„Seeviertel Gmunden“ landet nun beim Verwaltungsgerichtshof
Der Rechtsstreit um das umstrittene Bauprojekt „Seeviertel“ am Traunsee geht in die nächste Runde.
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für nicht notwendig erachtet hatte, wehrt sich die Naturschutzorganisation „Alliance For Nature“ nun mit einer außerordentlichen Revision. Der Fall liegt offiziell beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Wie aus einem aktuellen Dokument des Bundesverwaltungsgerichts (liegt der Redaktion vor) hervorgeht, wurde die außerordentliche Revision der Organisation „Alliance For Nature“ (AFN) am 2. März 2026 den beteiligten Parteien zugestellt. Gleichzeitig wurde der gesamte Akt dem Verwaltungsgerichtshof in Wien zur Entscheidung vorgelegt, so in einer Aussendung.
Die Vorgeschichte: Ein „Nein“ zur UVP
Ausgangspunkt ist ein Erkenntnis des BVwG vom 15. Januar 2026. Darin wies das Gericht eine Beschwerde der „Alliance For Nature“ ab und bestätigte den Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung, wonach für das „Seeviertel“ keine UVP durchzuführen sei, so in der aktuellen Aussendung. Da das Gericht eine ordentliche Revision für „nicht zulässig“ erklärte, blieb der Organisation nur der Weg über die außerordentliche Revision.
Der „Heumarkt-Vergleich“ sorgt für Zündstoff
Besonderes Augenmerk legt die Umweltorganisation auf eine vermeintliche Inkonsistenz in der Rechtsprechung. Nur zwei Wochen nach der Entscheidung zum Seeviertel entschied dieselbe Richterin in einem Fall zum Wiener „Heumarkt“-Projekt völlig anders: Dort wurde eine UVP-Pflicht bejaht. „Alliance For Nature“ wirft nun die Frage auf, ob hier mit zweierlei Maß gemessen wurde. Beide Projekte befinden sich in hochsensiblen Gebieten – das eine im UNESCO-Welterbe der Wiener Innenstadt, das andere im ufernahen Bereich des Traunsees.
„Unionsrecht hat Vorrang“
Für Alliance-Generalsekretär Christian Schuhböck ist die Sache klar: Da das österreichische UVP-Gesetz (UVP-G 2000) seiner Meinung nach nicht unionsrechtskonform ist, müsse die europäische Richtlinie direkt angewendet werden. Rechtsanwalt Dr. Piotr Pyka, der die Organisation vertritt, sieht im Seeviertel einen „klaren Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH)“. Er kritisiert, dass für derartige Städtebauvorhaben im nationalen Recht ein entsprechender Tatbestand fehle, obwohl erhebliche Umweltauswirkungen zu befürchten seien. „Ich hoffe sehr, dass der VwGH seiner Vorlagepflicht nachkommt, den Fall dem EuGH vorlegt und damit endlich für Rechtssicherheit sorgt“, so Pyka. Das Ziel der rechtlichen Schritte ist die Erwirkung einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung. In einem solchen Verfahren hätten auch die Bevölkerung von Gmunden und die angrenzenden Gemeinden die Möglichkeit, sich in Form von Bürgerinitiativen aktiv zu beteiligen.