Freispruch für 66-Jährigen: Tödliche Schüsse waren laut Gericht Notwehr
Ein 66-jähriger Hausbesitzer wurde in Salzburg vom Mordvorwurf freigesprochen. Die Geschworenen bewerteten die tödlichen Schüsse auf einen flüchtigen Einbrecher einstimmig als Notwehr.
Nach dem gewaltsamen Tod eines Einbrechers im Salzburger Stadtteil Gnigl endete der Prozess gegen einen 66-jährigen Hausbesitzer mit einem Freispruch. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass der Mann am 31. Juli 2025 in einer Notwehrsituation gehandelt hat, als er ein ungarisches Duo auf frischer Tat ertappte. Der Angeklagte hatte im Garten seines Anwesens mindestens drei Schüsse abgegeben, wobei einer der Eindringlinge tödlich am Hinterkopf getroffen wurde.
„Ihm war bewusst, dass er dabei sterben kann“
Während des Verfahrens standen gegensätzliche Interpretationen des Geschehens im Mittelpunkt. Staatsanwältin Elisabeth Reich plädierte auf Mord und betonte: „Der Angeklagte hat sich für einen gezielten Schuss entschieden. Ihm war bewusst, dass er dabei sterben kann“, wie aus einem Bericht der „Kronen Zeitung“ hervorgeht. Laut Anklage befand sich das Opfer zum Zeitpunkt der Schussabgabe auf der Flucht.
Gericht legt sich fest: Es war Notwehr
Sein Verteidiger Kurt Jelinek argumentierte hingegen mit einer extremen psychischen Belastungssituation seines Mandanten: „Er ist ein braver Mensch, der nur seine Ruhe haben wollte“. Der Schütze habe in der Annahme gehandelt, angegriffen zu werden, und verspürte laut Verteidigung massive Überlebensangst. Die acht Geschworenen folgten dieser Argumentation einstimmig und sprachen den Salzburger vom Vorwurf des Mordes frei, woraufhin dieser aus der Untersuchungshaft entlassen wurde.