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/ ©Fotomontage: Canva
Foto in Beitrag von 5min.at zeigt eine Kinder-Silhouette und eine Hand im Hintergrund, die gerade ein Medikament auf einen Löffel gibt.
Ein Kinder-Medikament wird aktuell zurückgerufen.

Rückruf von Kinder-Medikament: „Bitte nicht weiter verwenden“

Derzeit wird eine Charge eines Kinder-Medikaments in Österreich zurückgerufen. Der Grund: In den Flaschen könnten Glassplitter sein. Alle Informationen hier bei uns.

von Phillip Plattner Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
1 Minute Lesezeit(172 Wörter)
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Über den Rückruf informiert aktuell das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG). Betroffen ist das Medikament „Convulex 50 mg/ml – Sirup für Kinder“ mit dem Verfalldatum am 31. Dezember 2030 und der Chargennummer „M00651“ und der Zulassungsnummer 17.127. Ein Patient hätte beim Öffnen einer original verschlossenen Braunglasflasche Glassplitter entdeckt. „Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass auch weitere Flaschen derselben Charge betroffen sind und diese Glassplitter enthalten“, so das BASG.

Wofür wird der Convulex-Sirup verwendet?

Laut BASG ist der Sirup zur Behandlung von „primär generalisierter, sekundär generalisierter und partieller epileptischer Anfallsformen“ zugelassen. Dabei wird es durch den „guten Geschmack“ insbesondere zur Behandlung von Kleinkindern ab drei Monaten verwendet.

Dieses Kinder-Medikament wird derzeit in Österreich zurückgerufen:

  • Convulex 50 mg/ml – Sirup für Kinder
  • Verfalldatum: 31. Dezember 2030
  • Chargennummer: M00651
  • Zulassungsnummer: 17.127
  • Grund: mögliche Glassplitter in den Flaschen

Rückruf: Was, wenn man den Convulex-Sirup zu Hause hat?

Nebenwirkungen bzw. weitere derartige Vorfälle in Österreich sind dem BASG bisher nicht bekannt. Sollte man eine Packung des genannten Medikaments mit der betroffenen Chargennummer zu Hause haben, wird folgendes geraten: „Diese bitte nicht weiter verwenden, da diese Glassplitter enthalten könnte.“ Packungen der Charge können prinzipiell in allen österreichischen Apotheken zurückgegeben werden. Sollte man noch Fragen haben oder sich unsicher fühlen, rät das BASG, sich an die Apotheke oder die eigene Ärztin bzw. den eigenen Arzt zu wenden.

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