gesamteinkommen brutto: 3.100 Euro, Gesamnetto sind das 2.369,32 Euro – und damit nur 83,79 Euro weniger als während der Vollzeittätigkeit
  • Vollpension beträgt nach zwei Jahren rund 3.073,45 Euro brutto bzw. 2.424,26 Euro netto – damit ist sie um 192,26 Euro höher als wenn man gleich mit 63 Jahren die Vollpension angetreten hätte

Beispiel 2:

Eine 61-jährige Person hat Anspruch auf die Schwerarbeitspension und sich bisher eine Gutschrift von 2.800 Euro am Konto erarbeitet. Nun möchte er oder sie die Arbeitszeit um 75 Prozent reduzieren, von den 2.800 Euro bekommt die Person also 75 Prozent monatlich ausbezahlt. Minus der Abschläge (vier Mal 1,8 Prozent) macht das eine zusätzliche monatliche Auszahlung zum Gehalt von knapp 1.950 Euro.

Zuverdienst oder Teilpension, was ist besser?

Im Vergleich zum Zuverdienst in der Pension ist der Vorteil der Teilpension ganz eindeutig: Später wird man im Ruhestand monatlich mehr Geld bekommen. Gleichzeitig möchte sich Pasz nicht auf eine der beiden Varianten versteifen, wenn es darum geht, welche wohl die bessere wäre. Aktuell müsse man für sich selbst entscheiden, ob man lieber eine höhere Pension später haben möchte oder lieber kurzfristig ein hohes Netto-Einkommen. Bei letzterem wäre die Empfehlung der Zuverdienst, bei ersterem die Teilpension.

Was bei der Teilpension noch zu beachten ist

Noch zu beachten ist, dass sich steuerlich wohl Nachzahlungen ergeben werden, weil man eben Gehalt und Pension gleichzeitig bezieht. Der Steuerausgleich wird also wohl ein Minus ergeben, da man, wie auch bei zwei oder mehr Jobs gleichzeitig üblich, zu wenig Lohnsteuer bezahlt. „Die endgültige Steuer wird dann auf Basis des gesamten Jahreseinkommens berechnet. Die zu wenig einbehaltene Lohnsteuer ist dann dem Finanzamt nachzuzahlen“, so die AK. Für Pensionistenvertreter ist das neue Modell übrigens ein „gutes Werkzeug“, man hätte aber gerne, dass es gemeinsam versteuert werden könne, meint etwa Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec im 5 Minuten-Interview. Alles dazu auch hier: Neues Pensionsmodell ab Jänner: „Besser, als ganz in Pension zu gehen“.

Foto in Beitrag von 5min.at: Zu sehen ist die Präsidentin des Seniorenbundes, Ingrid Korosec, mit den Händen in den Hosentaschen.
©Ben Leitner
Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec sieht die Teilpension als „gutes Werkzeug“, ist aber nicht restlos zufrieden damit.

Zahlreiche Änderungen im Pensionssystem in Österreich

Mit 1. Jänner 2026 hat sich in Österreich übrigens noch deutlich mehr geändert. Seither können Pflegekräfte etwa auch in Schwerarbeitspension gehen, mehr dazu hier: Neu 2026: Hunderte dürfen früher in Pension, müssen aber aktiv werden. Gleichzeitig steigt das Antrittsalter für die Korridorpension nach und nach an. Alles dazu erfahrt ihr hier: Ein Jahr später in Pension: Tausende Österreicher betroffen.

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