Neue AMS-Regel: 198 Österreichern wurde das Geld gestrichen
Weil sie in der Arbeitslosigkeit geringfügig dazuverdient haben, wurde 198 Menschen im Jänner das Geld vom AMS gestrichen, wie nun bekannt wurde. Der Grund dafür ist eine neue Regelung, die dennoch auch positive Effekte brachte.
Mit Anfang des Jahres hat eine neue Regel den geringfügigen Zuverdienst in der Arbeitslosigkeit in Österreich deutlich eingeschränkt. Seither bekommt man nur noch in wenigen Fällen Arbeitslosengeld und Notstandshilfe ausgezahlt, wenn man einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht. Was die Österreicher von der Regelung halten, haben wir auf der Straße erfragt. Alles dazu hier: AMS-Änderung beim Zuverdienst: „Entweder geht man arbeiten oder…“. In welchen fünf Fällen ein Zuverdienst noch möglich ist, erfahrt ihr in der folgenden Infobox.
Ausnahmen von neuer AMS-Regelung:
Wer ununterbrochen weiterarbeiten darf:
- Langzeitarbeitslose (über ein Jahr) über 50 Jahren oder mit einer Behinderung über 50 Prozent
- wenn man den geringfügigen Job mindestens 26 Wochen vor der Arbeitslosigkeit bereits neben einer vollversicherten Beschäftigung hatte
- wenn man in einer AMS-Schulung mit einer Dauer von mindestens vier Monaten und einem Ausmaß von mindestens 25 Wochenstunden ist
Wer ein halbes Jahr weiterarbeiten darf:
- Langzeitarbeitslose unter 50 Jahren
- Personen, die mindestens ein Jahr lang Kranken-, Rehabilitations- oder Umschulungsgeld erhalten haben
Was bringt Änderung konkret?
Wir haben nun beim AMS nachgefragt, was diese Regelung schließlich konkret gebracht hat und wie vielen Personen wegen der Geringfügigkeit am Ende des Tages auch das Arbeitslosengeld gestrichen worden ist. Bis Ende Jänner konnte man nämlich noch einer geringfügigen Arbeit nachgehen, danach war das bis auf in oben genannten Fällen gleichzeitig mit dem Bezug des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe nicht mehr möglich. Hintergrund: Die Auszahlungsdaten sind immer erst mit drei Monaten Verzögerung verfügbar.
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Fälle gleichzeitiger Bezüge stark zurückgegangen
Generell sind die Fälle, in denen Personen gleichzeitig einer geringfügigen Beschäftigung nachgegangen sind und Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben, stark zurückgegangen, wie die Daten zeigen. Waren es im Dezember 2025 noch 16.030 (Arbeitslosengeld) und 17.907 (Notstandshilfe) Menschen, wurden im Jänner nur noch 8.051 (Arbeitslosengeld) und 12.228 (Notstandshilfe) verzeichnet, heißt es aus dem AMS auf Nachfrage. Im November 2025 waren es noch etwas mehr als im Dezember (Anmerkung: 16.881 bzw. 18.423 Personen). Genauer aufgelistet findet ihr die Zahlen in der folgenden Tabelle.
| Monat | Arbeitslosengeld + geringfügig | Notstandshilfe + geringfügig |
| November 2025 | 16.881 | 18.423 |
| Dezember 2025 | 16.030 | 17.907 |
| Jänner 2026 | 8.051 | 12.228 |
AMS: 198 Bescheide, wo Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gestrichen wurde
Auf die Frage hin, wie vielen Arbeitslosen das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe für Jänner effektiv gestrichen werden musste, weil sie über den 31. Jänner 2026 hinaus einer geringfügigen Beschäftigung nachgegangen sind, heißt es exklusiv gegenüber 5 Minuten weiter: „Im Jänner 2026 wurden 198 Bescheide erstellt, die den Bezug des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe wegen einer geringfügigen Beschäftigung eingestellt haben.“
Deshalb spricht AMS von „erfreulicher Entwicklung“
Insgesamt sieht man beim AMS aber dennoch eine „erfreuliche Entwicklung“. Pressesprecher Gregor Bitschnau erklärt auf Nachfrage von 5 Minuten auch, wieso das so ist: „Wir haben bei der Reform tatsächlich einen sofortigen Arbeitsaufnahmeeffekt von Personen, die geringfügig zum Arbeitslosengeldbezug dazuverdient haben, beobachten können.“ So hat es zum Jahreswechsel, wo die Reform in Kraft getreten ist, rund 1.700 mehr Arbeitsaufnahmen dieser Personen als im Vorjahreszeitraum gegeben. Alleine knapp 1.000 davon waren sogar beim selben Arbeitgeber.