Neu im Juni: Diese Änderungen kommen jetzt auf Österreicher zu
Zahlreiche Änderungen und Neuerungen treten im Juni in Österreich in Kraft - teilweise schon am 1., teilweise im Laufe des Monats. Hier auf 5min.at bekommt ihr jetzt einen Überblick, was sich alles ändert und was neu ist.
Mit 1. Juni 2026 dürfen etwa erhitzte Tabakprodukte keine Aromen mehr enthalten. Das war bisher auch schon bei Zigarette und Tabak zum Selbstdrehen der Fall. Bereits hergestellte oder verkaufte Produkte durften nur mehr bis 31. Mai 2026 im Umlauf sein. Alles dazu könnt ihr auch hier nachlesen: Ab Juni: Diese Produkte verschwinden endgültig aus dem Verkauf.
Neue fachärztliche Ausbildung ab 1. Juni 2026
Direkt mit 1. Juni schon gibt es auch eine neue fachärztliche Ausbildung. Diese soll die Primärversorgung verbessern, wie es heißt. Aus dem Parlament heißt es dazu: „Fünf Jahre dauert künftig die Ausbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin.“ Die Dauer der Ausbildungszeit wird dabei schrittweise bis 2030 erhöht. Beschlossen wurde die Einführung des neuen Sonderfachs vom Nationalrat übrigens bereits 2024.
Arztbesuch wird für 1,3 Millionen Menschen teurer
Die wohl „neueste“ Änderung betrifft über eine Million Versicherte in Österreich. Vor wenigen Tagen ist nämlich bekannt geworden, dass die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) den „Behandlungsbeitrag“ (auch Selbstbehalt) bei Arztbesuchen von zehn auf 20 Prozent erhöht. Die Betroffenen müssen damit ab 1. Juni 2026 wieder doppelt so viel beim Arzt zahlen als davor. Kritik gibt es vor allem seitens der Seniorenvertreter. Alles dazu auch hier auf 5min.at: Mit 1. Juni: Arztbesuch wird teurer, Hunderttausende betroffen.
Spritpreisbremse wird in abgespeckter Form weitergeführt
Nicht neu aber dafür anders stellt sich die Spritpreisbremse des Bundes ab Juni dar. Die Begrenzung der Gewinnmargen wird ab dann nicht mehr gelten, es wird lediglich noch die Mineralölsteuer um 1,7 Cent pro Liter gesenkt. Zusätzlich müssen Tankstellen Preissenkungen, die sich am internationalen Markt ergeben, zwingend mindestens bis Ende August an Kunden weitergeben. Ganz genau könnt ihr das auch hier nachlesen: Spritpreisbremse verlängert, aber abgespeckt: Das ändert sich jetzt.
Ab 8. Juni: Bildungskarenz wird zur Weiterbildungsbeihilfe
Ab 8. Juni können Beschäftigte wieder in Bildungskarenz gehen. Auch wenn sie einen neuen Namen und teilweise auch neue Regeln bekommen hat und ab sofort Weiterbildungsbeihilfe heißt. Ab diesem Tag ist es möglich, den Antrag beim AMS zu stellen. Die Voraussetzungen dafür findet ihr in der folgenden Infobox.
Diese Voraussetzungen gelten für die Weiterbildungsbeihilfe:
- Man muss seit mindestens zwölf Monaten beim Arbeitgeber beschäftigt sein.
- Hat man einen Master- oder Doktortitel, muss man mindestens vier Jahre Arbeitserfahrung vorweisen können.
- Die Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 20 Wochenstunden umfassen.
- Nach der Elternkarenz müssen mindestens sechs Monate in Beschäftigung vergehen, ehe man die Weiterbildungsbeihilfe in Anspruch nehmen darf.
Ab 11. Juni: Neue Gebühren für Verlängerung von Aufenthaltstiteln
Ab dem 11. Juni werden neue Gebühren für Aufenthaltstitel eingehoben. Während die erstmalige Ausstellung der Aufenthaltspapiere weiterhin gebührenfrei bleibt, bekommen Neuausstellungen und Verlängerungen eine Pauschalgebühr. Ab 16 Jahren beträgt sie 91 Euro pro Person, für jüngere Menschen macht sie 39 Euro aus, so das Parlament.
Ab 12. Juni: Europäischer Asyl- und Migrationspakt tritt in Kraft
Ab dem 12. Juni 2026 gilt außerdem der europäische Asyl- und Migrationspakt. Heißt: Das bisherige Asyl-Zulassungsverfahren wird durch ein Screening ersetzt. Gleichzeitig sind an den EU-Außengrenzen längere Anhaltungen erlaubt. Das wäre in Österreich an Flughäfen der Fall. Die Volksanwaltschaft wird diese Verfahren kontrollieren und auf die Einhaltung von Menschenrechten achten. Zusätzlich ist die Kinder- und Jugendhilfe schon ab dem Zeitpunkt der Ankunft für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge zuständig. Nach dem Beschluss im Nationalrat fehlt lediglich noch jener im Bundesrat, ehe die Neuerungen dann auch tatsächlich in Kraft treten können.