Vino in Italien „tabu“? Neue Alk-Regel betrifft auch Österreicher
Urlauber aufgepasst. Seit dem 26. Februar gibt es in Italien eine neue Regelung für Alkohol am Steuer. Diese gilt auch für Touristen.
In Österreich verletzen sich laut Statistik jedes Jahr rund 3.400 Menschen bei Unfällen, die durch Alko-Lenker verursacht werden, wobei 28 Personen ihr Leben verlieren. In Italien ist die Situation ähnlich, weshalb unser Nachbarland nun mit einer strengen Gesetzesverschärfung reagiert. Diese gilt auch für Touristen!
Wegfahrsperre muss installiert werden
Wer in Italien betrunken am Steuer erwischt wird, muss nach dem vorübergehenden Entzug des Führerscheins eine sogenannte Wegfahrsperre, auch Alkolock genannt, in sein Auto einbauen lassen. Diese neue Regel ist seit dem 26. Februar 2026 gültig Das Gerät funktioniert wie ein Alkotest: Der Fahrer muss in ein Röhrchen blasen, und der Motor startet nur dann, wenn kein Alkohol in der Atemluft gemessen wird. Die Kosten für diesen Einbau belaufen sich auf rund 2.000 Euro. Je nach Schwere des Vergehens muss die Sperre für zwei Jahre (ab 0,8 Promille) oder sogar drei Jahre (ab 1,5 Promille) im Auto bleiben. Wer das Gerät nciht einbaut, riskiert Geldstrafen von bis zu 638 Euro und einen erneuten Führerscheinentzug.
Alle Infos zum Alkolocker:
So funktioniert das Gerät:
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Das Auto lässt sich nur starten, wenn man in ein Röhrchen bläst.
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Hat man Alkohol getrunken, springt der Motor gar nicht erst an.
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Das Gerät kostet rund 2.000 Euro.
Wie lange muss das Gerät im Auto bleiben?
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Ab 0,8 Promille: Das Gerät muss für zwei Jahre eingebaut bleiben.
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Ab 1,5 Promille: Die Pflicht gilt für drei Jahre.
Achtung: Wer ohne dieses Gerät erwischt wird, zahlt bis zu 638 Euro Strafe und verliert den Führerschein für bis zu sechs Monate – selbst wenn man zum Zeitpunkt der Kontrolle nüchtern ist.
Vorschriften gelten auch für Österreicher
Besonders wichtig ist dies für Urlauber aus Österreich, da die neuen Vorschriften für jeden Verkehrsteilnehmer gelten, unabhängig von seiner Nationalität. Wird ein Österreicher in Italien betrunken erwischt, hat dies auch Konsequenzen in der Heimat, da der Akt an die österreichischen Behörden weitergeleitet wird und dort zum Entzug der Lenkerberechtigung führen kann. Zudem darf der Betroffene danach in Italien kein Auto mehr ohne Alkolock steuern. Das bringt zusätzliche Probleme mit sich, da Italien den Einbau derzeit nur für zwei bestimmte Marken und nur in autorisierten Werkstätten erlaubt. Also gilt wie immer: Alkohol ja, aber danach nicht ans Steuer setzen, sonst wirds teuer.