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Ein Bild auf 5min.at zeigt einen Einkaufswagen.
Das Anti-Mogelpackungs-Gesetz soll dabei helfen, Produkte, die von Shrinkflation betroffen sind, zu entlarven.

Ab April fix: Neues Gesetz nimmt letzte Hürde, betrifft die Supermärkte

In den großen Supermärkten steht mit April 2026 eine Änderung an. Ein neues Gesetz soll Produkte entlarven, die heimlich geschrumpft sind, aber weiterhin gleich viel kosten. Dieses hat nun die letzte Hürde genommen.

von Phillip Plattner Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
2 Minuten Lesezeit(461 Wörter)

Mit April 2026 startet in Österreich ein neues Gesetz, das den Handel dazu verpflichtet, Produkte klar zu kennzeichnen, wenn sie von „Shrinkflation“ betroffen sind. Das Gesetz trägt den klingenden Namen „Anti-Mogelpackungs-Gesetz“ und soll eben Produkte entlarven, die heimlich kleiner gemacht werden und entweder gleich viel oder mehr als davor kosten. Das Gesetz ist vorerst befristet bis Mitte 2030. Am Donnerstag, 12. März 2026, gab der Bundesrat als letzte Instanz noch grünes Licht.

„Achtung: Weniger Inhalt – höherer Preis“

Ist ein Produkt nun von „Shrinkflation“ betroffen, müssen Unternehmen des stationären Lebensmittel- und Drogerieeinzelhandels einen Hinweis entweder direkt am Produkt, am Regal oder in unmittelbarer Umgebung anbringen. Dieser könnte etwa lauten: „Achtung: Weniger Inhalt – höherer Preis“. Das neue Gesetz sieht dabei vor, dass die Kennzeichnung für mindestens 60 Tage erfolgen muss, umfasst sind Unternehmen mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern bzw. mit mehr als fünf Filialen.

BILLA setzt neues Gesetz bereits seit 2. Jänner 2026 um

Einer der großen Player im Geschäft zeigt bereits seit 2. Jänner 2026 vor, wie es dann tatsächlich auch aussehen könnte. Bei BILLA werden betroffene Lebensmittel nämlich schon seit Jahresanfang gekennzeichnet, drei Artikel waren seither davon betroffen. Mehr dazu unter anderem hier: Gleicher Preis, weniger drin: BILLA „warnt“ vor dieser Torte. „Wir haben damit die gesetzliche Verpflichtung vorweg genommen und sind strenger als rechtliche Vorgaben“, weiß man auch seitens Billa auf Nachfrage von 5 Minuten.

Foto in Beitrag von 5min.at zeigt das Warnschild von Billa.
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Bei Billa warnt man bereits vor betreffenden Produkten.
Foto in Beitrag von 5min.at zeigt das Hinweisschildchen.
©Leserfoto |
Drei Artikel waren bisher auch schon betroffen.
Foto in Beitrag von 5min.at zeigt
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Die Warnungen gibt es beim Supermarkt-Riesen seit 2. Jänner 2026.

„Praktikable Lösung mit Ausnahmen für kleine Kaufleute“

Staatssekretärin Elisabeth Zehetner bezeichnet Mogelpackungen als „Preiserhöhung durch die Hintertür“, mit der die Regierung nun Schluss machen würde. Sie selbst spricht von einer „praktikablen Lösung mit Ausnahmen für kleine Kaufleute“. Mit dem Gesetz würde man auch die Inflation dämpfen, so Sandra Lassnig (ÖVP). Auch Verena Schweiger (SPÖ) ist sich sicher, dass Konsumentenschutz nicht davon abhängen dürfe, wie viel Zeit jemand habe, um „Detektivarbeit im Supermarkt“ zu betreiben und herauszufinden, welcher Packungsinhalt geschrumpft sei.

Foto in Beitrag von 5min.at zeigt Staatssekretärin Elisabeth Zehetner.
©Parlamentsdirektion / ​Johannes Zinner
Staatssekretärin Elisabeth Zehetner: „Preiserhöhung durch die Hintertür.“

Opposition äußert Kritik an neuem Gesetz

Kritik am neuen Gesetz gibt es von der Opposition. Für Günter Pröller (FPÖ) würde es zu einem „großen organisatorischen Mehraufwand für den Handel“ führen. Dadurch würden seiner Meinung nach die Preise wieder steigen. Für Simone Jagl (Grüne) schaffe das Gesetz zwar mehr Transparenz, dennoch sieht sie „mehrere Lücken“. Kritik gibt es von ihr vor allem daran, dass nicht alle Geschäfte umfasst sind, die verpackte Produkte verkaufen – wie etwa auch Baumärkte oder Trafiken. Die Kennzeichnungspflicht gilt auch nur für Produkte, die mehr als 20 Gramm bzw. 20 Milliliter Inhalt hat, womit etwa Gewürze und Tee nicht umfasst sind.

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