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/ ©Fotomontage: Canva
Symbolfoto
Foto in Beitrag von 5min.at: Zu sehen ist ein Mann, der eine Kiste in der Hand hat und dahinter ein Mann, der seine Hand auf den Kopf schlägt und verzweifelt aussieht.
Nach 17 Jahren flatterte bei einem Niederösterreicher die Kündigung rein - kurz nach seinem Burnout.

Nach 17 Jahren im Betrieb: Erst Burnout, dann trudelt Kündigung ein

Erst Burnout, dann Kündigung. Das ist einem Niederösterreicher kürzlich geschehen, wie die Arbeiterkammer (AK) nun berichtet. Diese hat aber für seine Rechte gekämpft und für den Erkrankten zumindest knapp 5.500 Euro rausgeholt.

von Phillip Plattner Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
1 Minute Lesezeit(234 Wörter)
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17 Jahre lang hat ein Mitarbeiter aus dem Bezirk Amstetten (Niederösterreich) in einem Betrieb gearbeitet, ehe er in ein Burnout rutschte und sich deshalb krank melden musste. Deutlich weniger lang hat es daraufhin gedauert, bis man ihm gekündigt hat. „Mit der Begründung, er habe sich schon davor nicht ausreichend um Kund:innen gekümmert“, berichtet nun die Arbeiterkammer (AK) Niederösterreich.

Niederösterreicher wurde jahrelang unter KV bezahlt

Die AK-Experten wissen aber, dass die Entlassung, so wie sie durchgeführt wurde, nicht rechtens war. „Eine Entlassung muss grundsätzlich sofort erfolgen, insbesondere wenn ein schweres Fehlverhalten bekannt wird“, erklärt man nun in einem Facebook-Posting. Daher hat man sogleich für den Niederösterreicher Einspruch eingelegt und festgestellt, dass die Entlassung tatsächlich rechtswidrig war. Und nicht nur das: Der Mann wurde jahrelang unter dem Kollektivvertrag bezahlt. Am Ende bekam der Betroffene das Gehalt noch bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter-, sowie offene Differenzen und aliquotes Urlaubs- und Weihnachtsgeld nachgezahlt. Macht für ihn insgesamt knapp 5.500 Euro.

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AK-Bezirksstellenleiter zieht Fazit

AK-Bezirksstellenleiter Herbert Grurl fasst abschließend noch zusammen: „Eine Entlassung muss sofort ausgesprochen werden, nachdem das Unternehmen von einer schweren Verfehlung erfahren hat. Wir haben das Gehalt bis zum Ende der Kündigungsfrist und die Differenz zum Kollektivvertrag eingefordert, soweit diese noch nicht verfallen war, sowie aliquotes Urlaubs- und Weihnachtsgeld.“

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