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Das Bild auf 5min.at zeigt ein Auto am Strand.
Nach einer erfolgreichen Klage der Arbeiterkammer gegen das Reiseportal Kiwi.com können sich Kunden auf Rückzahlungen freuen.

AK-Sieg gegen Kiwi: Betroffene dürfen sich auf „Geld zurück“ freuen

Wer seinen Urlaub über die tschechische Plattform Kiwi.com gebucht hat, darf sich jetzt freuen: Nach einer Klage der Arbeiterkammer (AK) fließen nun Gelder an zahlreiche Kunden zurück.

von Nadia Alina Gressl Bild auf 5min.at zeigt Nadia Alina Gressl
2 Minuten Lesezeit(293 Wörter)

Die AK hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Wien einen Sieg gegen die Buchungsplattform Kiwi errungen. Im Fokus standen dabei vor allem das umstrittene „Kiwi-Guthaben“ und versteckte Gebühren. AK und Kiwi einigten sich nun auf eine verbraucherfreundliche Umsetzung des Urteils, so in einer aktuellen Aussendung.

Schluss mit Gutschein-Zwang

Bisher war es gängige Praxis bei Kiwi, statt echtem Geld oft nur Guthaben zu vergeben, das zudem nach zwei Jahren verfiel. Damit ist nun Schluss: „Alle ab 1. Jänner 2023 zu Unrecht verfallenen Kiwi-Guthaben werden wiederhergestellt und können weitere vier Jahre genutzt werden“, so in der Aussendung der AK. Wer seit Anfang 2023 unfreiwillig, also ohne ausdrückliche Zustimmung, einen Gutschein erhalten hat, bekommt nun automatisch sein Geld zurück.

Unzulässige Gebühren werden erstattet

Auch bei den Gebühren griff das Gericht hart durch. So wurden etwa überhöhte Kosten für die Bearbeitung von Rückerstattungen bei Nichtantritt eines Fluges (No-Show-Gebühr von 59 Euro) sowie Gebühren für Rückbuchungen über die Bank als unzulässig erklärt. Diese Beträge werden betroffenen Kunden nun erstattet.

Geld kommt automatisch

Das Beste für die Betroffenen: Man muss nicht selbst aktiv werden, um sein Geld zu erhalten. Kiwi kontaktiert alle österreichischen Kunden, die seit dem 1. Jänner 2023 betroffen sind, direkt. Das Geld wird auf das hinterlegte Bankkonto überwiesen. Sollten die Kontodaten nicht aktuell sein, verschickt das Unternehmen eine Aufforderung per E-Mail, diese bis zum 31. Oktober 2026 nachzureichen. „Wer bis zum 31. Mai 2026 weder Geld noch eine entsprechende Verständigung erhält, kann sich direkt an austria@kiwi.com wenden“, so in der Aussendung der AK. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Daten übermittelt, dessen Guthaben bleibt zumindest bis zum 31. Mai 2030 gültig.

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