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/ ©APA/HELMUT FOHRINGER
Ott weist sämtliche Vorwürfe der Anklage zurück, die Staatsanwaltschaft präsentiert indes aber neues Beweismaterial.

Spionage-Prozess gegen Ott: Neues Beweismaterial vorgelegt

Am heutigen Mittwoch wurde der Prozess um Egisto Ott weitergeführt. Nun präsentierte die Staatsanwaltschaft neues, belastendes Material.

von APA/Meier A.
4 Minuten Lesezeit(902 Wörter)
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Am Mittwoch ist am Wiener Landesgericht der Spionage-Prozess gegen den ehemaligen Chefinspektor im mittlerweile aufgelösten Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, und einen mitangeklagten suspendierten Beamten fortgesetzt worden. Der Staatsanwalt präsentierte dabei neues, von den britischen Behörden übermitteltes Beweismaterial, das Ott belastet.

Spionage-Verdacht

Beim Konvolut handelt es sich um Ermittlungsergebnisse in Bezug auf die Tätigkeiten von sechs bulgarischen Staatsbürgern, die 2023 in London unter Spionage-Verdacht festgenommen wurden. Das Material wurde der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) übergeben, worüber die DSN vor wenigen Wochen die Staatsanwaltschaft Wien per Aktenvermerk informierte. Die sechs Bulgaren sollen von London aus als Länder übergreifende, russische Spionage-Zelle operiert haben und dabei vom ehemaligen Wirecard-Manager Jan Marsalek im Interesse des russischen Inlandsgeheimdiensts FSB geleitet worden sein.

Geld in einem McDonalds-Sackerl übergeben

Über Egisto Ott sollen die Handys eines ehemaligen Kabinettschefs im Innenministerium und von zwei weiteren ranghohen Beamten im Innenressort sowie ein SINA-Laptop mit brisanten geheimdienstlichen Informationen eines EU-Staates über Marsalek ihren Weg zum FSB gefunden haben. Die Bulgaren sollen dabei Handlanger-Dienste geleistet und das Abholen der Handys bzw. des Laptops bewerkstelligt haben, die laut Anklage in der Wohnung von Otts Tochter übergeben wurden. Ott soll laut Anklage dafür 50.000 Euro bzw. 20.000 Euro erhalten haben, wobei das Geld ebenfalls in die Wohnung seiner Tochter gebracht wurde – beim ersten Mal in einem McDonalds-Sackerl.

Fotos belasten Ott

Dazu legte der Staatsanwalt nun unter anderem ein Foto von Otts Tochter vor, das bei Orlin R. – einem der sechs Bulgaren, der als ehemaliger Tech-Unternehmer in der Gruppierung eine zentrale Rolle hatte – gefunden wurde. „Kennen Sie die Dame, die da drauf ist?“, wollte der Ankläger von Ott wissen. „Keine Angaben“, erwiderte dieser. Für den Staatsanwalt besteht kein Zweifel, dass das Foto von Otts Tochter deshalb bei der Gruppe um Orlin R. landete, „damit der Agent weiß, von wem er die Handys abholen muss“. Das Ganze sei von Ott „instruiert und organisiert“ worden, sagte der Staatsanwalt. Auch ein Foto des abhanden gekommenen SINA-Laptops hätten die Männer um Orlin R. besessen. Das Material beweise, dass Otts Tochter den Abgesandten des russischen Geheimdiensts die Geräte übergeben und Ott „alles organisiert“ hätte, betonte der Staatsanwalt.

Ott soll der Republik geschadet haben

Laut Anklage gingen die Diensthandys der drei früheren ranghohen Innenministerium-Mitarbeiter „an von Jan Marsalek beauftragte unbekannte Mittäter zum Weitertransport nach Moskau über die Türkei zur weiteren Auswertung durch den russischen Geheimdienst“. In weiterer Folge soll Marsalek – so jedenfalls die Anklage – „als russischer Agent vollen Zugriff auf die gesamten Daten des Dienstmobiltelefons“ des ehemaligen Innenministerium-Kabinettschefs gehabt haben. Dadurch habe Ott maßgeblich der Republik geschadet.

