„1.000“ dürfen früher in Pension: PVA erklärt, was es zu beachten gilt
Seit mittlerweile fast drei Monaten zählen Pflegeberufe auch offiziell hierzulande als Schwerarbeit. Heißt: Man darf, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ab 60 in Pension. Was man aber beachten soll, erklärt nun die PVA.
Der Gang in die Schwerarbeitspension ist seit 1. Jänner 2026 auch für alle Pflegeberufe möglich, das Sozialministerium rechnet dabei mit rund 1.000 Österreichern jedes Jahr, die diese Möglichkeit in Anspruch nehmen werden. In den ersten Monaten war der Start jedoch gelinde gesagt verhalten. Da es die Ziffer fünf der Schwerarbeitsverordnung bei der berufsbedingten Pflege schon immer gegeben hat, könne man Altfälle nicht von Neuen unterscheiden. Insgesamt sind aber 17 Pflegekräfte in den ersten beiden Monaten in Schwerarbeitspension gegangen – und damit nicht mehr als in den Jahren davor, weiß die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) gegenüber 5 Minuten. Alle Infos dazu auch hier: Seit Jänner früher in Pension: „1.000“ betroffen, bisher kaum genutzt.
Voraussetzungen für die Schwerarbeitspension in Österreich:
- ab Vollendung des 60. Lebensjahres möglich
- Schwerarbeit geleistet
- 120 Schwerarbeitsmonate (zehn Jahre) innerhalb jener 240 Monate (20 Jahre) vor Pensionsantritt
- Insgesamt 540 Versicherungsmonate (45 Jahre) angehäuft
- bei Pensionsantritt nicht in der Pensionsversicherung pflichtversichert
- man geht keiner sonstigen selbstständigen oder unselbstständigen Arbeit mit einem Gehalt über der Geringfügigkeitsgrenze nach
- man bewirtschaftet keinen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb mit mehr als 2.400 Euro Einheitswert
- man bekommt nicht mehr als 5.550,92 Euro monatlich aus einem öffentlichen Mandat (z. B. Bürgermeister)
Versicherte müssen entsprechende Nachweise vorweisen können
Wir haben uns nun bei der PVA erkundigt, was es denn eigentlich braucht, um in Schwerarbeitspension gehen zu dürfen. „Wichtig ist, dass die Versicherten sich zeitgerecht darüber informieren, nach welcher Art (Ziffer 1 bis 5) sie/er die Schwerarbeitspension beantragen möchte. Dementsprechend ist es erforderlich, dass die/der Versicherte die entsprechenden Nachweise (z. B. Schichtpläne) lückenlos vorweisen kann“, heißt es seitens der PVA. Nur wenn die notwendigen Unterlagen auch wirklich vorhanden sind, könnten die Schwerarbeitszeiten geprüft und gewährt werden.
Was bei der Schwerarbeitspension für Pflegekräfte allgemein zu beachten ist:
Pflegeberufe dürfen dann den Gang in die Schwerarbeitspension antreten (sofern sie die Voraussetzungen erfüllen), wenn sie mindestens 50 Prozent der Arbeitszeit bzw. vier Stunden am Tag mit Pflege beschäftigt sind, so die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Außerdem muss man an mindestens zwölf Tagen im Monat im Schichtdienst oder mindestens 15 Tage lang, wenn kein Schichtdienst vorliegt, gearbeitet haben. Nachtarbeit ist nicht erforderlich.
Schwerarbeitszeiten muss man aktiv anerkennen lassen
Besonders wichtig ist dabei, dass man die Schwerarbeitszeiten anerkennen lässt. Das geht nämlich nicht von selbst, dafür muss man aktiv werden. Automatisch in Pension kommt man nicht, selbst wenn man alle Voraussetzungen erfüllt. Vor allem die Schwerarbeitszeiten muss man nachweisen, wie die Arbeiterkammer (AK) erklärt. Alles dazu auch hier: Neu 2026: Hunderte dürfen früher in Pension, müssen aber aktiv werden.
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Schwerarbeitszeiten nicht erst beim Pensionsantrag feststellen lassen
Ratsam sei es außerdem, dass man die Schwerarbeitszeiten nicht erst beim Pensionsantrag feststellen lässt, so die PVA weiter. Erfahrungsgemäß würde es nämlich einige Zeit in Anspruch nehmen, bis der Versicherte bzw. Dienstgeber die für die Feststellung der Schwerarbeit notwendigen Unterlagen übermittelt. Dafür bietet man das Service an, dass der Versicherte bereits ab Vollendung des 50. Lebensjahres eine Feststellung der Versicherungs- und Schwerarbeitszeiten sowie die Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen beantragen kann. Das geht sowohl per ausfüllbarem pdf als auch per online-Antrag hier.
„Nimmt die/der Versicherte dieses Angebot wahr, verkürzt sich die Bearbeitungsdauer beim zukünftigen Pensionsstichtag und im Bedarfsfall kann sie/er noch fehlende Schwerarbeitszeiten bis zum Pensionsstichtag erwerben“, so die PVA auf Nachfrage von 5 Minuten.