Skip to content
/ ©Fotomontage: Canva
Foto in Beitrag von 5min.at zeigt zwei Pensionisten, die gerade einen Brief oder dergleichen schreiben, daneben ein Laptop und im Vordergrund eine Hand mit Geld.
So viele wie noch nie haben im Jahr 2025 ihre Pensionsgutschrift mit dem Partner oder der Partnerin geteilt.

So viele wie noch nie verzichten freiwillig auf Teil der Pension

Im Vorjahr haben fast 1.900 Menschen in Österreich auf einen Teil ihrer Pension verzichtet, indem sie sie mit der Partnerin oder dem Partner geteilt haben. Was es zum Pensionssplitting zu wissen gibt, erfahrt ihr hier bei uns.

von Phillip Plattner Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
2 Minuten Lesezeit(450 Wörter)
Wählen Sie 5min.at als bevorzugte Google-Quelle

Beim freiwilligen Pensionssplitting handelt es sich um die Möglichkeit, jenen Elternteil, der überwiegend mit der Betreuung der Kinder beschäftigt ist, einen Teil der eigenen Pension in diesem Zeitraum zu übertragen. Das haben im Jahr 2024 mit 1.600 österreichweit schon so viele wie noch nie zuvor gemacht. Im Jahr 2025 waren es dann noch einmal deutlich mehr, wie die größeren Pensionsversicherer auf Nachfrage von 5 Minuten preisgeben.

Was genau ist Pensionssplitting?

Dabei handelt es sich um die Möglichkeit zur Übertragung von Pensionskontogutschriften. Bis zu 50 Prozent der Pensionskontogutschrift können dabei übertragen werden – und das für die ersten sieben Jahre nach der Geburt des Kindes (bei mehreren Kindern maximal 14 Jahre). Übertragen wird dabei von jenem Elternteil, das überwiegend arbeitet, an jenes Elternteil, das sich überwiegend der Kindererziehung widmet und kaum bis gar nicht erwerbstätig ist. Die Jahreshöchstbeitragsgrundlage in Höhe von 97.020 Euro (im Jahr 2026) des Elternteils, dem die Teilgutschrift übertragen wird, darf dabei nicht überschritten werden.

Wie viele Österreicher haben auf einen Teil der Pension freiwillig verzichtet?

So waren es bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) 20 Männer, die diese Möglichkeit in Anspruch genommen haben. Bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) waren es 113 Personen, davon 112 Männer. Die PVA verzeichnete 1.732 Fälle, wobei 1.720 Mal diese Möglichkeit von Männern in Anspruch genommen wurde, zwölf Mal haben bei der PVA Frauen einen Teil der Pensionsgutschrift an ihre Männer übertragen. Insgesamt haben über die drei Versicherer hinweg also 1.865 Personen, die im Vorjahr einen Teil ihrer Pensionsgutschrift übertragen haben. Wie sich das im Vergleich der Jahre nach oben hin entwickelt hat, zeigen auch Zahlen der PVA. So waren es etwa im Jahr 2014 noch 67, 2022 waren es mit 1.097 erstmals mehr als 1.000. Und mittlerweile ist man drei Jahre später eben bei 1.732 angekommen

Männer an FrauenFrauen an MännerFälle insgesamt
PVA1.720121.732
SVS1121113
BVAEB20–20

Wie kann man freiwillig auf einen Teil der Pension verzichten?

Wir haben bei den drei Versicherern auch nachgefragt, wie man ein Pensionssplitting überhaupt beantragen kann. Die PVA erklärt dazu gegenüber 5 Minuten, dass Eltern die Höhe der Übertragung für jedes Jahr selbst bestimmen können. „Der Wert kann als Betrag oder als Prozentsatz festgelegt werden.“ Den Antrag kann man bei der PVA mittels Papier-Formular oder ausfüllbarem pdf stellen. Bei der SVS geht das ebenfalls mittels Antragsformular hier. Und seitens der BVAEB heißt es noch: „Die Übertragung ist schriftlich zwischen den beteiligten Personen zu vereinbaren und beim zuständigen Pensionsversicherungsträger zu beantragen.“

Würdest du deine Gutschrift am Pensionskonto mit deinem Ehepartner/deiner Ehepartnerin teilen?

Ja, mach ich sogar schon!
Ja, würde ich
Nein, würde ich nicht
Bin nicht sicher

Was das Sozialministerium gegenüber 5 Minuten zum Pensionssplitting sagt

Martin Mandl, Sprecher von Sozialministerin Korinna Schumann, erklärt gegenüber 5 Minuten noch, dass sich beim Pensionssplitting die Möglichkeit bieten würde, Pensionskontogutschriften partnerschaftlich aufzuteilen: „Es kann damit einen Ausgleich schaffen, wenn ein Elternteil aufgrund der Betreuung von Kindern weniger erwerbstätig ist. Gleichzeitig handelt es sich um eine freiwillige Entscheidung, die zur jeweiligen Lebenssituation der Familien passen muss.“

Verpflichtendes Pensionssplitting kommt vorerst nicht

Änderungen beim freiwilligen Pensionssplitting sind laut Mandl derzeit nicht angedacht. In der vergangenen Legislatruperiode sei zwar über ein verpflichtendes Modell diskutiert und nachgedacht worden. Diese „konnte jedoch aufgrund offener Umsetzungsfragen bislang nicht weiterverfolgt werden“, so der Sprecher von Ministerin Schumann abschließend.

Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.
Artikel zum Thema:
Mehr Interessantes