Freiwilliger „Pensions-Verzicht“: „Löst das Problem nicht alleine…“
So viele wie noch nie haben im Vorjahr auf einen Teil ihrer Pensionskontogutschriften verzichtet und diesen meist der Partnerin übertragen. Wir haben bei den Seniorenvertretern nachgefragt, was sie vom Pensionssplitting halten.
Genau 1.600 Personen haben im Jahr 2024 ihre Pensionskontogutschriften mit der Partnerin oder dem Partner geteilt, das so genannte Pensionssplitting hat sich 2025 dann noch einmal deutlich größerer Beliebtheit erfreut, wie die drei großen Versicherer auf Nachfrage erklärt haben. So hat im Vorjahr alleine die PVA schon 1.735 Fälle verzeichnet, bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) waren es immerhin noch 113, bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) waren es 20 Fälle. Größtenteils waren es Männer, die ihre Gutschriften an ihre Frauen übertragen haben, wie auch die folgende Tabelle zeigt.
| Männer an Frauen | Frauen an Männer | Fälle insgesamt | |
| PVA | 1.720 | 12 | 1.732 |
| SVS | 112 | 1 | 113 |
| BVAEB | 20 | – | 20 |
Pensionssplitting: Was das Sozialministerium dazu sagt
Von einer „freiwilligen Entscheidung, die zur jeweiligen Lebenssituation der Familien passen muss“ spricht in dem Zusammenhang auch Martin Mandl, Sprecher von Sozialministerin Korinna Schumann, gegenüber 5 Minuten. Und weiter: „Es kann damit einen Ausgleich schaffen, wenn ein Elternteil aufgrund der Betreuung von Kindern weniger erwerbstätig ist.“ Änderungen bei der Freiwilligkeit des Modells sind aktuell nicht angedacht. Wie Pensionssplitting allgemein funktioniert und alles Weitere, was es zum Thema zu wissen gibt, könnt ihr auch hier nachlesen: So viele wie noch nie verzichten freiwillig auf Teil der Pension.
Was genau ist Pensionssplitting?
Dabei handelt es sich um die Möglichkeit zur Übertragung von Pensionskontogutschriften. Bis zu 50 Prozent der Pensionskontogutschrift können dabei übertragen werden – und das für die ersten sieben Jahre nach der Geburt des Kindes (bei mehreren Kindern maximal 14 Jahre). Übertragen wird dabei von jenem Elternteil, das überwiegend arbeitet, an jenes Elternteil, das sich überwiegend der Kindererziehung widmet und kaum bis gar nicht erwerbstätig ist. Die Jahreshöchstbeitragsgrundlage in Höhe von 97.020 Euro (im Jahr 2026) des Elternteils, dem die Teilgutschrift übertragen wird, darf dabei nicht überschritten werden.
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Pensionssplitting als „Baustein“, um Pensionslücke zu verkleinern
Auf Nachfrage von 5 Minuten meint die Präsidentin des Pensionistenverbands Österreich (PVÖ), Birgit Gerstorfer, zum Thema: „Frauen dürfen keine Angst vor dem Älterwerden haben müssen.“ Sie bezeichnet Pensionssplitting als „Baustein“, um die Pensionslücke zwischen Männern und Frauen zu verkleinern. „Es löst das Problem aber nicht allein.“ Kindererziehungs- und Pflegezeiten sollen im Pensionskonto deutlich besser bewertet werden, ganz unabhängig vom Familienmodell, fordert Gerstorfer. Notwendig sei „ein ganzes Paket an Maßnahmen“, wie etwa ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr und bessere Arbeitsbedingungen und Entlohnung in typischen „Frauenberufen“.
„Pensionssplitting wichtiges Instrument zur Gleichstellung“
Ähnlich sieht das auch Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec: „Das Pensionssplitting ist ein wichtiges Instrument zur Gleichstellung von Mann und Frau im Erwerbsleben und für eine Verringerung des Gender-Pension-Gaps.“ Dass Frauen zugunsten der Kinderbetreuung und Angehörigenpflege oft auf ihre Karriere verzichten würden, würde sich negativ auf das Pensionskonto auswirken. Und das hat Folgen: „Jede dritte Frau in Österreich ist armutsgefährdet.“
Seniorenbund: Frauen vom „Good will“ der Männer abhängig
Auf die Frage hin, ob man Pensionssplitting verpflichtend einführen sollte, meint Gerstorfer, dass das „gut abgewogen“ werden müsste. „Einerseits kann ein verpflichtendes Modell dazu beitragen, dass Care-Arbeit nicht länger ‚unsichtbar‘ bleibt und das Risiko von Altersarmut reduziert wird. Andererseits muss jede Lösung die unterschiedlichen Lebensrealitäten berücksichtigen und darf nicht zu neuen Ungerechtigkeiten führen.“ Frauen sollten auch weiterhin motiviert bleiben, eigenständig erwerbstätig zu sein. Korosec fordert auf Nachfrage von 5 Minuten ein so genanntes „Opt-Out-Modell“ und ein automatisches Pensionssplitting. Dieses könne nach einer zeitlichen Ablauffrist und nur dann, wenn beide das nicht wollen, ausgesetzt werden. Aktuell seien die Frauen vom „Good will“ der Männer abhängig. Ein automatisches Modell würde Fairness, Gleichberechtigung, Unabhängigkeit und Schütz vor Altersarmut bringen, so die Seniorenbund-Präsidentin.
Pensionssplitting alleine „zu wenig“
Pensionssplitting alleine wäre aber „zu wenig“. Korosec fordert, parallel dazu sicherzustellen, dass jede Frau Vollzeit arbeiten kann und über die Folgen von Teilzeitarbeit aufgeklärt wird. Seitens des PVÖ fordert man ein Anheben der Ausgleichszulage über die Armutsgefährdungsgrenze. Zudem brauche es wirksame Maßnahmen gegen die Teuerung, wie etwa einer vollen Inflationsabgeltung für alle Pensionen. „Wir werden jede Maßnahme untersüttzen, die reale Verbesserungen für Menschen mit niedrigen Pensionen bringt – und uns gleichzeitig gegen Modelle stellen, die Altersarmut nur verwalten, statt sie konsequent zu bekämpfen“, meint Gerstorfer.
„Wir werden jede Maßnahme untersützen, die reale Verbesserungen für Menschen mit niedrigen Pensionen bringt – und uns gleichzeitig gegen Modelle stellen, die Altersarmut nur verwalten, statt sie konsequent zu bekämpfen.“
Birgit Gerstorfer, Präsidentin des Pensionistenverband Österreich, gegenüber 5 Minuten