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/ ©Fotomontage Canva
Ein Bild auf 5min.at zeigt eine verzweifelte Frau und Geldscheine.
Künftig müssen alle Menschen in Österreich 2,95 Prozent an Arbeitslosenversicherungs-Beitrag bezahlen.

„Gehaltskürzung“: Neue Tabelle zeigt, was diesen Österreichern droht

Das Doppelbudget für die kommenden beiden Jahre bringt auch eine langsame Angleichung der Arbeitslosenversicherungs-Beiträge für Niedrig- und Geringverdiener. Was das Netto konkret bedeutet, zeigt jetzt eine Tabelle hier bei uns.

von Phillip Plattner Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
3 Minuten Lesezeit(528 Wörter)
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Derzeit zahlen Menschen in Österreich, die einer Arbeit nachgehen, bis zu einem gewissen Bruttogehalt nicht oder nur zum Teil in die Arbeitslosenversicherung ein, sind gleichzeitig aber versichert. Nicht eingezahlt wird von jenen Arbeitnehmern, die bis zu 2.225 Euro brutto verdienen, bis 2.427 Euro brutto wird ein Prozent eingezahlt, bis 2.630 Euro brutto zwei Prozent. Liegt man über diesem Bruttoeinkommen, wird ein Arbeitslosenversicherungs-Beitragssatz von 2,95 Prozent fällig. Mit dem kommenden Doppelbudget soll mit dieser Unterscheidung aber Schluss sein, ab 2027 steht eine schrittweise Angleichung der Sätze auf 2,95 Prozent an. Betroffen sind laut Wifo knapp eine Millionen Menschen hierzulande, den größten Teil davon machen wohl Frauen aus.

Wann neue Arbeitslosenversicherungs-Regel in Kraft treten soll

Für neue Arbeitsverhältnisse soll dieser Beitragssatz mit 2027 schon sofort gelten, bereits bestehenden Jobs wird das Gehalt wohl nicht sofort runtergekürzt, hier ist eine Übergangsfrist von mehreren Jahren geplant. Wie diese aussehen soll, ist derzeit noch unklar und wird wohl in den kommenden Wochen bis zur Budgetrede des Finanzministers am 10. Juni ausgearbeitet werden. Übrigens: Die einheitlichen Sätze sind keine Neuheit, diese hat es bis 2008 auch schon gegeben, erst danach wurden Sonderregelungen für niedrige Gehälter eingeführt. Insgesamt müssen übrigens 5,9 Prozent an Arbeitslosenversicherungs-Beiträgen bezahlt werden. Diese werden auf Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen (je 2,95 Prozent) aufgeteilt.

Netto-Minus: Was Betroffene jetzt konkret erwartet

Für Betroffene bedeutet das definitiv deutlich weniger Netto vom Brutto, wie Bernhard Angeler, der das online-Tool „rechner.at“ betreibt, gegenüber 5 Minuten erklärt: „Die Maßnahme betrifft Einkommen bis 2.630 Euro. Am stärksten wirkt sie bei rund 2.180 Euro brutto, hier liegt das monatliche Minus bei etwa 51 Euro.“ Doch auch bei niedrigeren Gehältern ist das Netto-Minus durchaus beachtenswert. Verdient man 1.500 Euro brutto, bedeutet das bei den vollen 2,95 Prozent ein monatliches Netto-Minus von rund 44 Euro.

Wie viel Gehalt bekommst du im Monat netto?

Weniger als 1.000 Euro
Zwischen 1.000 und 1.500 Euro
Zwischen 1.500 und 2.000 Euro
Zwischen 2.000 und 2.500 Euro
Zwischen 2.500 und 3.000 Euro
Mehr als 3.000 Euro

Tabelle zeigt Auswirkungen auf Netto-Gehälter

Angeler hat exklusiv für 5 Minuten nun einige Werte berechnet, die ihr in der folgenden Tabelle sehen könnt. Zu beachten ist dabei, dass es sich um eine Modellrechnung handelt, dass die Beiträge in bereits bestehenden Jobs wohl nicht direkt 2027 so stark ansteigen werden und dass vor allem bei Einkommen unter 1.500 Euro brutto die Negativsteuer greift, weshalb diese Einkommen (noch) nicht in der Tabelle beachtet werden. Sie erhalten im Rahmen des Steuerausgleichs nämlich eine Gutschrift, durch die ein Teil der Sozialversicherungsbeiträge rückerstattet werden, so Angeler.

BruttoNetto 2026Netto NEUNetto-Minus monatlich
1.500 Euro1.269 Euro1.225 Euro44 Euro
1.600 Euro1.352 Euro1.307 Euro46 Euro
1.700 Euro1.420 Euro1.380 Euro40 Euro
1.800 Euro1.488 Euro1.445 Euro42 Euro
1.900 Euro1.556 Euro1.511 Euro45 Euro
2.000 Euro1.623 Euro1.576 Euro47 Euro
2.100 Euro1.691 Euro1.641 Euro50 Euro
2.180 Euro1.745 Euro1.694 Euro51 Euro
2.200 Euro1.757 Euro1.707 Euro50 Euro
2.300 Euro1.800 Euro1.769 Euro31 Euro
2.400 Euro1.859 Euro1.826 Euro33 Euro
2.500 Euro1.900 Euro1.883 Euro17 Euro
2.600 Euro1.957 Euro1.940 Euro17 Euro

Auch Pensionisten müssen „mithelfen“

Das kommende Doppelbudget hat aber nicht nur Auswirkungen auf Niedrig- und Geringverdiener. Auch Pensionisten werden wieder teilweise verzichten müssen, werden bei ihnen die kommenden beiden Erhöhungen doch im Schnitt um einen Viertelprozent unter der Inflation ausfallen. Wie das aussehen wird, also ob beispielsweise eine Staffelung angedacht wird, wird nun in den kommenden Wochen verhandelt. Alles dazu auch hier: Jetzt fix: Auch Österreichs Pensionisten müssen wieder blechen.

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