Bis zu 100 Euro Strafe: Diese Dinge sollte man im Urlaub beachten
Noch immer zählen Italien und Kroatien zu den beliebtesten Sommer-Urlaubszielen der Österreicher. Rund 70 Prozent aller Reisenden fahren mit dem Auto in den Urlaub. Doch da gibt es einiges zu beachten.
Vor allem Maut sorgt bei vielen Österreicher für Unsicherheiten. „Gerade zum Thema Maut bekommen wir immer wieder Anfragen von Mitgliedern, die sich unsicher sind, was nun wo gilt. Vor allem das sogenannte Free-Flow-System, das teilweise in Italien eingesetzt wird, oder auch die kommende Umstellung auf ein digitales System in Kroatien sorgen bei einigen Autoreisenden für Verunsicherung“, so Yvette Polasek, Reiseexpertin beim ÖAMTC.
Keine Barzahlung an der Mautstation möglich
Fährt man mit dem Auto nach Italien auf Urlaub, sollte man bei der Mauterhebung auf den Autobahnen A21, A33, A36, A59 und A60 – nördlich bzw. nordwestlich von Mailand – die Zahlung kontrollieren. Die Mauterhebung funktioniert mithilfe einer elektronischen Kennzeichenerfassung im „Free-Flow-System“. Konkret heißt das: man muss sich vorab online registrieren und der Betrag wird automatisch abgebucht. Die Bezahlung vor Ort ist nicht mehr möglich. „Falls man vergisst, sich vorab zu registrieren, kann die Zahlung bis maximal 15 Tage danach getätigt werden. Bezahlt man nicht in diesem Zeitraum, wird ein Mahn- und Inkassoverfahren eingeleitet“, erklärt Polasek.
Zona a Traffico Limitato
Wer in Italien die historischen Stadtzentren besuchen will, sollte die „ZTL“ (Zona a Traffico Limitato) kennen. „Für die Einfahrt in diese verkehrsberuhigten Zonen braucht man eine Genehmigung – sonst drohen rund 100 Euro Strafe“, weiß die Expertin des Mobilitätsclubs. „Befindet sich das gebuchte Hotel innerhalb einer ZTL, ersucht man das dortige Personal am besten rechtzeitig, eine vorübergehende Zufahrtsberechtigung zu beantragen.“
Auch Kroatien wechselt auf digitales Mautsystem
Auch in Kroatien gehören die altbekannten Mautstationen bald der Vergangenheit an. Diese sollen ab September 2026 nämlich nach und nach vom digitalen Mautsystem abgelöst werden. Den kommenden Sommer betrifft das daher noch nicht, hier bleibt noch alles beim Alten. Wer durch Slowenien nach Kroatien fährt, sollte ebenfalls aufpassen, denn hier darf die slowenische Autobahn-Vignette nicht vergessen werden. „Diese ist als E-Vignette an allen ÖAMTC-Stützpunkten sowie im offiziellen DARS Online-Shop erhältlich. Auf slowenischen Autobahnen und Schnellstraßen gilt eine Vignettenpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen“, erklärt die Expertin. Wichtig ist, den Kaufbeleg oder die Rechnung für die Vignette mitzuführen.