Spenden gegen Armut? Regierung bekommt keinen Cent
Eigentlich hätte der "Fonds zur Armutsbekämpfung", den die Regierung im Vorjahr eingerichtet hat, nur von Spenden leben sollen. Seither ist kein Geld reingekommen. Jetzt will man selbst nachhelfen.
Schenkungen und Erbschaften hätten es beispielsweise sein sollen, die den „Fonds zur Armutsbekämpfung“ füllen. Geld seitens der Regierung war jedenfalls keines vorgesehen. Scheinbar hat man die Spendenbereitschaft der Österreicher in dem Fall aber deutlich überschätzt. Eine Anfrage der Grünen hat das nun gezeigt. Wie viel ist aber im Fonds jetzt genau gelandet? Laut der Beantwortung der Anfrage durch Sozialministerin Korinna Schumann sind es „exakt null Euro“, heißt es im „Standard“ nun online.
Bund springt ein, zahlt 30 Millionen Euro in Fonds
Nun soll trotz Sparmaßnahmen der Bund einspringen und laut dem Bericht bis 2028 insgesamt 30 Millionen Euro – pro Jahr zehn Millionen – in den Fonds einzahlen. Seit dem 29. April 2026 gibt es auch eine „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Fonds zur Armutsbekämpfung und Sozialen Innovation“, in der unter anderem drin steht, wofür das Geld aufgewendet werden soll. Bereits bestehende Maßnahmen, die ausreichend budgetiert sind, sind dabei nicht für eine zusätzliche Finanzierung über diese Richtlinie vorgesehen. Dabei spricht man im Sozialministerium etwa direkt den Wohnschirm und die Aktion Schulstartklar an.
Drittmittel sollen bis zu 50 Prozent ausmachen
Eine zentrale Aufgabe ist dabei etwa die Umsetzung von Sozialen Innovationen. Heißt: „Soziale Innovation heißt z. B. neue sozialpolitische Maßnahmen zu entwerfen oder weiterzuentwickeln, um (neue) Zielgruppen (besser) zu erreichen oder den Zugang von armutsbetroffenen Menschen zu Unterstützungsleistungen und Ressourcen zu erleichtern und die gesellschaftliche Teilhabe zu erhöhen“, so in der Richtlinie des Ministeriums. Weiterhin möglich bleibt jedenfalls – neben der staatlichen Finanzierung – auch das Lukrieren von privaten Geldmitteln, wie etwa von Stiftungen, für Vorhaben im Bereich der Armutsbekämpfung. Hier strebt man einen Drittmittelanteil von bis zu 50 Prozent an. Primäre Kooperationspartner sind dabei Sozialorganisationen sowie in Bezug auf fachlichen Austausch Stakeholder aus der Wissenschaft und auf allen Verwaltungsebenen.
Diese Menschen sollen von aus dem Fonds finanzierten Vorhaben profitieren
Als Ziele der Richtlinie hat man sich etwa die strukturelle Bekämpfung und Prävention von Armut, die Förderung gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengleichheit und die Verbesserung der Lebensbedingungen vulnerabler Personengruppen gesetzt. Als Zielgruppe hat man sich jene Menschen in Österreich gesetzt, die anhand einheitlicher europäischer Standards als armuts- oder ausgrenzungsgefährdet gelten. Mehr dazu etwa auch hier: Schock: Fast 1,7 Millionen Österreicher von Armut bedroht. Welche Risikogruppen das insbesondere trifft, die dementsprechend auch die primäre Zielgruppen für aus dem Fonds finanzierte Vorhaben darstellen, findet ihr in der folgenden Infobox.
Das sind die primären Zielgruppen:
- alleinerziehende Personen und ihre Kinder
- Personen in Mehrkind-Familien mit drei oder mehr Kindern
- Personen mit niedriger formaler Bildung oder geringen Sprachkenntnissen
- arbeitslose Personen, insbesondere Langzeitarbeitslose
- Personen in prekären Beschäftigungsverhältnissen und „Working Poor“
- Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen
- von Obdach- oder Wohnungslosigkeit bedrohte oder betroffene Personen
- sonstige Personen mit sozioökonomischen Benachteiligungen, insbesondere Migrations-/Fluchthintergrund, Diskriminierungs-, Rassismus- und/oder Gewalterfahrungen, mit Fokus auf Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und deren sozialem und familiärem Umfeld