Nach Schuldspruch: Wöginger tritt als ÖVP-Klubchef zurück
Nach dem Schuldspruch im Amtsmissbrauchsverfahren zieht ÖVP-Klubobmann August Wöginger nun politische Konsequenzen: Er legt seine Funktion als Klubchef im Parlament mit sofortiger Wirkung zurück.
Nach dem Urteil im Amtsmissbrauchsverfahren am Landesgericht Linz hat der ÖVP-Klubobmann August Wöginger angekündigt, seine Funktion als Klubchef im Parlament zurückzulegen. Er wurde zu sieben Monaten bedingter Haft sowie einer Geldstrafe von 43.200 Euro verurteilt, das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Auch zwei mitangeklagte Finanzbeamte erhielten bedingte Freiheitsstrafen und Geldstrafen.
Nach Urteil: August Wöginger gibt Rücktritt bekannt
In einer ersten Stellungnahme zeigte sich Wöginger enttäuscht über das Urteil und kündigte an, weiterhin von einem Freispruch in der nächsten Instanz auszugehen. Dennoch ziehe er nun Konsequenzen und lege seine Funktion als Klubobmann der ÖVP mit sofortiger Wirkung zurück. Seine parlamentarische Tätigkeit als Sozialsprecher wolle er weiterführen. „Ich gehe zwar weiterhin von einem Freispruch in der zweiten Instanz aus, werde aber dennoch – unabhängig von den weiteren rechtlichen Schritten – meine Funktion als Klubobmann der ÖVP im Parlament mit sofortiger Wirkung zurücklegen und meine volle Aufmerksamkeit meiner Tätigkeit als Sozialsprecher im Parlament widmen“, teilt Wöginger in einer Aussendung mit. Gerade in herausfordernden Zeiten sei es notwendig, dass sich der Klubobmann einer
Regierungsfraktion zu 100 Prozent auf seine Tätigkeit konzentrieren könne. Die letzten
Wochen haben Wöginger jedoch immer wieder an seine persönlichen Grenzen gebracht, heißt es. „Das gesamte Verfahren war für meine Familie, für mich persönlich und auch für meine
Arbeit im Parlament ausgesprochen belastend“, teilt er mit.
Stocker: „Ich persönlich hätte August
Wöginger einen Freispruch in diesem Verfahren gewünscht“
Auch ÖVP-Chef und Bundeskanzler Christian Stocker regierte bereits auf das Urteil: „Es ist ein erstinstanzliches, im Strafausmaß sehr hartes Urteil. Ich persönlich hätte August
Wöginger einen Freispruch in diesem Verfahren gewünscht. August Wöginger hat
angekündigt, Rechtsmittel gegen dieses Urteil einzulegen, sodass die Entscheidung des
Erstgerichtes im Rechtsmittelverfahren zu überprüfen sein wird.“ Zum Rücktritt von Wöginger sagt der Bundeskanzler: „Ich respektiere die Entscheidung und die Gründe von August Wöginger, die Funktion des Klubobmanns zurückzulegen. Ich habe aber immer betont, dass sich an meinem persönlichen Verhältnis zu August Wöginger nichts ändern wird. Für seine langjährige, erfolgreiche Tätigkeit als Klubobmann danke ich ihm im Namen der Österreichischen Volkspartei.“
Generalsekretär Nico Marchetti fügt hinzu: „Das vorliegende Urteil ist erstinstanzlich und nicht rechtskräftig. Das Erstgericht hat dieses Urteil auf die Aussage von Thomas Schmid aufgebaut, obwohl gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage eingeleitet wurde. Daher gehen wir davon aus, dass im Rechtsmittelverfahren das Gericht auch zu einem freisprechenden Erkenntnis gelangen kann. Es ist menschlich verständlich, dass August Wöginger aufgrund des langen Verfahrens und der Öffentlichkeit an seine persönlichen Grenzen gestoßen ist und seine Funktion des Klubobmanns des ÖVP-Parlamentsklubs zurücklegt. Unser Bundesparteiobmann hat August Wöginger im Namen der Volkspartei bereits Für seine Arbeit als Klubobmann gedankt, diesem Dank schließe ich mich an. August Wöginger hat als Abgeordneter weiterhin unser Vertrauen.“