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Symbolfoto von 5min.at: Schulkinder sitzen im Klassenzimmer und zeigen auf.
Der 13-jährige Oberösterreicher hatte seit 2021 keine Schule mehr besucht.

Oberösterreicher (13) ging jahrelang nicht zur Schule

Ein 13-Jähriger aus Oberösterreich hat seit mehreren Jahren keine Schule mehr besucht. Nun gibt es erneut Streit zwischen den Eltern und der Bildungsdirektion über seinen Wiedereinstieg.

von Elisa Auer Elisa Auer 5 Minuten Redaktion
1 Minute Lesezeit(245 Wörter)

Ein ungewöhnlicher Schulfall sorgt derzeit in Oberösterreich für Diskussionen. Wie die Kronen Zeitung berichtet, soll ein 13-Jähriger seit fast fünf Jahren keinen regulären Unterricht mehr besucht haben. Während Gleichaltrige die Schule besuchen, lernt der Jugendliche derzeit zu Hause. Dem Bericht zufolge besuchte der Bub zuletzt im Schuljahr 2020/21 eine Volksschule und schloss dort die zweite Klasse erfolgreich ab. Anschließend beantragten seine Eltern häuslichen Unterricht, dem zunächst zugestimmt wurde.

Bildungsdirektion untersagte Heimunterricht

Als der Schüler später jedoch die verpflichtende Externistenprüfung nicht absolvierte, untersagte die Bildungsdirektion den Heimunterricht. Der Teenager hätte danach wieder eine öffentliche Schule oder eine Privatschule besuchen müssen. Da der Jugendliche in den folgenden Schuljahren dennoch nicht eingeschrieben wurde, meldete die Bildungsdirektion mögliche Verstöße gegen die Schulpflicht an die zuständige Behörde.

Gericht entschied zugunsten der Familie

Die Eltern versuchten im vergangenen Jahr, ihren Sohn an einer Mittelschule anzumelden. Die Schule lehnte dies jedoch ab, da für den Einstieg normalerweise der Abschluss der vierten Volksschulstufe Voraussetzung ist. Die Familie wehrte sich rechtlich dagegen und erreichte vor dem Bundesverwaltungsgericht, dass der Jugendliche zu einer Einstufungsprüfung zugelassen werden muss. Auch eine zweite Entscheidung des Gerichts fiel zugunsten der Familie aus. Die Bildungsdirektion akzeptiert das Urteil jedoch nicht und hat laut Kronen Zeitung eine außerordentliche Revision eingebracht. Nun soll der Verwaltungsgerichtshof klären, wie in diesem Fall weiter vorzugehen ist.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 12.03.2026 um 10:41 Uhr aktualisiert
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