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/ ©Fotomontage: Canva
Foto in Beitrag von 5min.at zeigt eine Frau mit einem Brief in der Hand und eine Italien-Flagge. Dahinter sieht man eine Autobahn.
6,14 Euro muss die Österreicherin nachzahlen.

Unerfreuliche Italien-Post: Österreicherin muss nach Urlaub zahlen

Eine Österreicherin hat kürzlich Post aus Italien bekommen, sie muss nicht bezahlte Maut nachzahlen. Besonders kurios: Diese Briefe kommen oft erst Jahre später. Wir haben beim ÖAMTC nachgefragt, was es damit auf sich hat.

von Phillip Plattner Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
2 Minuten Lesezeit(405 Wörter)
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„Wie schafft man es, dass man eine Mautstelle auslassen kann? Ist das schon mal jemandem passiert?“, schreibt die Frau auf Facebook. Sie hat nämlich einen Brief mit einer Mautnachforderung bekommen, es geht um 1,36 Euro nicht bezahlter Maut und 4,78 Euro „für die bisher angefallenen Einziehungs- und Veranlagungskosten“, heißt es seitens des Inkasso-Unternehmens „Nivi S.p.A“ in dem Schreiben. Insgesamt geht es also um nicht mehr als 6,14 Euro. In den Kommentaren findet sich auch jemand, der die Nachforderung erst drei bis vier Jahre später bekommen hat.

Italienische Behörden „lassen sich oft Zeit“

Auf Nachfrage von 5 Minuten beim ÖAMTC erklärt man dazu, dass sich die italienischen Behörden „oft Zeit lassen, den Fahrzeug-Halter zu eruieren“. Zeit, die sie auch haben, die Verjährungsfrist beträgt nämlich zehn Jahre. Fragen zu solchen Mautnachforderungen würden den Autofahrerclub übrigens „sehr oft“ erreichen. Dazu kommt es, weil sich oft der Schranken öffnet, auch wenn kein Maut-Betrag abgebucht oder die falsche Spur benutzt wurde. „Dadurch soll Stau auf der Autobahn verhindert werden“, weiß man beim ÖAMTC. Zusätzlich gibt es, wie im Fall der Österreicherin auf Facebook, vor allem im Norden von Mailand das elektronische „Free Flow“-Mautsystem. An Mautstationen kann man hierbei nicht zahlen, man kann sich lediglich im Vorhinein registrieren oder die Gebühr binnen 15 Tagen nachzahlen.

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Was der ÖAMTC bei solchen Briefen rät

„Wenn der Vorwurf plausibel ist, dann raten wir zur Zahlung“, so ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner gegenüber 5 Minuten. Plausibel ist der Vorwurf dann, wenn das Datum und die Örtlichkeit stimmen und die Forderung eben nicht verjährt ist. Das Inkasso-Unternehmen „Nivi S.p.A.“ sei von der Autobahn-Betreibergesellschaft beauftragt und würde „grundsätzlich seriös“ agieren.

„Wichtig ist, dass man prüft, ob man wirklich bezahlt hat“

Reisenden rät man allgemein, sich vorab zu informieren. „Wichtig ist auch, dass man im Fall der streckenabhängigen Maut prüft, ob man wirklich bezahlt hat“, so Pronebner. Dazu sollte man die Quittung per Knopfdruck anfordern. Wurde die Maut nicht vollständig bezahlt, sollte das dort draufstehen und man bekommt Informationen zur Nachzahlung auf der Website der betreffenden italienischen Autobahngesellschaft. „Oft gibt es die Möglichkeit, die Maut noch vor Ort an einer Mautstelle oder online ohne Gebühr nachzuzahlen“, erklärt die Expertin abschließend. Alle Infos zum italienischen Maut- und Autobahnsystem findet ihr übrigens auch hier auf der ÖAMTC-Website online.

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