Betrifft tausende Zocker in Österreich: Star-Anwalt erklärt Casino-Revolution
Dieses Urteil kommt einer „Zocker-Revolution“ gleich - und betrifft tausende Spieler auch in Österreich.
Denn: Der Europäische Gerichtshof verkündete in der Rechtssache C-440/23 jetzt sein mit Spannung erwartetes Urteil zu Online-Glücksspielverlusten (in der Rechtssache C-440/23). Jurist Istvan Cocron, für Deutschland und Österreich Experte in der Sache, erklärt für 5min so kurz es geht die Folgen: „Das Unionsrecht hindert Österreich nicht daran, Online-Casinospiele, virtuelle Automatenspiele und bestimmte Wettspiele zu verbieten, um den Spieltrieb in kontrollierte Bahnen zu lenken und Schwarzmärkten entgegenzuwirken. Darüber hinaus steht das Unionsrecht weder der Feststellung der Nichtigkeit solcher Verträge noch einer zivilrechtlichen Klage auf Erstattung der verlorenen Einsätze entgegen. Und: Die Klage eines Spielers auf Rückerstattung begründet – trotz vorhandener Malta-Lizenz des Anbieters – keinen Rechtsmissbrauch im Sinne des Unionsrechts.“
„Zocker-Revolution“: Das bedeutet das Urteil für tausende Spieler
Heißt: Für Tausende von Spielern, die in den Jahren 2012 bis 2021 bei nicht-lizenzierten Online-Anbietern Verluste erlitten haben, sei dieses Urteil der rechtliche Meilenstein, der nun seit Langem erwartet wurde. O-Ton des Urteils vom 16. April: „Ein Verbraucher kann von in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Anbietern die Erstattung verlorener Einsätze verlangen, wenn die betreffenden Spiele in seinem Wohnsitzstaat verboten waren.“ Laut Cocron (Sitz in München und Berlin) habe der EuGH damit nun Rechtsklarheit für Millionen Online-Casino-Spieler in Europa geschaffen. Diese können nun die Erstattung verlorener Einsätze verlangen, es seien „die bisherigen Haupteinwände der Anbieter (Berufung auf EU-Dienstleistungsfreiheit, Malta-Lizenz als Schutzschild) endgültig zurückgewiesen. Für laufende Verfahren bedeutet das: Tausende ausgesetzte Klagen können nun zügig fortgesetzt werden.“
Urteil für Online-Sportwetten frühestens 2027
Und was ist mit den Sportwetten? Auch hier ist der Top-Anwalt buchstäblich am Ball, monierte öffentlich die Werbung diverser Prominenter (z.B. Laura Wontorra, Lukas Podolski, Oliver Kahn, Lothar Matthäus) für Sportwettenanbieter und gibt das Update: „Für Online-Sportwetten ist das Parallelverfahren C-530/24 noch beim EuGH anhängig (Schlussanträge GA Emiliou vom 19.03.2026); ein Urteil wird frühestens 2027 erwartet.“