Bundesregierung beschließt Neuerungen für Unternehmen: Das ändert sich
Die Bundesregierung hat weitere Maßnahmen zur Entlastung von Unternehmen beschlossen. Im Mittelpunkt stehen eine Anhebung der Buchführungsgrenzen sowie ein neues Wahlrecht für die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte.
Mit einer Reihe neuer steuer- und bilanzrechtlicher Erleichterungen will die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessern und die Bürokratie weiter reduzieren. Besonders kleine und mittlere Betriebe sowie Start-ups sollen von den geplanten Änderungen profitieren, heißt es.
Änderungen für Unternehmen: Anhebung der Buchführungsgrenzen fixiert
Künftig soll die Pflicht zur doppelten Buchführung erst ab einem Jahresumsatz von einer Million Euro greifen. Die bisherige Grenze von 700.000 Euro wird damit deutlich angehoben. Dadurch können mehr Betriebe in der einfacheren Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bleiben, was für weniger Verwaltungsaufwand und mehr Planungssicherheit sorgen soll. Zusätzlich wird ein neues sogenanntes Aktivierungswahlrecht eingeführt. Unternehmen sollen künftig selbst geschaffene immaterielle Werte wie Software oder Patente in der Bilanz ausweisen können. Dadurch sollen Innovationen sichtbarer werden, die Eigenkapitalbasis gestärkt und der Zugang zu Finanzierung erleichtert werden.
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Ziel: Kleine und mittlere Unternehmen stärken
Die Regierung sieht in den Maßnahmen einen wichtigen Impuls für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Parallel dazu wird auch eine EU-Vorgabe zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung umgesetzt. Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl sagt dazu: „Mit den beschlossenen Entlastungsschritten unterstützen wir gezielt Österreichs KMU und Start-ups. Dabei verbessern wir die Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten spürbar, indem wir die Buchführungsgrenzen deutlich anheben. Damit sorgen wir für mehr Planbarkeit und weniger Bürokratie. Mit dem neuen Aktivierungswahlrecht für immaterielle Vermögenswerte schaffen wir darüber hinaus bessere Voraussetzungen, um Innovation sichtbar zu machen und den Zugang zu Finanzierung zu erleichtern. Das ist ein wichtiger Impuls für Innovation, Wachstum und somit für die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich.“
Neuerungen im Überblick:
- Anhebung der Umsatzgrenze von 700.000 Euro auf 1 Mio. Euro
- Mehr Betriebe können bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bleiben
- Betriebe sollen nicht durch Inflation und Preissteigerungen in aufwendigere Bilanzierungspflichten rutschen
Aktivierungswahlrecht für immaterielle Vermögenswerte
Bisher konnten selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte, wie etwa eigenentwickelte Software oder Patente, nicht wie physische Gegenstände in der Bilanz aktiviert werden. Mit dem neuen Aktivierungswahlrecht in § 197 Abs. 2 UGB soll sich das künftig ändern:
- Sichtbare Innovationsleistung: Unternehmen können ihre geschaffenen Werte in der Bilanz darstellen
- Stärkere Eigenkapitalbasis: Verbesserte Bonität und bessere Ratings bei Banken
- Leichterer Zugang zu Kapital: Investoren erkennen den tatsächlichen Unternehmenswert schneller