Ex-BVT-Führungsriege als Zeugen geladen

Angehört werden sollen am dritten Verhandlungstag die frühere Führungsriege des BVT sowie weitere ehemalige und aktiv tätige Beamte der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) und weiterer Behörden. Der Staatsanwalt beantragte jedenfalls während der Einvernahme der aktiv tätigen Staats- und Verfassungsschützer den gänzlichen Ausschluss der Öffentlichkeit. Dies sei notwendig, weil ansonsten Details zur Arbeit der DSN und der Landesämter Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) öffentlich bekannt und dieser Umstand die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden würde. Der Ausschluss der Öffentlichkeit sei weiters zum Schutz der Identität der Zeugen – diese werden im Gerichtsakt anonymisiert geführt – geboten, weil diese mit sensibelsten Sachverhalten befasst seien und ein Zeugenauftritt coram publico sie in Gefahr brächte. Eine Entscheidung über diesen Antrag behielt sich der Senat vorerst vor. Für Mittwoch geladen sind der langjährige BVT-Direktor Peter Gridling, der von 2008 bis 2020 die Behörde leitete. Gridling soll am Nachmittag befragt werden. Zuvor wird unter anderem der ehemalige stellvertretende Leiter Wolfgang Zöhrer vernommen.

Laut Gridling schon 2015 erste Hinweise auf „Auffälligkeiten“ Otts

Gridling hatte im Mai 2024 erklärt, es habe bereits 2015 erste Hinweise auf „Auffälligkeiten“ Otts gegeben. Eine erste Suspendierung Otts wurde im Juni 2018 vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben, 2021 wurde der Chefinspektor dann wieder suspendiert. Schließlich zeigte Gridling Ott wegen Verdachts auf nachrichtendienstliche Tätigkeiten an. Laut Anklage hatte Ott eine „persönliche Aversion“ gegen Gridling und war „von den seiner Ansicht nach parteipolitisch (ÖVP-nahen) Besetzungen von Führungspositionen im BVT frustriert und fühlte sich übergangen“. In einem im August 2020 auf seinem iPhone abgespeicherten, 15-seitigen Dossier hielt Ott das ihm von Gridling und anderen Vorgesetzten angeblich widerfahrene Unrecht fest.

Das soll mitunter der Grund sein

In dieser Kränkung erblickt die Staatsanwaltschaft neben finanziellen Motiven den Grund, weshalb Egisto Ott Tätigkeiten im Interesse des russischen Geheimdiensts entfaltet haben soll. Ott bestreitet, sich als Spion betätigt und der Republik Österreich Schaden zugefügt zu haben. Ott steht wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeiten zugunsten Russlands, Amtsmissbrauch, Bestechlichkeit sowie Verletzung des Amtsgeheimnisses vor Gericht. Erörtert wurde zu Beginn der heutigen Verhandlung ein Vorfall vom Februar 2013. Ott – damals hochrangiger Beamter im BVT – wurde nachts in der U-Bahn-Station Schottentor seine Aktentasche gestohlen, in der sich neben 2.000 Euro Bargeld und einem Diplomatenpass das Filofax des Chefinspektors befanden. Das spricht nach Dafürhalten des Staatsanwalts gegen Otts Verantwortung, er hätte brisante Informationen aus Sicherheitsgründen nicht am Dienst-PC abgespeichert, sondern in seinem persönlichen Handkalender festgehalten. Otts Rechtsvertreterin Anna Mair hielt dem entgegen, ihr Mandant habe den ihm entwendeten Terminkalender am Tag nach dem Diebstahl zurück erhalten. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung für Ott. (APA/RED, 11.02.2026)

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 11.02.2026 um 11:32 Uhr aktualisiert
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