Ab 1. Mai: Strengere Regeln für E-Scooter in Österreich
Ab 1. Mai kommen strenge Regeln auf E-Scooterfahrer in Österreich zu. Das ändert sich.
Ab dem 1. Mai 2026 verschärft Österreich mit einer Straßenverkehrsordnung-Novelle die Regeln für E-Scooter-Fahrer. Alle Fahrzeuge müssen ab diesem Zeitpunkt verpflichtend mit Blinkern an den Lenkgriffen ausgestattet sein. Zudem treten neue Sicherheitsvorschriften für junge Nutzer in Kraft, um die allgemeine Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Unfallgefahr zu senken.
Das sind die neuen Regeln für E-Scooter und E-Mopeds
Mit einer Neukategorisierung von E-Scootern und E-Mopeds in der Straßenverkehrsordnung (StVO) reagiert der Gesetzgeber auf die zunehmende Zahl von schweren Verkehrsunfällen mit diesen neuen Fortbewegungsmitteln. So werden E-Mopeds ab Oktober als Kraftfahrzeuge klassifiziert und dürfen keine Fahrradwege mehr benutzen. Auch wird eine Helm-, Führerschein- und Versicherungspflicht eingeführt. Für die Benützung von E-Scootern gilt bis zum Alter von 16 Jahren eine Helmpflicht. Auf E-Scootern darf jeweils nur eine Person fahren. Es dürfen mit ihnen keine Güter transportiert werden und sie sind verpflichtend mit Klingeln und Blinklichtern auszustatten. Zur Verkehrssicherheit soll auch die Helmpflicht für E-Bikes bis zu einem Alter von 14 Jahren beitragen.
Wie findest du die neuen Regeln?
Weitere Maßnahme der Regierung
Die umfassende Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die neue Bestimmungen für E-Bikes, E-Scooter und E-Mopeds bringen wird, hat nach dem Nationalrat gestern auch den Bundesrat mit Mehrheit passiert. Es gibt neue Regeln für Städte, die automatisch kontrollieren wollen, wer in bestimmte Straßen fahren darf. Das soll für mehr Sicherheit im Verkehr sorgen. Daten dürfen laut dem Verkehrsminister nur für eng begrenzte Zwecke erhoben und verarbeitet werden. Während ÖVP, SPÖ, NEOS und die Grünen darin ein brauchbares Modell sahen, blieb die FPÖ auch im Bundesrat bei ihrer kritischen Haltung. Aus Sicht der Freiheitlichen droht ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Bewegungsfreiheit und eine Überwachung des öffentlichen Raums.
Neue StVO-Regeln für E-Fahrzeuge (2026)
Gültig ab 1. Mai 2026 (E-Scooter & E-Bikes):
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Blinker-Pflicht: E-Scooter müssen zwingend mit Blinklichtern an den Lenkergriffen ausgestattet sein.
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Ausrüstung: Eine Klingel ist für alle E-Scooter verpflichtend.
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Personen & Lasten: Es darf nur eine Person auf dem Scooter fahren. Der Transport von Gütern ist verboten.
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Helmpflicht für Junge:
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E-Scooter: Helmpflicht bis zum Alter von 16 Jahren.
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E-Bikes: Helmpflicht bis zum Alter von 14 Jahren.
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Gültig ab Oktober 2026 (E-Mopeds):
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Neue Einstufung: E-Mopeds gelten nun offiziell als Kraftfahrzeuge.
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Radwege-Verbot: Die Nutzung von Fahrradwegen ist für E-Mopeds untersagt.
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Dokumente & Schutz: Es besteht eine generelle Helm-, Führerschein- und Versicherungspflicht.
Weitere Neuerungen:
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Zufahrtskontrollen: Gemeinden erhalten die rechtliche Basis für automatisierte Kontrollen in verkehrsberuhigten Zonen.
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Datenschutz: Erhobene Daten bei Zufahrtskontrollen dürfen nur für streng begrenzte Zwecke verwendet werden.